Deutschland lebt stärker als jede vergleichbare Volkswirtschaft vom Außenhandel. Je freier exportiert und importiert werden kann, um so besser für deutsche Firmen und Beschäftigte, für das wirtschaftliche Wachstum und den Wohlstand in unserem Lande. Auf all dies hat allen voran der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel immer wieder hingewiesen – vor allem gegenüber den Opponenten gegen die neuen Freihandelsabkommen CETA und TTIP.
Grüne Klagesucht
Nun hat Gabriel einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen, das über einige Eilanträge gegen das CETA-Abkommen entschieden hat. Vor allem Grüne und Linke sowie von ihnen aufgemischte Bürgergruppen hatten gegen dieses Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU Front gemacht. Der Chef der Grünen-Bundestagsfraktion, Anton Hofreiter, betätigte sich gar als Untergangsprophet und schürte die Furcht, dass CETA zu „Dumpingstandards im Verbraucher- und Umweltschutz, zu Klageprivilegien für Konzerne vor Schiedsgerichten, zur Gefährdung unserer öffentlichen Daseinsvorsorge und unseres Vorsorgeprinzips“ führen würde. Die Gegner zogen schließlich vor das höchste deutsche Gericht in der Hoffnung, so den CETA-Vertrag noch zu stoppen.
Niedrige Hürden für CETA
Das Bundesverfassungsgericht, das vor seiner Entscheidung sich auch die Pro-Argumente des Bundeswirtschaftsministers anhörte, lehnte in seiner Eilentscheidung die Anträge der CETA-Gegner ab. Sigmar Gabriel fuhr damit einen Sieg ein. Das CETA-Abkommen kann somit Ende Oktober unterzeichnet werden. Die Auflagen des Gerichtes sind bis dahin leicht zu erfüllen. Denn die Bundesregierung soll noch sicherstellen, dass Deutschland aus dem CETA-Vertrag wieder aussteigen kann, sollte Karlsruhe in seinem endgültigen Urteil, also im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr, noch Verfassungswidrigkeiten feststellen.
Zudem fordert Karlsruhe, dass das zentrale Organ zur Steuerung der Freihandelspraxis, der gemischte Ausschuss, nicht allein von EU-Vertretern dominiert wird, sondern dass auch die Mitgliedsländer einen direkten Einfluss haben sollen. Konkret geht es dabei um einen Mechanismus, der Deutschland über den Europäischen Rat eine stärkere Position in diesem Ausschuss garantiert.
Positive Perspektiven für Außenhandel
Das wird Minister Gabriel gemeinsam mit Angela Merkel, die auch für die neuen Freihandelsabkommen als große Chance für Deutschland im globalen Wettbewerb wirbt, in Brüssel gewiss ohne große Schwierigkeiten erreichen. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht zur Auflage gemacht, dass bei der vorläufigen CETA-Anwendung neue Regelungen getroffen werden, die eindeutig in der Zuständigkeit der EU liegen. Das gilt etwa für den Arbeitsschutz und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Auch diese Hürden sind keineswegs so hoch, dass sie nicht leicht von Gabriel gemeistert werden könnten. Ohnehin hatte er mit Geschick bereits ausgehandelt, dass der Schutz von Investitionen -einschließlich der dazu eingerichteten Gerichtsbarkeit- von der vorläufigen Anwendung ausgenommen wird, da dies eindeutig in die nationale Zuständigkeit fällt.
Sigmar Gabriel kann nun nach seinem erfolgreichen Abschneiden in seiner eigenen Partei und nach dem Erlass der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes mit breiter Brust am 18. Oktober zum Treffen der Wirtschafts- und Handelsminister der EU reisen und das CETA-Abkommen unterzeichnen. Beim EU-Kanada-Gipfel, der Ende Oktober stattfinden wird, soll CETA endgültig in Kraft treten.
Der Minister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat in jüngster Zeit recht gut gepunktet – eben von CETA bis hin zur schwierigen Verteilung der Kaiser´s-Tengelmann-Filialen, vor allem jedoch auch mit der weiterhin positiven Wirtschaftsentwicklung, die für 2016 und 2017 ein solides Wachstum und eine Rekordbeschäftigung bringen wird.
Bildquelle: Wikipedia, Michael Thaidigsmann, CC BY-SA 4.0