„Totgeschlagen-Totgeschwiegen“, steht auf einer Gedenktafel am Nollendorfplatz in Berlin, sie erinnert an die Verfolgung Homosexueller während der Nazi-Zeit. Ab 1933 wurden fast alle um diesen Platz befindlichen homosexuellen Lokale von den Nazis geschlossen oder zur Anlegung von „Rosa Listen“(Homosexuellen Karteien) durch Razzien verpflichtet. Auf diesen Listen wurden im Reich rund 100000 Männer erfasst, die als homosexuell galten, 50000 Personen wurden verurteilt, die Hälfte ermordet. Sie mussten, um sie zu erkennen, Rosa-Winkel-Abzeichen tragen. Der Bundestag erinnert am heutigen 27. Januar, dem traditionellen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, besonders an die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Menschen. Vor dem Parlament wird die 1942 geborene Jüdin und Holocaust-Überlebende Rozette Kars sprechen, deren Eltern im KZ Auschwitz ermordet worden waren. Rozette Kars überlebte die „Hölle auf Erden“ bei einem Ehepaar in Amsterdam, das das Kind als sein eigenes ausgab. Das KZ Auschwitz, 60 Kilometer entfernt von Krakau, wurde am 27. Januar 1945 von der Roten Armee befreit. Allein in diesem Vernichtungslager kamen rund eine Million Menschen, zumeist Juden um, sie wurden vergast, erschossen, zu Tode geprügelt, SS-Wachleute warfen sie in die tödlichen elektrisch-geladenen Zäune, ließen sie verhungern.
Steinmeier bat um Vergebung
Auch nach der Nazi-Zeit tat sich die Bundesrepublik schwer mit dem Thema Homosexualität(wie übrigens auch die DDR). Gut 20 Jahre nach ihrer Gründung wurden Homosexuelle nach dem Paragrafen 175 verurteilt, eingesperrt, wurden bloßgestellt, riskierten ihre wirtschaftliche Existenz, wenn sie sich geoutet hätten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entschuldigte sich 2018 bei den betroffenen Personen. „Der deutsche Staat hat all diesen Menschen schweres Leid zugefügt“, sagte er bei einem Festakt zum 10-jährigen Jubiläum des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Er bat um Vergebung „für all das geschehene Leid und Unrecht und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“
Die Würde des Menschen, wie sie heute im Grundgesetz verankert ist, sie gab es bei den Nazis nicht. So heißt es in einer „Anordnung einer Verhaftungsaktion gegen Homosexuelle“ des Bayerischen Innenministeriums vom 3. Juli 1934: „Zur Grunderhaltung unseres Volkes muss künftig gegen jede Art der Betätigung widernatürlicher Unzucht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eingeschritten werden. Insbesondere ist es Aufgabe der Polizeibehörden, die Feststellung und Erfassung der homosexuellen Personenkreise durchzuführen“. Es geht um „die gründliche Säuberung und Befreiung unseres Volkskörpers von dieser Pest“. Die Aktion habe sich auf alle in Frage kommenden Gaststätten zu erstrecken, auf das „Beobachten der Vorgänge auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und öffentliche Bedürfnisanstalten“. Auch „förmliche Razzien“ seien möglich. Gastwirten wird mit Entzug der Konzession gedroht. Personen, die wegen eines „Vergehens nach §175“ überführt würden, „sind unverzüglich der Strafverfolgung zuzuführen.“ Und auch in Schutzhaft zu nehmen, wie es weiter heißt. Vergehen nach §175 werden eingestuft auch als „Verfehlungen gegen das gesunde Volksempfinden.“ Die Verhaftungsaktion soll in ganz Bayern „gleichzeitig schlagartig“ passieren.
Von der SS schikaniert
Die zitierten Passagen habe ich dem Buch „Konzentrationslager Dachau 1933 bis 1945“ entnommen, Dachau war das erste KZ- errichtet am 22. März 1933- und das letzte von den Amerikanern befreite- am 29. April 1945. „In das KZ Dachau wurden von 1934 bis 1939 über 200 Homosexuelle oder als homosexuell denunzierte Personen eingeliefert, bis Kriegsende im Mai 1945 insgesamt rund 600. Sie wurden von der SS besonders schikaniert“. So steht es in dem erwähnten Buch, in dem auf das Schicksal des Leopold Obermayer(1892 bis 1943) hingewiesen wird. Leopold Obermayer war demnach ein Würzburger Weinhändler, der „wegen homosexueller Neigungen“ von Januar 1935 bis September 1936 in Dachau eingesperrt war, davon 9 Monate im Bunker. Dann wurde er vom Landgericht Würzburg zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt und Ende 1942 als Jude von der Justiz ins KZ Mauthausen (in Österreich) „zur Vernichtung durch Arbeit“ überführt. Am 22., Februar 1943 kam Leopold Obermayer ums Leben.
1935 fassten die Nazis das schon 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ neu. Schon verurteilte Homosexuelle konnten sich nun „als kriminaltherapeutische Maßnahme freiwillig“ kastrieren lassen, sonst drohte ihnen die Einweisung ins KZ.
NS-Staat aus Männerbündnissen
Die Gründe für die Verfolgung von Homosexuellen: die Nazis sahen sie als verweichlicht und weibisch an. Sie aber wollten einen Staat basierend auf Männerbündnissen wie HJ, SA, SS, Wehrmacht, alles andere sahen sie als Bedrohung der Wehrkraft und des Fortbestandes des deutschen Volkes an. Ab 1941 drohte SS- und Polizeiangehörigen wegen homosexueller Handlungen sogar die Todesstrafe, ab 1943 galt dieser Erlass auch für die Wehrmacht-
Während der aktuellen Gedenkstunde wird an Karl Gorath erinnert, er lebte von 1912 bis 2003. Während der Nazi-Zeit wurde er mehrfach verurteilt, weil der §175 homosexuelle Handlungen verbot. Gorath wurde ins Zuchthaus gesperrt und später ins KZ Auschwitz deportiert. Er hatte Glück, er überlebte den Holocaust, wurde aber schon 1946, weil der §175 auch nach dem Krieg galt, erneut verurteilt- nach Angaben des Bundestages von dem gleichen Richter, der ihn bereitsm 1938 verurteilt hatte. Noch 1994 war der §175 Teil des Strafgesetzbuches. 2017 hob der Bundestag alle Urteile zur Zeit der Bundesrepublik auf.
Bei der Gedenkstunde wird an eine andere Person erinnert: Mary Pünjer, eine Jüdin, die 1904 geboren wurde und 1942 starb. Mary Pünjer wurde 1940 unter dem Vorwand der Asozialität als Lesbierin verhaftet und im KZ Ravensbrück interniert und ein Jahr später in Bernburg ermordet.
Erinnerungszeichen in München
Bei einer Gedenkveranstaltung in München wird ein sogenanntes Erinnerungszeichen am ehemaligen Wohnort des NS-Opfers August Gänswein in der Müllerstraße 34 übergeben. Gänswein wurde 1891 in Riedern am Wald geboren, über Konstanz gelangte er in die bayerische Metropole. Bei einem Straßenbahnunfall verlor er ein Bein, was ihm Jahre später zum Verhängnis wurde. Gänswein wurde zwischen 1932 und 1934 wegen „widernatürlicher Handlungen“ angezeigt, die Polizei konnte ihm aber keine Straftat wegen Homosexualität nachweisen. 1936 wurde er wegen „Bauschwindels“ verhaftet und erneut wurde gegen ihn wegen „Verfehlungen wegen „175“ ermittelt. Obwohl man nichts beweisen konnte, wies ihn die Polizei in das KZ Dachau ein. Als 1941 die SS und die „Kanzlei des Führers“ die Aktion „14f13“ zur Ermordung arbeitsunfähiger Häftlinge in den KZ beschlossen, traf auch im KZ Dachau eine „Medizinerkommission“ der SS ein, die die inhaftierten Häftlinge selektierte, für Gänswein, der nur noch ein Bein hatte, das Todesurteil. Am 22. Januar 1942 deportierte ihn die SS in die Tötungsanstalt Hartheim bei Linz, wo man ihn mit Giftgas ermordete.
Dass der Bundestag den „queeren Opfern des Nationalsozialismus endlich Respekt erweist“, sieht die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als ein „enorm wichtiges Zeichen“. Es sei überfällig gewesen, wegen ihrer sexuellen Identität verfolgter Menschen in den Mittelpunkt der Erinnerung an die NS-Opfer zu stellen. „Der Hass und die Verfolgung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten waren mit der Befreiung von der NS-Diktatur nicht zu Ende,“ sagte Ataman. „Um aus der Geschichte zu lernen, müssen wir das Unrecht kennen und benennen, wir müssen es weiter erforschen und beschreiben, welche Missstände es bis heute gibt.“ Vor allem homo-und bisexuelle Männer wurden verfolgt, lesbische Frauen als „Asoziale“ verhaftet, viele landeten in KZs, Tausende starben. Frau Ataman forderte, dass in unserer Verfassung „sexuelle Identität“ endlich als schutzwürdig genannt werde.