Hin und hergerissen scheint die politische Welt über die Frage zu sein, wie der AfD zu begegnen ist. Einigkeit herrscht nur darin, dass diese Partei unsere freiheitliche Grundordnung bedroht. Zur Wahl stehen im Wesentlichen die rechtlichen Instrumente der Verfassung mit dem Parteienverbot auf Bundes- oder Länderebene, der Verwirkung von Grundrechten einzelner Vertreter oder die Aussetzung der öffentlichen Parteienfinanzierung. Ob die Wirkungsmacht der AfD auf politischem Weg und bürgerlichem Engagement aufzuhalten ist, darf bezweifelt werden. Es gibt schlicht keine auch nur annähernd Erfolg versprechende Strategie. Guter Wille bei eindrucksvollen Demonstrationen ergibt noch lange nicht die erfolgreiche Quadratur des Kreises. Die ganze Diskussion über das Ob und Wie einer Eindämmung der AfD erinnert an das „Warten auf Godot“ von Samuel Beckett. Die beiden Landstreicher Estragon ( SPD und Grüne) und Wladimir ( Union und FDP) warten auf Godot- tagelang ohne Ergebnis. Übersetzt in die Sprache des Alltäglichen: Können wir uns das leisten? Wenn ein Verbotsantrag ebenso Gleiches bei der Verwirkung der Grundrechte zu risikoreich und schwer zu händeln ist, bleibt nur noch der Entzug öffentlicher Parteienfinanzierung. Aus der Geschichte wissen wir, dass die Nazis bestens auch ohne solche Subsidien groß geworden sind. Die jüngst bekannt gewordene millionenfache Parteispende an die AfD zeigt, hier wird ein stumpfes Schwert geschwungen. Wenn die Instrumente des Grundgesetzes ( Artikel 21 ff ) totes Verfassungsgut sind, weil praktisch nicht anwendbar zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung, muss Anderes her, bevor die AfD bei der nächsten Bundestagswahl eine Sperrminorität erlangt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle hat sich Gedanken dazu gemacht.
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