1. Die Verfassungslage
Donald Trump wird, selbstbetört von seinem überragenden Wahlsieg in 2024, nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit nicht bereits aufhören wollen. Er hat jetzt ja erst begriffen, wie Regieren geht, die erste Amtszeit war mehr eine verschleuderte Warmlauf-Episode. Also wird bei der Wahl im November 2028 wieder antreten wollen. Die Frage ist: Wie wird er das erreichen wollen?
Das Hindernis ist rechtlicher Art. Die US-Verfassung wurde nach dem II. Weltkrieg, nachdem Roosevelt 4 Amtszeiten absolviert hatte, mit dem 22. Zusatz im überparteilichen Einvernehmen ergänzt. Der Sinn der Regelung: Die USA sollten eine Demokratie bleiben. Seit In-Kraft-Treten im Jahr 1951 gilt:
„Niemand darf mehr als zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden und niemand, der länger als zwei Jahre der Amtszeit, für die ein anderer zum Präsidenten gewählt worden war, das Amt des Präsidenten innehatte oder dessen Geschäfte wahrnahm, darf mehr als einmal in das Amt des Präsidenten gewählt werden.“
Das ist eindeutig: Geht es nach Recht und Gesetz, dann endet Trumps Zeit im US-Präsidentenamt am 20. Januar 2029. Da eine Verfassungsänderung einer Zweidrittel-Mehrheit bedarf, ist die eindeutige Situation auch in den nächsten vier Jahren unveränderbar.
2. Vorschlag einer Änderung des Verfassungshindernisses
Dessen ungeachtet hat ein republikanisches Mitglied des Repräsentantenhauses, Andy Ogles aus Tennessee, nun einen Vorschlag zur Änderung der US-Verfassung eingebracht. Der Inhalt: Im o.a. Text des 22. Zusatzes soll das „mehr als zweimal“ in „mehr als dreimal“ geändert werden und das „mehr als einmal“ am Ende in „mehr als zweimal“. Damit könnte Donald Trump regelgerecht ein drittes Mal antreten.
Der Vorschlag ist aussichtslos und somit eigentlich nicht der Erwähnung wert. Er hat aber eine Pointe. Die ist so zu beschreiben.
3. Das Kalkül der Disruption geht anders
Der Trump-Bewunderer aus Tennessee scheint nicht wirklich verstanden zu haben, woraus Trump seine Unterstützung im Volk und damit seine Wahlerfolge erzielt. Zentral ist die ständige Provokation im Umgang mit dem, was man tut, mit dem Regelgerechten, auch mit dem Recht. Das sichert ihm die dauernde Aufmerksamkeit.
Nach seinem Amtsantritt hat Trump umgehend Dinge verfügt, die ganz offensichtlich gegen die Verfassung der USA verstoßen. Außenpolitisch ist sein Rezept dasselbe, er bezieht Positionen, die klar völkerrechtswidrig sind. Außenpolitisch macht Trump wieder und wieder deutlich: Ich füge mich nicht in das tragende Narrativ des Westens, Demokratien versus Autokraten. Es liegt an uns Alliierten zu entscheiden, ob die USA noch Demokratie oder schon Autokratie sind bzw. die Ambition haben, es zu werden.
Nichts liegt deshalb näher als zu erwarten: Trump wird sich den Weg zu einer erneuten Kandidatur im Frühjahr 2028 dadurch eröffnen, dass er sie ankündigt und betreibt, weil sie so offenkundig gegen den Wortlaut der Verfassung verstößt. Eine größere Provokation ist schlicht nicht vorstellbar. Also wird er diese Option nicht ungenutzt lassen.
Mit Hilfe seiner Anwaltstruppen und finanziert aus seinem PAC wird er den Kampf gegen das Rechtssystem solange hinziehen, bis eine Situation eintritt, wo der Oberste Gerichtshof nur noch eine Abwägungsentscheidung treffen kann. Die Frage, die er sich dann zu stellen hat, lautet: Sollen wir wirklich die eindeutige Formulierung der Verfassung vollziehen, ungeachtet dessen, dass wir zu diesem späten Zeitpunkt eine der beiden konkurrierenden Parteien ihres über Monate aufgebauten Kandidaten berauben und die GOP-Spitze damit gezwungen wäre, für rund 4 Wochen noch einen neuen Kandidaten auf’s Schild zu heben? Sollen wir für den Verfassungsvollzug unsererseits faktisch den Ausgang der diesmaligen Wahl determinieren? Sollen wir die Wahl manipulieren, nur um der Verfassung Genüge zu tun?
Wie immer in solchen Situationen wird nach Kompromissen gesucht werden. In diesem Falle könnte der lauten: Der Kandidat Donald Trump sagt vor dem höchsten Gericht zu, im Falle eines Wahlerfolgs nach einem Jahr Amtszeit zurückzutreten und seinem Vizepräsidenten das Amt zu überlassen.
In weiser Voraussicht wird Donald Trump vorab dafür gesorgt haben, dass sein Vizepräsidenten-Kandidat die fünf Buchstaben „Trump“ im Nachnamen führt. Das dynastische Prinzip ist wieder eingeführt – die Familie Bush wird grüßen.
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