Vor Kurzem, am 30. November 2020, erklärte die Bundesregierung, dass sie beabsichtige, „eine 25-Mio.-Euro-Vorlage für die Beauftragung der bewaffnungsspezifischen Ausbildung sowie der Beschaffung von Munition und entsprechender technischer Zusatzausstattung für die die German HERON TP dem Deutschen Bundestag zuzuleiten.“
Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Beschaffungsvorlage am 10. November dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet und erwartet nunmehr die Zustimmung von Olaf Scholz. Der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags sollen angeblich noch in der letzten Sitzungswoche in diesem Jahr – wohl am 16. Dezember – über die Beschaffung der Bewaffnung von derzeit fünf Drohnen vom Typ Heron TP, die von Israel Aerospace Industries (IAI) geleast sind, entscheiden. Bewaffnung, das heißt die Bestückung mit Raketen, die Ziele am Boden bekämpfen können. Schon am 19. März kommenden Jahres sollten die ersten beiden Drohnen einsatzbereit sein, um in Afghanistan oder Mali „deutsche Konvois gegen Attacken aus dem Hinterhalt zu schützen“ (so Matthias Koch, Alarm, die Drohnen kommen, Kölner Stadt-Anzeiger v. 11. 12. 2020 S. 2)
Die bisherige Debatte um die Bewaffnung von Drohnen
Seit 10 Jahren setzt die Bundeswehr schon die Aufklärungsdrohne Heron 1 ein. Die Bewaffnung der bislang gleichfalls nur als Aufklärungsdrohnen eingesetzten Heron-TP-Drohnen soll eine „Brückenlösung“ für die Ende der 20er Jahre geplante, von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien entwickelte Eurodrohne (MALE RPAS) darstellen, die gleichfalls bewaffnet sein wird. Die Mittel dafür sind schon im Haushalt eingestellt, dem auch die SPD zugestimmt hat.
Die AfD hatte im September 2019 und die FDP im Dezember letzten Jahres in Anträgen die Beschaffung von bewaffneten Drohnen gefordert. Dagegen lehnte DIE LINKE in einem Antrag vom 17. Dezember 2019 deren Anschaffung ab und forderte stattdessen eine Ächtung von Drohnen.
Sämtliche Anträge wurden auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses, in dem Große Koalition die Mehrheit hat, in namentlicher Abstimmung abgelehnt (Siehe hier und hier)
Kramp-Karrenbauer hatte sich anlässlich eines Besuchs bei der Truppe in Afghanistan im Dezember 2019 für den Einsatz bewaffneter Drohnen ausgesprochen.
Im Frühsommer 2020 wurden – weitgehend online – Expertenanhörungen über die Frage der Bewaffnung von Drohnen durchgeführt, unter anderem mit dem evangelische Militärbischof Sigurd Immanuel Rink, mit dem Vize-Direktor des Instituts für Theologie und Frieden der katholischen Militärseelsorge Bernhard Koch, mit der Rechtsexpertin des Roten Kreuzes Heike Spieker, dem ausgeschiedenen Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels sowie einem in Afghanistan als Militärberater eingesetzten Oberst. Beteiligt waren außerdem der Generalinspekteur der Bundeswehr, mehrere Juristen sowie Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen.
Es gab noch zwischen Mai und Juni dieses Jahres unter dem Hashtag „#DrohnenDebatte2020“ einige weitere Veranstaltungen zu diesem Thema, außerdem sollte die Diskussion an Universitäten geführt werden.
Daraufhin haben die Verteidigungspolitiker/in der SPD Gabriela Heinrich, Fritz Felgentreu und Karl-Heinz Brunner am 2. Juli 2020 an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion einen „Liebe-Freunde-Brief“ zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“ geschrieben, mit folgendem Forderungskatalog:
- Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen,
- Kategorische Ablehnung von vollautomatischen Drohnen und anderen Waffensystemen,
- Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen,
- Einsatz von Drohnen nur dann, wenn dieser explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat vorgesehen ist,
- Größtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal.
In dem „Liebe-Freunde-Brief“ heißt es abschließend, sobald das Bundesverteidigungsministerium den Entwurf eines Fachkonzeptes vorgelegt hat, wird die politische und öffentliche Debatte über die Bewaffnung von Drohnen „in die entscheidende Phase gehen. Das Papier werden wir intensiv prüfen und uns kritisch damit auseinandersetzen. Dazu beabsichtigen wir, eine öffentliche Anhörung durchzuführen und das Fachkonzept auf Herz und Nieren zu prüfen. Wir sind davon überzeugt, dass wir einen transparenten und ausgewogenen Prozess eingeleitet haben, der eine sorgfältige und gewissenhafte Entscheidung für uns ermöglicht.“
Einen Tag danach, am 3. Juli 2020 legte das Bundesministerium der Verteidigung einen Bericht an den Deutschen Bundestag vor, in dem die Ergebnisse der durchgeführten Veranstaltungen zur Frage der Beschaffung bewaffneter Drohnen (Unmanned Aircraft Systems, AUS) für die Bundeswehr dargestellt wurden. Dort heißt es resümierend: „Bewaffnete Drohnen erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen Kräfte und der unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen. Daher sprechen sich das BMVg und die Bundeswehr für die Beschaffung bewaffneter UAS aus.“
Als bislang letzte Veranstaltung fand am 5. Oktober 2020 dann noch eine öffentliche Anhörung über die „die völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeuge der Bundeswehr“ statt.
DIE LINKE fragte am 17. August 2020 nach Kosten und Nutzen der Drohnendebatte und auch danach, welche weiteren Veranstaltungen die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahre 2018 „Würdigung“ plane.
In ihrer Antwort vom 7. Oktober 2020 erklärte die Bundesregierung, dass „nach der Übersendung des zusammenfassenden Berichts am 3. Juli 2020 an die Fraktionsvorsitzenden und Ausschüsse des Deutschen Bundestages und der Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Verteidigung…keine weiteren Veranstaltungen im Zuge des Debattenprozesses vorgesehen“ seien.
Am 28. Oktober 2020 fragte die Linksfraktion nochmals „wann und in welcher Form die Bundesregierung den Deutschen Bundestag um eine Billigung der Bewaffnung der Drohnen „Heron TP“ ersuchen“ werde. Darauf antwortete dann die Bundesregierung am 30. November, dass sie plane die 25-Mio.-Euro-Vorlage noch im Jahr 2020 dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Die Vorlage sei am 10. November dem Bundesminister der Finanzen zugeleitet worden.
Die Verteidigungspolitiker/in der SPD, Siemtje Müller und Fritz Felgentreu haben im Oktober letztlich die Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen empfohlen; auch die der SPD angehörende Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Eva Högl, ist der Auffassung, dass bewaffnete Drohen die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten erhöhten „weil die Drohnen flexiblere Möglichkeiten bieten, auf Bedrohungen zu reagieren“. So wurde bislang angenommen, dass die Sozialdemokraten ihre Bedenken aufgeben würde und der Anschaffung von Waffen für die Drohnen des Typs Heron TP zustimmen würden. Mit der Mehrheit der Koalitionsparteien und wohl auch mit Zustimmung von FDP und AfD könnte damit die Beschaffung bewaffneter Drohnen beschlossen werden.
Die Grünen und DIE LINKE sind gegen die Bewaffnung der Drohnen. In einem Antrag fordert die Linke den Bundestag auf, sich gegen die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszusprechen.
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans hält die bisherige Debatte nicht für ausreichend
Nun hat der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, dass er die „bisherige Debatte über bewaffnete Bundeswehr-Drohnen nicht für ausreichend“ halte. Wer eine differenzierte Entscheidung wolle, der müsse Sicherheitsstreben und Ethik gleichermaßen ernst nehmen. Die Verteidigungsministerin habe diesen Abwägungsprozess „nicht nur nicht gewährleistet – sie nutzt den Fokus auf andere Schwerpunkte (nämlich Corona (WL)), um in Rüstungsfragen Fakten zu schaffen.“
Walter-Borjans konnte sich bei seinem Hinweis auf die noch nicht ausreichend geführte Debatte auf den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 stützen, dort heißt es in Ziffer 7559 ff.: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“
Er hätte auch noch auf einen bis heute nicht revidierten Beschluss des SPD-Parteivorstandes aus dem Jahre 2013 verweisen können, wo es heißt, dass keine Notwendigkeit für den Erwerb bewaffneter Drohnen gesehen wird und sich Sozialdemokraten sich vielmehr für eine völkerrechtliche Ächtung dieser Waffensysteme einsetzten.
Der damalige Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte sich vor der Bundestagswahl 2017 dagegen gewandt, dass „Drohnen zunehmend als eine Waffe zur Tötung eingesetzt werden, bei denen immer wieder auch Zivilisten ums Leben kommen.“ Es sei offensichtlich, dass diese neue Form der Kriegsführung den internationalen Terrorismus nicht schwäche. Deutschland müsse sich vielmehr dafür einsetzen, dass es ein wirksames Instrument der Rüstungskontrolle für die sich immer weiterverbreitenden Kampfdrohnen gebe.
Selbst der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber sagte in einem Redebeitrag auf einer interaktiv geführten Podiumsdiskussion im BMVg am 12. Mai 2020, beim Thema bewaffneter Drohnen handele es sich um eines „der wichtigsten und kontroversesten Themen“ in Deutschland. https://www.bmvg.de/de/debatte-bewaffnete-drohnen/auftakt-drohnen-debatte-beitraege-fachleute
Sind wirklich alle Argumente ausgetauscht?
Kramp-Karrenbauer wehrte letzte Woche im Parlament eine weitere Debatte ab: Sie habe „Verständnis für „ethisch begründete Argumente…aber ein Argument zählt nicht – wir hätten nicht ausreichend diskutiert.“ Der CDU-Verteidigungsexperte Henning Ottte verstieg sich zu dem Vorwurf: „Die SPD lässt unsere Soldaten im Stich“. Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP verurteilte: „Zu behaupten die Debatte über bewaffnete Drohnen hätte nicht genügend stattgefunden, ist schlichtweg unverschämt“.
In derselben Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, in der über die Intervention von Norbert Walter-Borjans berichtet wurde, polemisierte Mike Szymanski in einem Kommentar dagegen und behauptete „diskutiert wurde lang und breit, alle Argumente sind ausgetauscht“. Die SPD-Spitze gefalle sich vor der Bundestagswahl lieber in der Rolle der Partei für Frieden und Abrüstung, anstatt der Einsatzrealität vieler Soldatinnen und Soldaten ins Auge zu sehen. . Auch in anderen Blättern, wie etwa in der Welt oder vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (z.B. Matthias Koch im Kölner-Stadtanzeiger v. 11. Dezember 2020) wurde Kramp-Karrenbauer beigesprungen: „Alle Argumente ausgetauscht“? Wirklich?
Um dieser Frage nachzugehen, lohnt sich ein kurzer Rückblick auf die bisherige Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr:
Als »Drohnen« gelten in Deutschland umgangssprachlich meist ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs oder RPAV – Remotely Piloted Aerial Vehicles)
Die Bundeswehr setzte Aufklärungsdrohnen erstmals im Kosovo-Krieg 1998/99 ein. Ohne große öffentliche Aufmerksamkeit hat die Bundeswehr Anfang 2010 drei Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron 1von einem Konsortium bestehend aus dem deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall und Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Die Leasingverträge wurden mehrfach verlängert, zwei dieser Drohnen waren in Unfällen verwickelt oder stürzten ab. Die „Heron 1“ wurde bis 2018 sowohl in Afghanistan als auch in Mali eingesetzt.
Der Einsatz von Aufklärungsdrohnen ist politisch weitgehend unstrittig.
Im Juni 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Anmietung von 5 bewaffnungsfähigen Drohnen vom „Typ Heron TP“ mit einem Kostenumfang von 900 Millionen Euro beschlossen, die bislang gleichfalls nur als Aufklärungsdrohnen eingesetzt werden durften.
Der Streit um eine Bewaffnung schwelte vor sich, kulminierend im Jahre 2013 über die Beschaffung von Drohnen seit dem Stopp des Projektes „Euro Hawk“ wegen des Fiaskos um ausufernde Kosten auf 1,3 Milliarden Euro und der fehlenden Zulassung für den deutschen und europäischen Luftraum. Anfang 2020 gab es nochmals die Meldung, dass die Verteidigungsministerin das Projekt einer Aufklärungsdrohne Triton Pegasus (für Persistent German Airborne Surveillance System) abbestellt hat.
Von einer angemessenen öffentlichen Debatte über einen bewaffneten Drohneneinsatz kann keine Rede sein.
Mir ist bis vor Kurzem kein die unterschiedlichen Argumente abwägender Beitrag in den großen Medien erinnerlich, bei dem es um die Anschaffung der Bewaffnung von Drohnen in Deutschland ging. Gibt man Süddeutsche Zeitung und Drohne in die Suchfunktion ein, so finden sich zwar eine ganze Reihe von Beiträgen z.B. über zivile Minidrohnen, die eine Gefahr für den Flugverkehr darstellen. Auch die Bruchlandung einer Aufklärungsdrohne in Afghanistan noch im November dieses Jahres war dem Blatt nur eine kleine Meldung wert.
Außer dem schon genannten ganz aktuellen Artikel sind in den letzten drei Jahren in der „Süddeutschen“ gerade mal vier Beiträge – davon nur zwei über bewaffnete Drohnen der Bundeswehr – erschienen.
Sucht man nach „Drohnenkrieg“ so finden sich insgesamt 15 Beiträge, die sich aber vor allem kritisch mit amerikanischen Drohneneinsätzen auseinandersetzen, vor allem auch über die, die von der deutschen Air Base Ramstein gesteuert wurden.
Auch wenn man andere Leitmedien wie die FAZ, den Spiegel, Zeit-Online abfragt, findet man kaum eine Berichterstattung über deutsche Kampfdrohnen.
Das vergleichsweise geringe Medienecho erstaunt nicht weiter, weil das Thema Kampfdrohnen bislang ausschließlich in Ausschüssen oder in Expertenanhörungen behandelt wurde. Eine Debatte im Plenum des Bundestags, die eventuell mehr Berichterstattung ausgelöst hätte, fand bisher nicht statt.
Das Thema war von der Corona-Debatte dieses Jahres überlagert. Genauso wenig wie schon der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen oder nach ihr Thomas de Maizière hörte auch Kramp-Karrenbauer außer in Fachkreisen keiner zu, als sie eine Debatte über bewaffnete Drohnen anschieben wollten. Bislang wurden eher Standpunkte ausgetauscht, von einer „ausführlichen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Würdigung“ – wie es im Koalitionsvertrag heißt – kann weder im Deutschen Bundestag noch in der Öffentlichkeit die Rede sein.
Es fehlt an einem Einsatzkonzept für die bewaffneten Drohnen
Der SPD-Vorsitzende Walter-Borjans hätte sich mit seiner Kritik noch auf eine weitere Festlegung im Koalitionsvertrag berufen können, die bislang nicht erfüllt ist. In den Ziffern 764ff. heißt es: „Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“
In der schon erwähnten jüngsten Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 30. November erklärt die Bundesregierung: „Das Einsatzkonzept für den German HERON TP basiert, wie auch die Einsatzkonzepte anderer bewaffneter Systeme, auf einer Reihe übergreifender nationaler und internationaler Vorschriften und Regelungen. Dieses Einsatzkonzept bildet den Anteil des bewaffneten Einsatzes noch nicht ab. Die Fortschreibung wird erst nach der grundsätzlichen parlamentarischen Billigung erfolgen…Die speziellen Einsatzgrundsätze zum Waffeneinsatz des German HERON TP sollen erst nach der grundsätzlichen parlamentarischen Billigung und der darauffolgenden Erstellung des Einsatzkonzeptes auf der Basis der allgemeinen „Grundsätze für den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmanned Aircraft Systems (UAS)“ erarbeitet werden.
Schon in dem erwähnten „Liebe-Freunde-Brief“ der SPD-Verteidigungspolitiker/in vom 3. Juli 2020 wird die „Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen“ gefordert. Diese Bedingung für eine Zustimmung ist somit bislang nicht erfüllt.
Es gibt bisher auch keinerlei Regularien, wie bewaffnete Kampfdrohnen in den europäischen Luftraum integriert werden könnten.
Ist das nicht eine äußerst merkwürdige Vorgehensweise?
Man schafft erst die Bewaffnung der Drohne an und dann, wenn man die Waffe hat, darf das Parlament über das Einsatzkonzept entscheiden. Besteht damit nicht die Gefahr, dass man sich auf eine schiefe Ebene begibt und die Schwelle vom „Einsatz zum Schutz der Truppe“ hin zur Angriffswaffe überschritten wird?
Schützen bewaffnete Drohnen wirklich Soldatinnen und Soldaten?
Das wichtigste Argument der Befürworter von bewaffneten Drohnen ist, sie sollen ausschließlich zum Schutz der eigenen Soldatinnen und Soldaten dienen. Kramp-Karrenbauer: „Wir sind für die Bewaffnung von Drohnen, damit wir unsere Soldaten schützen können“. So argumentierten auch die Militärs in der Anhörung vom 5. Oktober 2020.
Dieses Argument klammert allerdings die Frage, ob überhaupt ein Einsatz von bewaffneten Drohnen sinnvoll, ethisch vertretbar und völkerrechtlich zulässig ist, von vorneherein aus. Es wird unterstellt, dass schon eine kriegerische Auseinandersetzung stattfindet und diese auch als Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta gerechtfertigt ist. (Peter Struck: „Deutschland wird am Hindukusch verteidigt“.)
Die Drohnen-Expertin Anja Dahlmann von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik urteilt dazu: In der Diskussion werde zuweilen der Eindruck erweckt, dass die deutschen Soldatinnen und Soldaten durch bewaffnete Drohnen „wunderbar geschützt sind und nichts mehr passieren kann. Das ist nicht der Fall.“ Dazu seien insgesamt fünf Heron TP, die vielleicht auf mehrere Auslandseinsätze verteilt werden müssten, schlicht zu wenige. Die Grünen-Politikerin Katja Keul sagt: „Nutzen und Risiken stehen bei diesem Waffensystem außer Verhältnis. Ich kenne bislang keinen Fall, wo ein Soldat konkret nicht zu Schaden gekommen wäre, wenn wir eine solche Bewaffnung gehabt hätten.“
Die Grenze zwischen Prävention und Angriff ist fließend.
Selbst wenn man Drohnen nur als Präventivwaffen einsetzte, so werden sie auf gegnerischem Territorium eingesetzt. D.h. die Grenze zwischen Prävention und exterritorialem Angriff und damit einer Souveränitätsverletzung oder gar einem Angriff, der völkerrechtlich nicht gedeckt ist, sind fließend. Die Frage, ob von dem Ziel eines Drohnenschlages ein Angriff ausgeht und damit eine Selbstverteidigung gerechtfertigt sein könnte, dürfte in den meisten Fällen spekulativ sein.
Zahlreiche amerikanischen Drohnenanschläge erfolgten jedenfalls auf Menschen und Objekte von denen kein aktueller oder unmittelbarer Angriff ausging. In ihrem sogenannten Krieg gegen den Terror verstoßen die USA seitdem mit gezielten Tötungen in Pakistan, Jemen und Somalia ständig gegen das Völkerrecht.
Der SPD-Chef Walter-Borjans hat doch recht, wenn er sagt: „Die Grenze zwischen der Verteidigung von Leib und Leben unserer Soldaten und Töten per Joystick ist hauchdünn“. Im Koalitionsvertrag heißt es doch auch: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“
Bewaffnete Drohnen stellen einen militärtechnologischen und sicherheitspolitischen Umbruch dar
Es geht doch bei dieser Entscheidung nicht um die Beschaffung neuer Panzer als Nachfolgemodell eines in die Jahre gekommenen Typs. Auch die Beschaffung von amerikanischen Kampfflugzeugen vom Typ F-18, die die Fähigkeit zum Transport von Atomwaffen haben, als Ersatz des seit 40 Jahren im Einsatz befindlichen Tornados, ist nicht mit der Entscheidung über bewaffnete Drohnen vergleichbar. (Nebenbei bemerkt: Ist es vertretbar oder auch nur glaubhaft ist, dass die Deutschen sich durch die Beschaffung von Bombern die sog. „nukleare Teilhabe“ erkaufen könnten? Glaubt wirklich jemand daran, dass die USA bei einem möglichen Angriff auf Deutschland (von wem?) die Erlaubnis geben würden, dass die amerikanischen Atombomben von deutschen Flugzeugen abgeworfen werden dürften, und sie damit einen atomaren Angriffs aufs eigene Land riskieren würden?)
Bewaffnete Drohnen stellen einen militärtechnologischen und sicherheitspolitischen Umbruch dar. Man spricht dabei nicht umsonst von einem „Next Generation Weapon System“. Man nennt das auch eine „disruptiven Technologie“. Was sind z.B. Panzer noch wert, wenn sie von Drohnen zielsicher aus sicherer Entfernung samt Besatzung zerstört werden können.
Argumente gegen bewaffnete Drohnen
– Schon der Begriff „Kampfdrohne“ ist irreführend. Mit Drohnen werden nicht andere Drohnen bekämpft, dazu wären sie (jedenfalls derzeit) gar nicht in der Lage. Sie werden eingesetzt, um zu zerstören (etwa von Panzern, Artilleriestellungen etc.) und in der Mehrzahl der Fälle damit auch zum Töten von Menschen, seien es Kombattanten oder auch Zivilisten. Drohnen benötigen wenig Personal und sie machen Krieg einfacher und senken damit die Barriere für kriegerische Einsätze. Sollte es dazu kommen, dass Drohnen gegen Drohnen kämpfen, dann entscheiden Künstliche Intelligenz und Supercomputer über Krieg und Frieden und über die Opfer die ein solcher Drohnenkrieg kostet.
-Es besteht weitgehende Einigkeit, dass „gezieltes Töten“ durch Kampfdrohnen in Ländern, mit denen kein Krieg erklärt worden ist, im Widerspruch zur UN-Charta steht. Extralegale Tötungen mit bewaffneten Drohnen stellen einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Auch wenn die USA das nicht wahrhaben wollen.
– Bewaffnete Drohnen erlauben jedenfalls technisch den vollautomatischen, autonomen Einsatz einer todbringenden Waffe. Zwar lehnt die Bundesregierung „letale autonome Waffensysteme“ ab. Die „Stiftung Wissenschaft und Politik“ betonte jedoch in einer Studie vom September 2020: „Sollte die Heron TP bewaffnet werden, wäre dies der erste Schritt zur Beschaffung weiterer deutscher Kampfdrohnen…Langfristig wird das System auch imstande sein, in komplexen Lagen dynamische Ziele auszuwählen und zu bekämpfen. Zu erwarten ist eine inkrementelle Entwicklung in Richtung Autonomie. Dabei lassen sich Effektivität und Effizienz steigern, indem einzelne Funktionen von der Bodenstation auf die Drohne verlagert werden. Mit der maschinellen Autonomie geht jedoch ein Verlust menschlicher Kontrolle über den Gewalteinsatz einher, der aus ethischer und rechtlicher Sicht unakzeptabel ist.“
– Selbst wenn ein solcher Automatismus durch ein vom Bundestag gebilligtes Einsatzkonzept ausgeschlossen werden sollte, so ist auch hier die Grenze, von menschgesteuertem Einsatz und algorithmisch gelenktem Einsatz fließend. Schon die Identifikation und das Auswählen eines Angriffsziels geschieht autonom und maschinell, sodass der Einsatzbefehl nicht mehr aufgrund menschlichen Urteils erfolgt. Es gibt schon jetzt einen Wettlauf zur Automatisierung und damit zur „Verselbständigung“ derartiger Waffensysteme – zum Schießen ohne menschliche Entscheidung.
– Möglicherweise senken Drohnen die Hemmschwelle für Auslandseinsätze. Der Völkerrechtler Christian Marxsen argumentiert: „Die Entscheidung über die Bewaffnung von Drohnen fällt zu einem Zeitpunkt, indem es zu einer bedenklichen Praxis der Überschreitung des Rechtsrahmens gekommen ist. Durch die Bewaffnung von Drohnen würden weitere Möglichkeiten geschaffen werden, diese Praxis in gesteigertem Maße zu verfestigen…Zudem ist es wahrscheinlich, dass …die Hemmschwelle für solche Einsätze sinken würde. Vor dem Hintergrund dessen spricht vieles dafür, dass die Drohnenbewaffnung zu einer Vertiefung und Vermehrung von Verstößen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot führt“.
Katrin Göring-Eckart wird von der FAZ wie folgt zitiert: „Ein Mensch, der in Stuttgart am Bildschirm sitzt und einen Beschuss auslöst, schätzt doch die Situation in einem Dorf, das Tausende Kilometer weit weg ist, mit Sicherheit anders ein als jemand, der vor Ort die Lage kennt.“
Sog. „Loitering Drones“ kreisen nahezu lautlos in der Luft und schlagen zu, wenn ihre Computer irgendwelche vermeintliche militärische Objekte ausgemacht haben und das noch gefilmt wie in einem Ego-Shooter-Spielwelt. Der Dammbruch zu autonomen Waffen, ist programmiert.
– Wenn man Drohnen bewaffnet, werden sie vom defensiven Überwachungswerkzeug zur Präventivwaffe. Sie werden sie auf gegnerischem Territorium eingesetzt. Die Grenzen zwischen Prävention und Angriff sind fließend.
Zwar gilt die Bundeswehr als eine Parlamentsarmee, doch „die Möglichkeiten der Überprüfung der Völkerrechts- und Verfassungskonformität von Drohneneinsätzen dürfte kaum in hinreichendem Ausmaß möglich sein“. Dazu fehle es auch an rechtlichen Verfahren. (So der Völkerrechtlicher am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Christian Marxsen)
– Der Hamburger Moraltheologe Bernhard Koch fragt: Wie wird es sein, wenn man in Kooperationen mit anderen Staaten im Kampf ist?
Würden sich deutsche Drohnen den vom Bundestag legitimierten Einsätzen entziehen können, wenn die Bundeswehr Bündnisverpflichtungen sei es gegenüber der NATO oder gegenüber einer „Koalition der Willigen“ unterliegt?
Die bisherige Gegenwehr der Bundesregierung gegen über den vom amerikanischen Stützpunkt Ramstein gesteuerten völkerrechtlich fragewürdige Drohnenangriffe lassen nicht gerade auf großen Widerstand hoffen.
Der Übergang von höherer Sicherheit zu einem exterritorialem Angriff und damit zu einer Souveränitätsverletzung die völkerrechtlich nicht gedeckt ist, ist kaum definierbar. „Die Anschaffung von bewaffneten Drohnen ist die Öffnung der Büchse der Pandora“, sagte der Linken-Abgeordnete Tobias Pflüger. Bei einer späteren Nutzung der Kampfdrohnen werde sich das Ministerium für seine heutige Argumentation nicht mehr interessieren.
– Drohnenkriege sind „Kriege ohne Risiko“, bis auf die Zerstörung der Drohne selbst, geht diejenige Seite, die bewaffnete Drohnen einsetzt kein unmittelbares Risiko ein. Doch auch diese Logik ist trügerisch, denn provoziert ein Drohneneinsatz nicht, dass auch der Feind Drohnen einsetzt und diese dann sogar ganz gezielt als Angriffswaffe einsetzt? (Siehe Petra Kappe im Blog der Republik, „Es gibt keinen sauberen Krieg – auch Drohnen töten“ schon 2014)
– Verbreitet eine über viele Stunden, nahezu lautlos in großer Höhe kreisenden, von Abwehrgeschossen meist unerreichbaren Waffe, die ohne Vorwarnung eingesetzt werden kann, nicht nur bei Kombattanten, sondern bei allen Menschen des jeweiligen Gebiets Angst und Schrecken durch die angedrohte Gewalt. Drohnen zu bewaffnen nimmt einem Feind die Chance, sich zu ergeben oder zurückzuziehen. Bedeutet also der Einsatz von bewaffneten Drohnen nicht die Ausübung von – im Wortsinn – „Terror“, nämlich die Verbreitung von Angst und Schrecken. Und sind damit bewaffnete Drohnen nicht geradezu ein Anreiz für die Bedrohten zur Ausübung von „Gegenterror“?
– Die Befürworter der Bewaffnung von Drohnen behaupten, dass dank der größeren Zielgenauigkeit bei einem Einsatz weniger Zivilpersonen getroffen würden, als bei einem Raketen- oder Artillerieangriff. Was das Töten anbetrifft, so sprechen die Fakten dagegen. „The Bureau of investigative Journalism“ listet in den letzten 10 Jahren über 14.000 Drohnenangriffe auf, mit zwischen 8 Tausend und knapp 27 Tausend Toten, davon zwischen 910 bis 2.200 Zivilisten darunter über 400 Kinder.
Wie steht es mit der Forderung nach Ächtung von autonomen Waffensystemen
Im Koalitionsvertrag steht ab Ziffer 7027ff.: „Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten. Deutschland wird auch künftig für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten.“
Wie verhält sich die Forderung nach Ächtung mit der Anschaffung der Bewaffnung von unbemannten Luftfahrzeugen?
Mehr als eine Initiative von Außenminister Maas bei den Vereinten Nationen vom September 2019 war von der Bundesregierung bislang nicht zu hören: „Für die Waffensysteme der Zukunft braucht es neue internationale Regeln. Dabei setzt sich Deutschland insbesondere für eine Ächtung von letalen autonomen Waffensystemen, sogenannten Killerrobotern, ein. Die mit Frankreich im Rahmen der UN-Waffenkonvention erarbeiteten elf Leitprinzipien bieten Staaten erstmals konkrete Vorgaben zum Umgang mit Killerrobotern.“ (Initiativ 6)
Die internationale Diskussion, ob autonome Waffensysteme die Prinzipien des Völkerrechts verletzen und daher reguliert werden oder gar verboten werden müssten, stockt. Das internationale VN-Expertentreffen 2019 in Genf brachte zum wiederholten Male keinen Durchbruch.
Die Gefahr der Weiterverbreitung von bewaffneten Drohnen
Mehr als 80 Staaten besitzen bereits Aufklärungsdrohnen und über 30 Länder (und einige nicht-staatliche Gruppen) verfügen über bewaffnete UAVs. Inzwischen verfügt auch der Iran über diese Waffen. China beliefert Staaten wie Nigeria, Pakistan und Irak mit bewaffneten Drohnen. Ein neuer Rüstungswettlauf zwischen den USA, Israel, Russland, China, der Türkei oder Europa droht.
Es besteht die große Gefahr einer Weiterverbreitung auch an Staaten, die keine so hohen Militärbudgets haben und sich statt teurer Panzer und Bomber eben relativ preiswerte und leicht einsetzbare Drohnen zulegen.
Der erste echte Drohnenkrieg um Berg-Karabach
Das makabre ist, dass in derselben Ausgabe der Süddeutschen zwei Seiten nach seiner Polemik gegen Walter-Borjans u.a. derselbe Journalist unter der Überschrift „Ferngesteuertes Inferno“ über den Einsatz von unbemannten Fluggeräten im Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien berichtet. In dem Artikel wird von einer „neuen Qualität“ der Kriegsführung gesprochen. „Ein Kampf, geführt mit dem digitalen Fadenkreuz; ein Flammenblitz und eine Rauchwolke auf dem Computer-Bildschirm, nachdem das zerstörerische Werk umgesetzt ist: So sieht er aus, der moderne Luftkrieg.“
Der Krieg endete dank der Überlegenheit mit bewaffneten Drohnen, die sich das reichere Ölland Aserbaidschan von der Türkei und Israel besorgen konnte, mit einer Niederlage Armeniens mit ungezählten Toten am Krieg Beteiligter, aber auch an Unbeteiligten.
Ahnte die Verteidigungsministerin nicht, in welche Argumentationsnot sie sich manövriert hat, als sie bei ihrer (virtuellen) „Zweiten Grundsatzrede“ vor Studierenden der „Helmut-Schmidt-Universität“ in Hamburg am 17. November sagte: „In Berg-Karabach ist zwischen Aserbaidschan und Armenien gerade der erste echte Drohnenkrieg der Geschichte ausgetragen worden, mit schwerwiegenden Konsequenzen für die unterlegene Seite.“
Wenn der Krieg im Südkaukasus der künftige Drohnenkrieg ist, wie vertrüge sich ein solcher Krieg mit dem Selbstverteidigungsrecht, auf das die Bundeswehr nach Art. 87a Grundgesetz beschränkt ist. Zeigt nicht dieser Drohnenkrieg Gewalteinsätze gegenüber einem äußeren „Feind“ mit außergesetzlichem Exekutionsanspruch – schlimmstenfalls – wie das bei vielen Drohneneinsätzen der USA im Bild dokumentiert schon geschehen ist – als Mordprogramm. Wie lassen sich gezielte Tötungen (targeted killing) – die abgeschossenen 185 armenischen Kampfpanzer und die 90 getroffenen gepanzerten Fahrzeuge waren sicherlich nicht unbemannt – ethisch rechtfertigen.
Kurz: Wie verträgt sich der dortige Einsatz von Drohnen mit dem Versprechen „unser Land und unsere Demokratie tapfer zu verteidigen“, das Kramp-Karrenbauer in ihrer Rede den Soldaten abnimmt?
Bildquelle: Screenhot YouTube MQ-9 Reaper