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Unsinnige Frist verwehrt ehemaligen Kriegsgefangenen Anerkennung

Petra Kappe Von Petra Kappe
7. Februar 2019
Sowjetische Kriegsgefangene

Die Geschichte der Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Sie strotzt vielmehr vor jahrzehntelangen Versäumnissen gegenüber den Opfern, von Verzögern, Verweigern und Hinhalten. Der langen Kette von Unmenschlichkeiten wird aktuell ein weiteres Glied angefügt. Auf die Kritik von Opferverbänden reagiert die Bundesregierung nicht und nimmt damit in Kauf, dass in Aussicht gestellte Einmalzahlungen ehemalige Kriegsgefangene nicht erreichen.

„Beschämend“, nennt das der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte und wirft der Bundesregierung Kaltherzigkeit vor. Anlass ist der Umgang mit der im Jahr 2015 – also 70 Jahre nach Kriegsende – zugesagten Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene im heutigen Kasachstan. Die „Anerkennungsleistung“ aus Deutschland erhielten die Opfer nur auf Antrag innerhalb einer festgelegten Frist. Obwohl viele von ihnen erst nach Ablauf der Frist überhaupt von der Möglichkeit erfuhren, sperrt sich die Regierung gegen eine menschlich anständige Regelung.

Um die hatte sich der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte nach eigener Darstellung intensiv, aber letztlich vergebens bemüht. Nun erhält die Mehrzahl der wenigen noch lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen in Kasachstan keine finanzielle Anerkennung für das erlittene Unrecht. „Und das nicht etwa, weil es keine Beweise für ihr Schicksal gäbe, sondern weil sie zu spät von der Aussicht auf eine Anerkennungsleistung aus Deutschland erfuhren“, empört sich der Verband.

Ganze 67 Anträge aus Kasachstan waren demnach beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) fristgerecht eingegangen, „obwohl es dort noch mindestens doppelt so viele Überlebende der deutschen Kriegsgefangenschaft gibt“, wie der Bundesverband erfuhr. Er war Ende 2018 auf 114 ehemalige Kriegsgefangene in Kasachstan aufmerksam geworden, die erst nach Ablauf der Frist von der Möglichkeit einer Antragstellung erfahren hatten.

Die daraufhin unternommenen Bemühungen, das Bundesfinanzministerium zu einer „empathischen Lösung für das Problem der Fristversäumnis zu bewegen, liefen ins Leere“. Dabei sei es angesichts der überschaubaren Zahl potenzieller Antragsteller „unverständlich, dass überhaupt eine Frist gesetzt wurde“.

Von den 5,7 Millionen Soldaten der Roten Armee, die von deutschen Truppen gefangen genommen wurden, starben 3,3 Millionen in der Gefangenschaft. Sie wurden ermordet oder zu Tode gearbeitet, verhungerten oder starben an Seuchen. „Heute geht man von höchstens 4000 noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen aus“, erklärt der in Köln ansässige Verband. Eine Entschädigung für die geleistete Zwangs- oder Sklavenarbeit blieb den wenigen Überlebenden der deutschen Kriegsgefangenschaft zeitlebens verwehrt.

„Angesichts dieser Zahlen und des äußerst bescheidenen Umfangs der so genannten Anerkennungsleistung ist es beschämend, wenn man sich nun auf eine willkürlich gesetzte Befristung für die Antragstellung zurückzieht“, sagt Dr. Jost Rebentisch, Geschäftsführer des Bundesverbandes. „Mit der Aufhebung der Antragsbefristung würde man einen Fehler beheben, der so niemals hätte gemacht werden dürfen.“

In der Tat ist die Befristung unter den gegebenen Umständen völlig unverständlich. Die Zahl der möglichen Empfänger einer Anerkennungsleistung ist begrenzt, und mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Krieges sind die meisten der Opfer verstorben. Da atmet eine Fristsetzung den unguten Geist des Abwehrens. Wiedergutzumachen ist das erlittene Unrecht nicht; doch eine Anerkennung ihres Leids ist das Mindeste, was die Überlebenden erwarten dürfen.

Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 183-L28726 / Markwardt / CC-BY-SA 3.0

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Tags: Entschädigung von KriegsgefangenenFristsetzung für EntschädigungszahlungenOpfer des NationalsozialismusSowjetische ArmeeVerbrechen der WehrmachtZweiter Weltkrieg
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