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SVR auf Abwegen – Zum Jahresgutachten 2023/24 – Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Gerd Bosbach

Fortsetzung der Schröderschen Rentenreformen der 2000er Jahre mit Kürzungen der gesetzlichen Rente und Ausbau der kapitalgedeckten Rentenversicherung gefordert.

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
10. Januar 2024
Rentenantrag mit Geldscheinen. Symbolbild "Rentenversicherung"

In ihrem jüngsten Gutachten von Ende Oktober 2023 geht der Sachverständigenrat in seinem fünften Kapitel auf knapp 100 Seiten auf Demografie und Rente ein; aber nicht immer mit Sachverstand, wie unten belegt werden wird. Wegen der Fülle der behandelten Aspekte hier nur einige wichtige Ausschnitte und Kommentare:
Zu begrüßen ist die Wahrnehmung der steigenden Altersarmut und die erklärte Absicht, diese zu verringern, selbst wenn es dem SVR wohl überwiegend um Kürzungen des Sozialhaushaltes geht.
Die Erkenntnis, dass in Österreich einiges besser läuft, überrascht. Im Weiteren konzentriere ich mich auf die Mehrheitsmeinung des Rates, erwähne aber, dass es zwei Minderheitenvoten gibt.
Die ausführliche Beschreibung der Ausgangslage der demografischen Entwicklung und zukünftiger Finanzierungsproblem der GRV enthält wichtige Fakten, aber auch völlig unzulässige Dramatisierungen und fragwürdige Methoden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bleiben in der Zielrichtung und Tradition der Reformen der 2000er Jahre: Beschränkung der Beitragssätze für die Arbeitgeber, Kürzungen vieler Renten und individuelle kapitalgedeckte Zusatzversorgung, diesmal obligatorisch.
Neu ist der Versuch, krasse Rentnerarmut zu vermeiden.

Die wichtigsten Forderungen des SVR

1. „Anhebung des Renteneintrittsalter“ durch Anpassung an die durchschnittlich steigende Lebenserwartung. Konkret sollen von jedem im Bevölkerungsdurchschnitt gewonnenen Lebensjahr acht Monate mehr gearbeitet werden. Wäre diese scheinbar logisch aussehende, in Wirklichkeit aber biologistische, Forderung schon beim Beginn der dynamischen GRV 1957 eingeführt worden, läge der heutige Rentenbeginn bei über 73 Jahren. Zumindest für die meist kürzer lebenden Geringverdiener hieße das Arbeiten fast bis zum Grabe. Für diese Gruppen bliebe der Nutzen einer gesetzlichen Rentenversicherung komplett verborgen und somit auch deren Akzeptanz. Der Weg für die scheinbare Alternative der Privatversicherung wäre frei. Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit durch Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden nicht diskutiert. Zur Rentensenkung bei Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, gibt es nur unkonkrete Bemerkungen/Beschwichtigungen. Eine Senkung des Renteneintrittsalters bei sinkender Lebenserwartung ist nicht geplant.

2. Verringerung von Rentenanpassungen durch Erhöhung des Nachhaltigkeitsfaktors – im SVR-Sprech als Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors verklausuliert. Für Bestandrentner*innen wird zusätzlich eine Abkopplung der Rente von der Lohnentwicklung gefordert (Inflationsindexierung). Damit bleibt der Rentner auf dem ökonomischen Niveau seines Renteneintrittsjahres, eine Teilhabe am Fortschritt wird verwehrt.

3. Umverteilung innerhalb der GRV.
Der „reiche“ Neurentner soll zugunsten des armen Neurentners verzichten. Bei einem ausführlich diskutierten Modell beginnt der „Reichtum“ im SVR-Bericht schon bei heute 1600,- Euro monatlich (45 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Einkommen). Zugespitzt formuliert: Nicht die Reichen geben an die Armen ab, sondern die besser situierten Armen an die schlechter situierten. Und das unter dem wohlklingende Etikett der Umverteilung. Der Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip wird hier bewusst in Kauf genommen.

4. „Kapitaldeckung als Ergänzung des Rentensystems“
Als hätte es das Scheitern der Riesterrente und die Finanzkrise 2008/2009 nicht gegeben setzt die Mehrheit des SVR auf vier Prozent Abgabe vom Arbeitseinkommen in den Kapitalmarkt. Nur risikoreicher angelegt als bei Riester und vor allem zwangsweise. Das auch hier wieder sprachlich getarnt „als Teil der gesetzlichen Pflichtvorsorge“ und individualisiert, „was die Aktienkultur positiv beeinflussen könnte“. Zur Erzeugung schöner Grafiken und Rechenergebnisse wird mit durchschnittlich unrealistischen fünf Prozent realer Rendite bis 2080 gerechnet und mit empirischen Simulationsstudien von vor der Finanzmarktkrise argumentiert. Volkswirtschaftliche Probleme durch den Entzug von bis zu vier Prozent beim Konsum werden nicht diskutiert. Die Frage, ob bei der Auszahlung – wenn das Kapitalmodell denn klappen würde – die nachgeholte Nachfrage durch das demografisch verringerte Arbeitskräftepotenzial gedeckt werden könnte, bereitet der Ratsmehrheit kein Kopfzerbrechen. Angeblich sind die zukünftigen Generationen nicht in der Lage, die „vielen Älteren“ durch die GRV zu finanzieren, aber sie werden sicher genügend Güter und Dienstleistungen erstellen oder im Ausland kaufen können. Wirtschaftsweise wirkt das alles nicht. Stolz präsentiert der SVR ein sehr hohes Rentenniveau durch die Kapitaldeckung. Kein Wunder bei unterstellter fünf Prozent effektiver jährlicher Rendite in einem „unfallfreien“ Kapitalmarkt. Mit Realitätssinn haben diese Annahmen nichts zu tun. Sie stehen auch im direkten Widerspruch zur Annahme der Unbezahlbarkeit der gesetzlichen Rente wegen demografisch bedingter Dämpfung des Wirtschaftswachstums.

Sind die genannten Einzelmaßnahmen schon erschreckend genug, so verlangt der SVR die Bündelungen dieser Maßnahmen. Die im Memorandum 2021 von der Arbeitsgruppe Alternativer Wirtschaftspolitik geforderten realistischen Verbesserungen der gesetzlichen Rente werden übergangen. Das Mackenroth-Theorem wird lapidar für unpassend erklärt. Die Mehrheit des SVR weiß, wessen Interessen im Fokus ihrer Wirtschaftspolitik stehen. Leider wird das SVR-Votum trotz einiger Kritik öffentlich als Expertise betitelt und es geht mit seinen Forderungen bedauerlicherweise jetzt schon in die Politik der CDU ein (Grundsatzprogramm).

Wenn wir unsere Rente retten und verbessern wollen, müssen wir den Einfluss dieses SVR auf die Politik gegen Null fahren. Das jetzige Gutachten bietet dafür genügend Ansatzpunkte, die zum Teil auch schon bei den Medien angekommen sind. Tagesschau und Zeit-Online sprechen von „sogenannten Wirtschaftsweisen“, hoffentlich dauerhaft.

Deren Empfehlungen haben nichts mit unabhängiger Wirtschaftsanalyse zu tun, sondern sie sind eindeutig interessensgeleitete Politikvorschläge zur Stärkung der Akteure auf dem Kapitalmarkt und zur Verhinderung stärkerer Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der Alterung.

Fehler, Tricks und Täuschungsabsichten

Die nachfolgende Grafik zur demografischen Entwicklung – im Gutachten gleich zweifach verwandt – zeigt exemplarisch, wie ein bestimmter Eindruck bewusst erzeugt wird, wenn die realen Daten nicht dramatisch genug erscheinen.

Abbildung 1

Als Einstieg in das Gutachten (S. 11) und in das Rentenkapitel (S. 287) wird die erwartete Alterung und damit die angebliche Grundlage der vorgetragenen Änderungsabsichten mit dem Altenquotient (Anzahl der „Alten“, die auf 100 Erwerbsfähige kommen) mit plumpen Tricks vorgeführt.

Trick 1: Über den gesamten 80jährigen Zeitraum wird alt mit „65 und älter definiert“ (Fußnote 1). Bei für die Bevölkerungsprognose unterstelltem massivem Wachstum der Lebenserwartung die Schranke „alt“ konstant zu halten ist unwissenschaftlich (Vermischung dynamischer mit statischen Prozessen). Und denkt man in Versorger und zu Versorgende, worum es beim Thema Rente meist geht, übersieht der SVR die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre komplett. Das ist ein brutaler Rechentrick, wie eine exemplarische Rechnung für das Jahr 2035 zeigt: 2,3 Millionen 65- und 66jährige werden damit statt zu den Versorgern fälschlicherweise zu den zu Versorgenden gerechnet. Ein Fehler mit „Doppelwums“ – und aufgrund der häufigen veröffentlichten Hinweise darauf sicherlich bewusst benutzt.

Trick 2: Mit dem Altenquotient als Indikator für Versorgungsprobleme wird so getan, als ob die Erwerbstätigen nur die Alten versorgen müssten. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen – früher beim Generationenquotienten selbstverständlich mit berücksichtigt – wird ignoriert. Und dieser Indikator wächst seit 2000 deutlich geringer. Der eigentlich für die Versorgung entscheidende Quotient “Nichterwerbstätige auf 100 Erwerbstätige“ ist nochmals geringer und könnte sich durch eine höhere Erwerbstätigenquote, z.B. der Frauen oder durch Senkung der Arbeitslosigkeit in den nächsten 50 Jahren noch günstiger entwickeln. Die Zahlen der Erwerbstätigen sind allerdings längerfristig nicht prognostizierbar, weshalb oft mit den Erwerbsfähigen (alle zwischen 20 und Renteneintrittsalter) gerechnet wird. Dieser Hinweis hätte in einer langen und wissenschaftlichen Arbeit durchaus erwähnt werden können.

Trick 3: Der rasant wachsende Bauch der Grafik ist optisch durch die obere graue Fläche bestimmt und wirkt bedrohlich. Der Bauch ist allerdings rein fiktiv und zeigt das Ergebnis der theoretischen Rechnung, was in Deutschland ohne Wanderung passieren würde. Ohne diesen Bauch hätte die Grafik wie die Realität viel von ihrer Dramatik verloren.

Weitere Grafiktricks: Das Wachstum der Jahre 2000 bis 2023 ist bewältigt, sollte also nicht mehr beim Blick in die Zukunft berücksichtigt werden; größere Fläche unter der Kurve als darüber (fachlich: Wahl der y-Achse) verschärft optisch das Wachstum. Solche Tricks sollten Eingang in Vorlesungen zu „Lügen mit Zahlen/Statistiken“ finden.
Prognosen sind notwendig, ein Zeithorizont von 57 Jahren (2023 auf 2080) allerdings mehr als zweifelhaft. Das belegt jeder Blick in die Vergangenheit. Was wusste Ludwig Erhard 1966 über die Wirtschaft heute? Welche Systembrüche hätte er damals übersehen müssen? Und Systembrüche werden eher mehr als weniger, wie die Bevölkerungsbewegungen wegen der Kriege oder Umweltkatastrophen vermuten lassen.

Hier wird eine stark wachsende Kurve rechnerisch und grafisch erzeugt, um den Eindruck einer stark wachsenden Gefahr zu erwecken. Diese Angst soll die Bereitschaft für die sogenannten Reformvorschläge öffnen. Erinnern möchte ich in dem Zusammenhang an die oben erwähnte Unterstellung einer effektiven Kapitalmarktverzinsung von fünf Prozent im Jahresdurchschnitt bis 2080 trotz Alterung und dadurch bedingter Wirtschaftsprobleme.
Sprachliche Verschleierungen, wie „Stärkung“ statt Erhöhung beim sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor
„Umverteilung“ für eine Reduzierung bei mittleren Einkommen zugunsten der ärmeren, ein Nebensatz mit „Als Teil der gesetzlichen Pflichtvorsorge“ statt offen obligatorisch gehören ebenso nicht in ein neutrales Gutachten.

 

Zum Autor: Gerd Bosbach, geb. 1953 war Hochschullehrer mit Schwerpunkt Statistik. Seine Forschungsschwerpunkte waren ab 2003 die Nutzung demografischer Daten zur Begründung von sozialen Veränderungen vor allem im Rentenbereich und ab ca. 2010 Statistikfehler und -missbrauch. Zu beiden Gebieten veröffentlichte er viele Aufsätze und einige Bücher, darunter den Spiegel-Bestseller „Lügen mit Zahlen“. „Obwohl oft zustimmend rezipiert, haben seine Thesen keinen Wandel der öffentlichen Meinung bewirken können.“ bemerkt Wikipedia treffend dazu.

 

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