Viele Fragen der Mediennutzung und des Einflusses der digitalen und der analogen Medien sind ungeklärt und bedürften dringend der weiteren wissenschaftlichen Analyse. (Siehe dazu LfM , S. 58ff.) Man müsste genauer erforschen, wie die digitale Gesellschaft funktioniert. So haben etwa Jan-Hinrik Schmiddt vom Hans-Bredow-Institut und Birgit Stark vom Institut für Publizistik an der Universität Mainz, dieser Tage auf einer Veranstaltung der Medienanstalten die Vorstellung eines Filterblasen-Effektes auf Facebook relativiert: Von 355 über 14 Tage lang befragten Personen hätten 69 Prozent Offline-Medien als besonders maßgebend für ihre Meinungsbildung bezeichnet, 59 Prozent das Internet allgemein mit verschiedenen Nachrichtenmagazinen und weiteren Ablegern traditionellen Medien, 52 Prozent persönliche Gespräche. Google und Facebook folgten mit deutlichem Abstand mit 34 beziehungsweise 18 Prozent. Als wichtige Informationsquelle hätten Facebook 13,5 Prozent zu Flüchtlingen, 5,7 Prozent zur AfD eingestuft. Parallel erschien 13,6 beziehungsweise 7,1 Prozent der Befragten das soziale Netzwerk aber als unwesentlich bei beiden Themen. (Stefan Krempl)
Internet ist nicht besser oder schlechter
Der Politikberater Julius von de Laar, der die Wahlkämpfe Obamas begleitete, wiederum berichtete vom mobilisierenden Effekt von Filterblasen. Mit Lösungsansätzen befindet man sich vielfach noch im Merkelschen „Neuland“.
Auch für das Internet gilt das „Erste Gesetz der Technologie“ (Melvin Kranzberg): es ist politisch oder juristisch zunächst einmal neutral. Das Internet allein ist „nur“ ein weltweites Netzwerk aus Computern. Das Internet als Medium ist nicht besser oder schlechter als das Buch, die Zeitung, der Rundfunk oder das Flugblatt. Auch Propaganda ist nichts Neues, sie hat durch das Internet allenfalls ein neues Medium und eine neue Intensität gewonnen. Aber wie jede Technik wird sie innerhalb eines bestimmten gesellschaftlichen Zusammenhangs entwickelt und eingesetzt.
Die aufgezeigten Probleme müssen zum großen Teil letztlich in den Köpfen der Nutzer gelöst werden. Jedes neue Medium hat eine Phase des Experiments und der Anarchie durchlaufen.
Das, was eine demokratische Kultur ausmacht, nämlich eine an Tatsachen orientierte öffentliche Diskussion, der offene und täuschungsfreie Austausch rationaler Argumente, das abgewogene Urteil, die Verbreitung einer möglichst großen Vielfalt von Meinungen und deren öffentlicher Austausch (also der verständigungsorientierte Diskurs) zur Förderung von vernunftgeleitetem Denken und (politischem) Handeln in der Gesellschaft, all das ist mit den 140 Zeichen eines Tweets unmöglich oder findet über einen Web-Chat höchst selten statt.
Dem Ideal einer vielfältigen (basisdemokratischen) Internetkommunikation und der Partizipation durch „Social Media“ steht die Fragmentierung der Öffentlichkeit in „homogenisierten Echokammern“ als Teilöffentlichkeiten gegenüber.
Selbst Facebook-Chef Mark Zuckerberg macht sich inzwischen Gedanken darüber, wie es gelingen kann, unterschiedliche Sichtweisen so aufzubereiten, dass die Menschen miteinander wieder in Dialog kommen und andere Meinungen akzeptieren, statt sich in ihrer eigenen Gedankenwelt abzukapseln (Daniel Baumann in der FR)
Wie kann man „Fairness und Verantwortlichkeit ins Zeitalter der Daten bringen“ (Cathy O`Neil a.a.O.)
Gegen die Fragmentierung schützt zunächst einmal größtmögliche Transparenz und Pluralität der öffentlichen Meinung. (Sascha Lobo)
Zur Transparenz gehörte, dass Plattformbetreiber ihre eigene Position offen darstellen, so dass die Nutzer eine bewusste Entscheidung treffen können, ob sie dieser Position folgen wollen oder ob sie bewusst auch andere Blickwinkel einnehmen wollen.
Die Rezeption unterschiedlicher und vielfältiger Meinungen lässt sich nicht verordnen, andere Ansichten zu ertragen und den Diskurs zu pflegen ist eine Frage einer gesellschaftlichen Kultur der Offenheit und des „Muts zur Aufklärung“. Jeder und jede einzelne kann zunächst einmal nur selbst sein Mediennutzungsverhalten prüfen, die Strukturen und Mechanismen, die hinter den von einem selbst genutzten Medien herrschen reflektieren und die Informationsquellen kritisch bewerten.
Internet muss entzaubert werden
Es bedarf einer Entzauberung des Internets und einer Verbesserung der allgemeinen Kenntnisse über die Funktionsweise der Internetkommunikation, wie „Trending Topics“, „Memes“, „Newsfeed“ etc. entstehen und wie manipuliert werden kann. Die Ideale des Journalismus sollten Bestandteil von Allgemeinbildung werden.
Dazu gehört, den Lernstoff „Internetverhalten“ in die Lehrpläne aufzunehmen. Dazu müssten Medienpädagoginn/en ihre eigene Disziplin, sowie Haltungen und Arbeitsweisen überprüfen und verändern, meint Kristin Narr von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK).
Dagegenhalten
Unter dem Motto „Dagegenhalten“ hat Bundesfamilienministerin Schwesig ein Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ aufgelegt. Für dieses Projekt zur Stärkung der Medienkompetenz sind für das laufende Jahr 104 Millionen Euro vorgesehen.
Politiker und Journalisten in den etablierten Medien stehen in der Pflicht sich den Themen in den „Echokammern“ anzunehmen, sie in den öffentlichen Diskurs einzuführen und zu diskutieren. Dass „im Netz“ diskutierte Themen zu selten aufgegriffen werden und überwiegend das heimliche Gesetz der „diskussionslosen Geschlossenheit“ (Thomas Leif, Die Zeit v. 31. Dezember 2016) gilt, dadurch entstehen innerhalb der Netz-Communities Abwehr- und Abgrenzungshaltungen gegenüber den etablierten Medien und der Politik.
„Lösen lässt sich das Problem der Fake News nur, indem man die Grundlagen des digitalen Kapitalismus überdenkt. Online-Werbung und ihr zerstörerischer Anreiz zum Anklicken und Teilen darf nicht mehr wie heute eine so zentrale Rolle in der digitalen Kommunikation spielen“, meint Evgeny Morozov, der als einer der Vor- und Nachdenker der digitalen Welt gilt (Süddeutsche Zeitung v. 19.01.2017; siehe dazu grundlegend Evgeny Morozov, Smarte neue Welt, München 2013)
Gebührenfinanzierte, öffentlich-rechtliche Plattformen?
Um die „Filterblasen“, die vor allem auch die durch die intransparenten Such-Algorithmen entstehen, platzen zu lassen, und die Kommunikationsräume zu verbinden, könnte man daran denken, die digitalen Parallelgesellschaften in der Hand privater amerikanischer Oligopolisten, die vor allem durch Werbung und den Verkauf von Daten ihren Profit mehren, durch ein (europäisches oder wenigstens deutsches) gebührenfinanziertes öffentlich-rechtliches Facebook, Whats-App oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Plattform zu betreiben.
Statt eines Rundfunkbeitrages würde dann eine Mediengebühr erhoben. Der große Vorteil wäre, dass die Algorithmen transparent und die Inhalte nicht werbegesteuert wären, im Netz zum Dialog angeregt werden könnte und die Teilnehmer Datensicherheit und Datenschutz genießen würden. (Siehe dazu auch Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien, ARD)
Man könnte auch über einen von ZDF, ARD etc. betriebenen Youtube-Kanal nachdenken, in dem die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sämtliche Programmarchive bereitstellten. Außerdem könnten man die selektive Wahrnehmung durch systematische Angebote von alternativen bzw. kontroversen Positionen aufbrechen.
Netzwerkeffekte kommen ihr zugute
Das Problem dabei ist, dass die privaten Oligopole mit den größten IT-Ressourcen gewinnen dürften – weil sie mehr Rechenleistung haben, weil ihr die Netzwerkeffekte zugute kommen und weil sie die meisten Ingenieure beschäftigen können. (Zur Machtkonzentration im Netz Jaron Lanier)
Der Chef der sachsen-anhaltinischen Staatskanzlei, Rainer Robra, hat vorgeschlagen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch eine Änderung des Telemedienauftrags auch auf Twitter betätigen können sollten und zwar mit Fakten und redaktionell verantwortet.
Ein „öffentlich-rechtliches Internet“ stellte jedoch nach gegenwärtiger europäischer Rechtslage wohl eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe gegenüber Facebook et. al. dar. Mit diesem Einwand bleibt allerdings völlig außer Acht, dass bisher private Oligopolisten einen immer größer werdenden Teil dessen kontrollieren, was man Öffentlichkeit nennt (Vgl. dazu Thomas Wagner, Das Netz in unsere Hand, S. 151 ff. dazu auch „Daten in Bürgerhand“. Man könnte allerdings die Beihilfeproblematik zumindest auf europäischer Ebene umgehen, indem man eine Mediengebühr auf europäischer Ebene einführte (Christian Fuchs, Falter 27a/16 S. 29ff. (33)).
Regulierungsinitiativen
Bei allem, was es Positives und Fortschrittliches im Netz gibt, kann die Gesetzlosigkeit des Internets skrupellos missbraucht werden.
Es gibt Cyberangriffe durch Hacker oder Geheimdienste, es gibt Propagandakampagnen durch Trolls oder Robots, im Netz werden Hetze, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Hass und Lügen oder gezielte Falschmeldungen verbreitet, die eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für eine freie, vielfältige und demokratische Gesellschaft darstellen.
Es hat noch nie in der Geschichte ein Medium gegeben, das nicht reguliert wurde und für alle historisch bekannte Medien gab es Kontrollinstanzen. Warum sollte das bei einem so mächtigen, omnipräsenten, fortwirkenden und zunehmend unverzichtbaren Medium wie dem Internet nicht gelten? (Lorraine Daston, die Direktorin des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte).
Eine Regulierung müsste jedoch das Spannungsverhältnis zwischen größtmöglicher individueller Meinungsfreiheit und staatlicher oder privater Zensur auflösen und darüber hinaus müsste sie ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten.
Die Abwehr von Cyberangriffen erfolgt bisher durch ein „Nationales Cyber-Abwehrzentrum“ (NCAZ) angesiedelt beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), in dem sämtliche einschlägigen Sicherheitsbehörden zusammenwirken sollen. Der Bundesinnenminister plant derzeit eine Neuordnung der Sicherheitsarchitektur, danach soll die Cyber-Abwehr künftig zu den Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes gehören. Dagegen gibt es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken, da nicht jede Form organisierter Kriminalität eine Kommunikationsüberwachung rechtfertige. Reporter ohne Grenzen haben erst kürzlich Verfassungsklage gegen die BND-Überwachung eingereicht.
Das „Strategische Kommunikationsteam Ost“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS) will die Beeinflussung von Wahlen durch russische Cyber-Attacken abwehren.
Die Regierungschefs der EU haben auf ihrem Gipfel im März 2015 „East StratCom Taskforce“ beschlossen, um – wie es hieß – „Russlands laufenden Desinformationskampagnen entgegenzuwirken“.
Auch die NATO hat im belgischen Mons ein „Cyber Security Operations Center“ um Hacker abzuwehren, die – wie Generalsekretär Stoltenberg befürchtet – sich in nationale Wahlkämpfe einschalten und „die Demokratie unterminieren“ könnten.
Die europäischen Verbraucherschutzbehörden drängen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google Plus, ihre Nutzer besser vor Betrügern zu schützen und ihre Geschäftsbedingungen an EU-Regeln anzupassen. Dafür setzte EU-Kommissarin Věra Jourová eine Frist bis Mitte April. Sollten die Antworten der Unternehmen nicht zufriedenstellen, könnten die europäischen Verbrauchschutzbehörden Zwangsmaßnahmen einleiten, drohte sie.
Hate Speech und Fake News
Nach einer Online-Meinungsumfrage des Europarats haben 83 Prozent der Befragten Erfahrungen mit Hate Speech gemacht. Hinsichtlich der derzeit viel diskutierten Hassreden und Falschbehauptungen ist eine Differenzierung zwischen rechtsverletzenden und rechtmäßigen Inhalten zwingend erforderlich. Es geht also nicht um Verbote, Zensur oder Netzsperren, sondern um die Durchsetzung des geltenden Rechts und um die Verfolgung von Rechtsverletzungen. (Siehe dazu allgemein ein Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion). Was offline verboten ist, sollte dies nicht auch online verboten sein?
Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen sofern sie sich gegen eine konkrete Person richten. Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung sind strafbewehrt.
Verschwörungstheorien ganz allgemein sind schwer aus der Welt zu schaffen, sofern diese allerdings Unternehmen oder konkrete Personen betreffen, können diese sich dagegen wehren, wenn sie das Gegenteil beweisen können. Auch gegen Falschbehauptungen mit wirtschaftlichem Hintergrund bestehen Unterlassungsansprüche.
Falschbehauptungen zur politischen Stimmungsmache und Propaganda sind derzeit gesetzlich nicht erfasst. Juristische Regelungen dürften auch kaum möglich sein, da sie eine Art Wahrheitskommission voraussetzten. Schon gar nicht, darf nach dem Zensurverbot des Grundgesetzes der Staat Nachrichten vorab überprüfen und sperren können. Es gibt im Übrigen genügend Beispiele dafür, dass auch die offizielle Politik sind nicht immer an die Wahrheit hält. (So wurde jüngst sogar der Bundesinnenminister zweier unbelegten Behauptungen über Geflüchtete überführt.) Was wahr ist, gehört ohnehin zu einer der ältesten Fragen der Philosophie (Siehe zum Thema Wahrheit Bundeszentrale für politische Bildung) Was derzeit als „alternative Fakten“ diskutiert wird, sind in der Regel schlichtweg glatte Lügen (Norbert Bolz)
Ein Großteil dessen was derzeit unter den Themen Hassreden und Falschbehauptungen diskutiert wird, könnte durch eine schärfere Anwendung der bestehenden Gesetze und besser geschulten Strafverfolgungsbehörden bekämpft werden.
Die Probleme bestanden bisher darin, dass die „Sozialen Medien“ unzureichend in die Pflicht genommen werden können und dass private Unternehmen wie Facebook, Twitter, Google oder YouTube zu „Richtern über die Meinungsfreiheit“ geworden sind.
Ertrinkt die Demokratie in Fake News und Hate Speech
Der Begriff Fake News ist unscharf. Fallen denn auch Propaganda, Lügen, Clickbaiting, Hoaxes, Spam, Irrtümer, Satire, Tatsachenverdrehungen, fehlender Kontext, Gerüchte, unklare Formulierungen, Halbwahrheiten, falsche Zusammenhänge, Recherchefehler unter diesen Begriff? (Siehe Dennis Horn, WDR Digitalistan)
Falsche Tatsachenbehauptungen oder ganz allgemein Lügen, ja sogar Hass sind, sofern sie sich nicht gegen eine konkrete Person oder ein Unternehmen richten, nicht strafbar oder zivilrechtlich zu untersagen. Es gibt eine regelrechte Schwemme an Vorschlägen zur Bekämpfung von Fake News und Hate Speech:
Internet-Meme verbieten (eine Idee der spanischen Regierungspartei); Expertenkommissionen bilden, die über den Wahrheitsgehalt von Nachrichten urteilen (ein Vorschlag von Italiens oberstem Kartellwächter); Zentren zur Bekämpfung von Fake News einrichten (Evgeny Morozov in der Süddeutschen Zeitung vom 19.01.2017. Mit Ausrufung des Ausnahmezustandes hat die französische Regierung den Zugriff auf 834 Webseiten unterbunden und 1.929 Suchergebnisse aus Suchmaschinen nehmen lassen, auch Beiträge auf Facebook und Twitter wurden gelöscht.
Hier nur einige Beispiele für Initiativen gegen Hasskommentare und Falschbehauptungen aus der Zivilgesellschaft:
- Es gibt eine No-Hate-Kampagne wie etwa www.hoaxmap.org. Diese Inititative geht unter dem Titel „Neues aus der Gerüchteküche“ den Gerüchten über Asylsuchende nach, von gewilderten Schwänen über geschundene Gräber usw.
- Auf der Facebook-Hompage der Stiftung Warentest wird Debunking, unter dem Motto „Gesicht zeigen, Kante zeigen, Authentizität“ wird aktives Entlarven von Falschmeldungen betrieben und angeleitet (Als die Stiftung über die Bußgelder und über die Internetwachen der Länder informierte, erntete sie einen regelrechten „Shitstorm“).
- Auf der Ebene des Europarats hat sich eine „NoHate Parlamtary Alliance“ gegründet, deren Mitglieder sich verpflichten, „offen, uneingeschränkt und proaktiv Stellung gegen Rassismus, Hass und Intoleranz“ einzutreten. Es werden entsprechende Veranstaltungen organisiert .
- Die Facebook-Gruppe Nothing but the Truth geht Verschwörungstheorien nach.
- News Feed FYI will Fake News und Hoaxes auf News-Feeds nachgehen.
- Anfangs des Jahres hat sich eine „Reporterfabrik“ Correctiv gegründet, die journalistisch gegen Desinformation angehen will.
- Eine rasant wachsende Facebook-Gruppe „#ichbinhier“ (derzeit 27.000 Mitglieder) hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei Facebook zu helfen, die von Schmähungen und Beleidigungen überrollt werden. So will die Gruppe, die sich Ende Dezember 2016 gründete, das Diskussionsklima auf Facebook verbessern und Hasskommentaren mit Fakten begegnen.
- Es gibt eine Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), die sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst (Innerhalb des durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2003 eingeführten Systems der regulierten Selbstregulierung ist die FSM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien).
- das ZDF will demnächst das Projekt #ZDFcheck17 starten und die ARD baut in Hamburg eine zentrale Verifikationsgruppe auf, die zweifelhafte nachrichtenrelevante Meldungen aufspüren soll (Sebastian Jannasch in der Süddeutschen Zeitung vom 27.02. S. 23), Ähnliches plant der Bayerische Rundfunk.
- Union und SPD haben den Vorschlag gemacht, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch auf Klarnamen (Aufhebung der Anonymität) bei Persönlichkeitsverletzungen einzuführen (Was ist dann aber mit Whistleblowern?), die Washington Post überprüft und kommentiert laufend Twitter-Tweets.
- Es wird ein Gütesiegel für geprüfte Information angeregt.
- Mit dem vom Institut für Europäische Politik (IEP) in Kooperation mit dem Progressiven Zentrum (DPZ) konzipierten Projekt „TruLies Europe – The Truth about Lies on Europe“ soll in aufklärendem Sinne zur Versachlichung der europapolitischen Debatte in Deutschland beigetragen werden.
- Das EU-Parlament ist mit einer “Digitalen Charta” befasst
- AlgorithmWatch ist eine nicht-kommerzielle Initiative mit dem Ziel, Prozesse algorithmischer Entscheidungsfindung zu betrachten und einzuordnen, die eine gesellschaftliche Relevanz haben – die also entweder menschliche Entscheidungen vorhersagen oder vorbestimmen, oder Entscheidungen automatisiert treffen.
Das sind nur einige der zahlreichen Initiativen.
Was tun die Dienste selbst?
Twitter und Google (mit „Google Perspektive“) versprechen Software einzusetzen, um „Social Bots“ oder „Hate Speech“ abzuwehren oder heraus zu filtern. Facebook handelt bislang nach dem „Notice and take down“-Prinzip.
Nach der US-Wahl versprach Mark Zuckerberg eine Strategie gegen gefälschte Nachrichten. Zwar seien „mehr als 99 Prozent des Contents, den Leute auf Facebook sehen, echt“, er wolle dennoch mit Experten zusammenarbeiten, um Fake News besser automatisch zu erkennen. (Matthias Huber, siehe auch Facebook stellt Pilotprojekt gegen Fake News vor). Falls gehäuft Beschwerden eingehen, will Facebook die Meldungen durch ein „Fact Checkers“- Netzwerk von Zeitungsredaktionen überprüfen lassen. In Deutschland will Facebook eine Kooperation mit Journalisten aufbauen, damit sollen solide Daten gegen Falschnachrichten gestellt werden. Darüber hinaus macht sich Zuckerberg Gedanken darüber, wie es gelingen kann, unterschiedliche Sichtweisen so aufzubereiten, dass die Menschen miteinander wieder in Dialog kommen und andere Meinungen akzeptieren, statt sich in ihrer eigenen Gedankenwelt abzukapseln.
Facebook hat ein überdies neues Werkzeug im Kampf gegen sogenannte Fake-News eingeführt: Ein rotes Warndreieck soll ab sofort Facebookinhalte markieren, die zur Überprüfung gemeldet worden sind. Damit werden Nutzer unter Beiträgen darauf aufmerksam gemacht, dass ein Inhalt „angefochten“ wurde und es sich dabei möglicherweise um eine Falschmeldung handeln könnte. Für die Überprüfung arbeitet das Unternehmen mit unabhängigen, externen Nachrichtenseiten zusammen, die Inhalte anfechten können. (Alexsander Karon auf Zeit-Online)
Immer mehr gefälschte Nachrichten breiten sich aus
Zuckerberg sieht sich offenbar derart in die Enge gedrängt dass er am 16. Februar 2017 mit einem Manifest unter dem Titel „Building Global Community“ an die 1,8 Milliarden Facebook-Nutzer wandte. „The most important thing we at Facebook can do is develop the social infrastructure to give people the power to build a global community that works for all of us“, verkündete er großspurig. Konkret wolle er mit Facebook erreichen, dass die demokratischen Institutionen gestärkt und Menschen besser vor Kriminalität oder Naturgewalten geschützt werden. Er bietet Facebook als Betriebssystem dafür an, dass Menschen besser informiert sind, sich zivilgesellschaftlich stärker engagieren und lokale, nationale und globale Werte gestärkt werden. (Daniel Baumann in der FR). Kritiker sehen in diesem Manifest ein „angsteinflößendes dystopisches Dokument“, Facebook strebe eine Art extra-territorialen Staat mit einer ungewählten Regierung an.
Ob Zuckerberg sich Sorgen macht, dass sich über Facebook immer mehr gefälschte Nachrichten ausbreiten, dass ihm vorgeworfen wird, dass sein Unternehmen mit seinen Algorithmen die Wahlergebnisse beeinflusst habe oder ob er mit diesem Manifest bloß gegen die rückläufige Nutzerzahl ankämpfen will, ob er einmal mehr darüber hinwegtäuschen will, dass sein Unternehmen Steuern vermeidet so weit es die Steuerschlupflöcher zulassen oder ob er gar in die Politik strebt, ist eine offene Frage.
Wie hochtrabend Zuckerberg auch immer die Community-Ziele von Facebook auch formuliert, unser deutscher Gemeinschaftsstandard darf nicht von privaten Konzernen, sondern er muss und darf nur durch unser Recht gesetzt werden.
Abwehrzentrum gegen Desinformation
Ende letzten Jahres preschte Bundesinnenminister de Maizière mit dem Vorschlag eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“, angesiedelt beim Bundespresseamt vor (Spiegel 52/2016, S. 44) vor. Am 14.März 2017 zog Bundesjustizminister Maas mit einem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG) nach.
Schon 2015 hatte Heiko Maas eine Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ mit Vertretern von Facebook, Google (für YouTube) und Twitter und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingesetzt. (Mitglieder sind der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie der Verein „Gesicht zeigen!“).
In einem Ergebnispapier verpflichteten sich damals die in der Task Force vertretenen Unternehmen u.a. zu „anwenderfreundlichen Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden“, zur Überprüfung von Meldungen über „hasserfüllten Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt“ auf der Grundlage deutschen Rechts. Die eingehenden Beschwerden sollten darauf spezialisierte Teams zügig prüfen und falls erforderlich aus dem Netz entfernen.
Facebook hatte danach mehrere hundert „Content Moderatoren“ betrieben von der Bertelsmann-Tochter Arvato eingestellt und angeblich monatlich 100.000 Gewaltvideos, Kinderpornos und Hasskommentare löschen lassen.
(Siehe zu den katastrophalen Arbeitsbedingungen und den psychischen Belastungen der Mitarbeiter beim Berliner Facebook-Löschzentrum Hannes Grassegger, Till Krause im Süddeutsche Zeitung Magazin Nr. 50 v.16.12.2016, S. 14 ff., siehe auch hier.
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen hätten zwar zwischenzeitlich zu Verbesserungen geführt, diese reichten jedoch nicht aus. Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 habe ergeben, dass die Beschwerden normaler Nutzer gegen Hasskriminalität nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet würden.
Bei YouTube würden zwar mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte gelöscht, Facebook hingegen lösche nur 39 Prozent der 500.000 gemeldeten Fälle, bei Twitter seien es nur in 1 Prozent.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Telemediendiensteanbieter mit über 2 Millionen Nutzern in Deutschland (was ist mit Servern aus dem Ausland?) künftig unverzüglich von einer Beschwerde Kenntnis nehmen und prüfen müssen, ob der Inhalt rechtswidrig ist. Bei „offensichtlicher Rechtswidrigkeit“ (ohne vorherige richterliche Überprüfung) sollen die Anbieter auch sämtliche auf der Plattform befindliche Kopien binnen 24 Stunden – in Abwägungsfällen binnen 7 Tagen – entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren müssen.
Umkehr des Rechts auf Meinungsfreiheit
Nutzer könnten sich aber nach wie vor nur im Nachhinein gerichtlich gegen eine Lösung ihrer Inhalte wehren. Das bedeutete faktisch eine Umkehr des Rechts auf Meinungsfreiheit.
Überprüft werden sollen die Tatbestände von 11 Paragrafen des Strafgesetzbuches (§§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 StGB) Die Palette reicht von der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, über die Verunglimpfung des Bundespräsidenten, über Volksverhetzung, die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften, bis zu Beleidigungen, üblen Nachreden oder Verleumdungen.
Die Unternehmen müssten ein Beschwerdemanagement nachweisen und einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten ernennen, sie unterlägen einer vierteljährlichen Berichtspflicht an das Bundesamt für Justiz. Verstöße würden mit Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro für Aufsichtspflichtige und mit Ordnungsstrafen bis zu 50 Millionen für die jeweiligen Unternehmen belegt.
Es gäbe danach zwar die staatliche Androhung einer Ordnungswidrigkeit, der Entwurf enthält jedoch keine neuen Anspruchsgrundlagen für Nutzer, gegen Straftaten auf Plattformen vorzugehen. Bei Verstößen müsste sich der Nutzer an das Bundesamt für Justiz wenden.
Internetunternehmen würden erstmals für die von ihnen Verbreiteten Inhalte zur Verantwortung gezogen
Fundamental neu ist: Mit diesem Gesetzentwurf, würden erstmalig die Internetunternehmen für die von ihnen verbreiteten Inhalte zur Verantwortung gezogen, wer auch immer der Absender der „Posts“ sein mag.
Wie nicht anders zu erwarten sind die Reaktionen auf diesen Gesetzentwurf geteilt:
Der IT-Industrieverband Bitkom sieht vor allem die kurzen Fristen als Problem an, sie würden zu einer „Löschorgie“ führen. Der Branchenverband Eco warnt vor einer wahllosen Löschkultur wegen der kurzen Fristen. Die Digitale Gesellschaft kritisiert Einschränkungen der Meinungsfreiheit und die weite Definition dessen, was eigentlich ein soziales Netzwerk sei.
Die Amadeu Antonio Stiftung sieht im Gesetzentwurf nur einen geringen Teil des Problems mit Hate Speech adressiert, gängige Taktiken der Einschüchterung, des Stalking und Mobbings oder der Veröffentlichung privater Informationen (Doxxing) fänden keine Berücksichtigung.
Weil die Löschung völlig legaler Inhalte sanktionslos bleibe, sehen Juristen die Gefahr, dass die Unternehmen den Weg des geringsten Widerstandes gehen könnten und im Zweifel in großem Umfang auch rechtmäßige Inhalte löschten. Darüber hinaus dürfe die Medienregulierung nicht durch das Bundesamt für Justiz kontrolliert, sondern müsse staatsfern organisiert werden.
(Siehe zu den Reaktionen; siehe auch Labour Net)
Erhebliche praktische Durchsetzungsprobleme und ungerechtfertigte Eingriffe in die Meinungsfreiheit („Chilling Effect“) sieht die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM).
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Teil 4: Probleme rechtsstaatlicher Instrumente gegen Hasskommentare
Teil 3: Was tun?
Teil 2: Der Echo-Kammer-Effekt
Teil 1: Vertrauensverlust der etablierten Medien
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