In manchen Aussagen ist die Justiz der verlängerte Arm der jeweils Regierenden, dennoch wird sie behelligt, wenn der AfD politisches oder institutionelles Handeln missfällt.
So auch die Klage gegen den Verfassungsschutz wegen dessen Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall.
Der Behörde liegen Erkenntnisse vor, die eine Verfassungsfeindlichkeit vermuten lassen, sie ist von Amts wegen verpflichtet dem nachzugehen. Die AfD hat in den Jahren seit der Gründung genügend Belege geliefert, die den Verdacht nähren. Das heutige Urteil bestätigt, dass der Verfassungsschutz in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Mitteln die Partei ausforschen darf, also mit V-Leuten, durch Abhören eben das ganze Arsenal eines Inlandsgeheimdienst.
Die AfD ist gegen diese Einstufung vorgegangen, erst vor dem Verwaltungsgericht Köln, welches dem Verfassungsschutz Recht gab, die AfD Bundespartei als rechtsextremen Verdachtsfall zu behandeln. Gegen dieses Urteil ist die AfD vorgegangen, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Die haben nun die Kölner Kollegen bestätigt der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall nachrichtendienstlich behandeln.
Die AfD reagiert wie erwartet: “ Politisches Fehlurteil“, meint der Brandenburger AfD Vorsitzender. „Fehlentscheidung“, meint die Berliner AfD Vorsitzende.
Urteile deutscher Gerichte werden allerdings begrüßt, wenn die AfD Recht bekommt, wie vom Verwaltungsgericht Würzburg, welches feststellte, dass eine Sitzblockade hätte geräumt werden müssen, um Bernd Höcke an einer Kundgebung teilnehmen zu können. Oder das Verwaltungsgericht Hamburg St.Georg, dass die AfD angerufen hat, weil ein Bezirksamtschef einen AfD Vertreter „Feind der Demokratie“ und „Bruder im Geiste Putins “ nannte. Und natürlich das Bundesverfassungsgericht, welches feststellte, dass Angela Merkel im Jahr 2020 die Rechte der AfD im Wahlkampf beeinträchtigte. Man kann es auf einen Nenner bringen: Setzt die Partei sich vor Gericht durch, funktioniert der Rechtsstaat, entscheidet das Gericht gegen die Partei, muss es politisch motiviert sein.
In den sozialen Medien ist schon klar, was das Urteil eigentlich bedeutet: Mit den Kommentaren „So kurz vor der Wahl“ wird unterstellt, die Justiz wolle der AfD schaden. Kein Wort natürlich, dass die AfD selbst alles dafür getan hat, das Verfahren zu verschleppen. Die vielen gestellten Beweisanträge sollten das Verfahren bis Ende des Jahres beschäftigen. Dazu sahen die Richter keine Veranlassung. Wie gut, dass die Taktik nicht aufgegangen ist.