Mit Aufsehen erregender Gleichgültigkeit nimmt die deutsche Öffentlichkeit einen tiefgehenden Streit über die Zukunft der Altenpflege hin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nun angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der vorsieht, dass in der Altenpflege Tariflöhne und Tarifgehälter gezahlt werden müssen. Pflegebetriebe ohne Tarifbindung würden dann künftig keine Verträge mit den Pflegekassen abschließen können. Die gingen leer aus.
Das ist eine ziemlich harte Ansage. Aber großes Aufsehen hat sie nicht erregt. Liegt es daran, dass es „lediglich“ um die Alten geht? Die zu erwartende Pflegebedürftigkeit liegt ab dem 80. Lebensjahr immerhin bei 30 Prozent. Liegt es daran, dass das Thema in sich kompliziert ist oder dass die Pandemie alle Aufmerksamkeit aufgesogen hat? Oder hat das damit zu tun, dass man ungern über steigende soziale Kosten redet, obgleich die unabweisbar sind.
Es gibt im Land etwa 15 000 Einrichtungen der stationären Pflege und 14 000 Dienste, die ambulante, also häusliche Pflege anbieten. Die Verzahnung der beiden Bereiche hat längst begonnen. Es gibt Einzelunternehmen mit einem oder zwei beziehungsweise drei Einrichtungen. Viele Inhaber gehören zur Pflegegründer-Generation, haben 1995 begonnen, eine Einrichtung zu betreiben. Sie stehen jetzt vor der Entscheidung, eine Nachfolge zu organisieren und/oder zu verkaufen. Seit Jahren läuft in der Altenpflege ein Konzentrationsprozess. Pflegeketten haben heute mehrere hundert Einrichtungen im Angebot. Einrichtungen der Altenpflege sind für Anleger interessant geworden, als die Rentenerträge und die Zinsen auf Staatsschuld-Papiere in den Keller gingen. Renditen von vier oder fünf Prozent auf´s eingesetzte Kapital werden heute vor allem von Fonds begehrt, die Alterseinkünfte finanzieren.
In der Altenpflege arbeiten rund 1,2 Millionen Menschen, überwiegend Frauen (gut 80 Prozent), ein Drittel der Beschäftigten hat einen Vollzeitarbeitsplatz, zwei Drittel arbeiten in Teilzeit. Die Einstiegsgehälter für Fachpflege-Kräfte liegen heute zwischen 2500 und 3000 € brutto, in den Ballungsgebieten werden nach ein bis zwei Jahren 3500 € gezahlt. Die Verdienste in den Alten-Pflegebetrieben haben aufgeholt. Vor allem unter den Beschäftigten der Wirtschaftsbetriebe in den Einrichtungen findet man freilich viele geringfügig Beschäftigte mit Mindestlohn, viele im Gleitkorridor bis 1350 € im Monat.
Etwa 50 Prozent der Entgelte in der Altenpflege orientieren sich an einem Tarif – darunter vor allem an Sonderregelungen in den christlich gebundenen Altenheimen. Die anderen 50 Prozent haben überwiegend Hausverträge. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist gering, er wird auf unter zehn v.H. geschätzt.
Die regierende Koalition hatte verabredet, dass sie im Laufe der Legislaturperiode einen in Gesetz gegossenen Vorschlag unterbreitet, wie die steigenden Ausgaben in der Altenpflege möglichst gerecht zu verteilen wären. Gegenwärtig zahlen die Pflegeversicherungen den Pflegeeinrichtungen fünf nach dem Pflegegrad gestaffelte Pauschalen. Die Betonung liegt auf dem Wort Pauschale.
Mit diesen Pauschalen können freilich nicht alle durch die Pflege bedingten Ausgaben bezahlt werden. Massagen und Fußpflege, Zahnreinigung und anderes mehr stecken nicht in den Pauschalen. Solche Ausgaben werden über einen „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“, kurz EEG genannt, finanziert. Diesen EEG müssen die Pflegebedürftigen aufbringen, außerdem Unterkunft, Verpflegung. Hinzu kommen in manchen Ländern Modernisierungs- und Instandhaltungskosten der Einrichtung sowie Pauschalen für die Ausbildung in der Pflege. Der EEG ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pflegesatz der jeweiligen Einrichtung und dem, was die Pflegekasse pro Pflegegrad und Pflegebedürftigem überweist.
Diese Pauschalen werden einmal jährlich festgelegt, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Höhe des weiteren Eigenanteils steigen unterjährig weiter. Was bedeutet: die Lücke zwischen Pauschalen und den Gesamtkosten des pflegebedingten Aufenthaltes wird größer. Diese Lücke haben die Pflegebedürftigen, deren Kinder und – wenn bei denen nichts zu holen ist – die Sozialämter aufzufüllen. Löhne und Gehälter für die Pflegekräfte werden aus den Pauschalen bezahlt. Wird gefordert, dass mehr Pflegekräfte einzustellen sind und die besser bezahlt werden, fallen die zusätzlichen Kosten auf der Seite der Beitragszahler oder bei den Steuerzahlern, Frauen wie Männern an.
Repräsentanten der Pflegeeinrichtungen auf der einen Seite und der Kassen sowie der Sozialämter auf der anderen Seite verhandeln Jahr für Jahr über die Pflegesätze der Einrichtungen. Diese Sätze sind Ausdruck der Leistungsfähigkeit der Einrichtungen. Keine Leistungs- und Qualitäts- Nachweise, keine Verträge mit den Kassen. Leistungsfähigkeit und Qualität werden laufend überprüft. Die in den Pflegesätzen steckenden Kosten müssen zeitnah nachgewiesen werden.
Aus dem zeitnahen Zahlengefüge werden zu erwartende Kostensteigerungen abgeleitet. Im Verhandlungsboot sitzen die Pflegekassen und auf der anderen Seite die Betreiber, private Betreiber, freigemeinnützige wie die Arbeiterwohlfahrt, kirchliche wie Diakonie und Caritas und staatliche, also kommunale Einrichtungen.
Da die Sozialämter vielfach Verpflegung und Unterhalt mitfinanzieren, bestimmen auch sie über die zuwachsenden Kosten mit. Übrigens auch Länder wie Mecklenburg- Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, weil die sich über ein Pflegegeld an den Instandhaltungskosten beteiligen. Gibt es keine Einigung, geht die strittige Frage an eine Einigungsstelle. Das dauert mitunter Monate während die Kosten weiter laufen. Es hat viele Jahre gedauert, bis in diesen Verhandlungen und durch den Gesetzgeber bekräftigt so etwas wie ein „Unternehmerlohn“ geltend gemacht werden konnte. Umstritten ist er immer noch.
Das ist die Situation. Pflege ist eine durchregulierte Vertrags- Wirtschaft auf der Basis von Qualitätsversprechen und angetrieben durch Verhandlungs-Marathons. Weil das so ist, herrschen immer noch falsche Vorstellungen über die Altenpflege vor.
Die Pflege ist ein wachsender Wirtschaftsbereich. Hier liegt die Betonung auf Wirtschaftsbereich, denn der Gesetzgeber hatte entschieden, dass die Altenpflege wirtschaftlich, im Wettbewerb also und qualitätsgeleitet betrieben werden solle. Während im Bereich der Krankenpflege an Löhnen und Gehältern gezahlt wird, was verlangt wird, sie sind aus dem Preis- und Abrechnungssystem der Fallpauschalen seit 2019 herausgelöst, werden die Löhne und Gehälter im Pflegebereich durch die Vertragsmühle gedreht. Wer´s gern etwas polemisch hat, kann folgenden Satz nehmen: Sehr gut soll die Pflege sei, aber kosten soll sie möglichst nicht viel.
In diesen Wochen geht es darum,
- den von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Betrag für Unterbringung, Verpflegung, EEG und Instandhaltung deutlich zu reduzieren. Heute liegt er im Bundesdurchschnitt bei etwa 2000 €. Pflegebedürftige, deren Kosten Renten, Pensionen, Vermögenseinkünfte übersteigen, erhalten ein Taschengeld von über 100 €. Für eine Einladung der Kinder und Enkel „in die Gastronomie“, wie es heute heißt, reicht das allemal nicht.
- Es geht ferner darum, Löhne und Gehälter in der Altenpflege weiter zu erhöhen, so dass die Arbeit eine bessere materielle Anerkennung erfährt und dadurch attraktiver wird. Diese Erhöhungen müssen refinanziert werden.
- Drittens muss die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege weiter durch Werbung im Ausland und durch Rückkehr in den Pflegeberuf kräftig erhöht werden.
Gemessen an diesen drei Schlüsselproblemen hat der Bundesgesundheitsminister keine gute Bilanz vorzuweisen.
Das eigentliche Problem liegt im Wort „Refinanzierung“. Es wird geschätzt, dass rund sechs Milliarden Euro jährlich nötig wären, die von den Beitragszahlenden beziehungsweise Steuerzahlern aufgebracht werden müssten, um allen in er Altenpflege Beschäftigten Tariflöhne und Tarifgehälter zu zahlen. Der Bundesarbeitsminister fordert, der eigentlich zuständige Bundesgesundheitsminister bremst, weist auf den Bundesfinanzminister. Der hat in der Finanzplanung keine zusätzlichen Milliarden für die Altenpflege eingestellt. Der Gesundheitsminister bremst auch, weil die Bundesregierung eine Sozialgarantie abgegeben hat, wonach die Sozialbeiträge die Ziffer 40 nicht übersteigen werden – 40 v.H. vom Brutto-Erwerbseinkommen.
Unabweisbar sind die drei genannten Aspekte dennoch. Am besten wäre,
- den EEG-Anteil aus der Finanzierung über die zu Pflegenden zu lösen, der Pflegeversicherung zuzuordnen, durch Beiträge zu finanzieren;
- die Tariflöhne und Gehälter über einen Steuerzuschuss zu finanzieren. Und dabei die Länder einzubeziehen.
- Und schließlich eine länger laufende, konzertierte Aktion aller Beteiligten auf die Beine zu bringen, um mehr Beschäftigte in die Altenpflege zu bekommen.
Durchgängige Tarifentgelte in der Altenpflege wird es erst dann geben, wenn die „Refinanzierung“ gesichert ist. Ist sie nicht gesichert, gibt es ein kleines, zusätzliches „Konjunkturprogramm“ für die Gerichte, verbunden mit einem Konzentrationsschub und dem Zusammenbruch der Altenpflege.
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Danke für diesen Beitrag zu den Herausforderungen in Altenpflege. Es stimmt, dass die Bezahlung dazu zählt, dies sieht man, da nur 50 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt werden. Ich begrüße eine Lohnerhöhung auf dem Sektor, da ich finde, dass Altenpfleger einen sehr wichtigen Beruf haben.
Hallo,
Danke für den Artikel! 🙂
War sehr interessant zu lesen, jedoch habe ich noch eine Frage: Wie läuft das ab mit dem Antrag auf Pflege? Muss man das als Betroffener selber machen oder übernimmt das die Krankenkasse oder Ärzte oder…?
Wie kann man denn genau herausfinden, welche Pflege eine Person genau braucht?
Danke! 🙂
Hallo Maurice,
Es kommt darauf an, man kann das pauschal nicht sagen, weil jeder Fall und jeder Mensch und jede Situation ganz anders ist. Ich denke man sollte sich auf jeden Fall immer den Rat von (am Besten mehreren) Ärzten holen.
Generell schadet es aber nicht, sich erstmal in das Grundwissen von dem Thema einzulesen. Hier kannst du viele Infos zum Pflegegrad rausfinden: https://www.sanitaets-online.de/ratgeber/pflegeratgeber/pflegegrad
Da kann man sich erstmal einen Überblick verschaffen und vielleicht beantwortet das einem bereits viele wichtige, grundlegende Fragen.
Alles Gute 🙂