1. Der Stand nach der Aussage von General Walker am 3. März
Eigentlich ist alles ganz einfach. Washington D.C. ist Territorium des Bundes und als solches aus der üblichen Ordnung in Bundesstaaten ausgenommen: Hier sorgt letztlich die Washingtoner Regierung für den Schutz der Regierungsinstitutionen, zumindest als „lender of last ressort“. Mittel dafür ist die Nationalgarde des Pentagon, die dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte, d.i. dem Präsidenten der USA, zu gehorchen hat.
Von dem wurde im zweiten Impeachment-Verfahren behauptet, dass er die Absicht hatte und dann auch veranlasst habe, dass der Sitz des Bundesgesetzgebers, das Capitol, besetzt wurde. Wenn man das dem damaligen Amtsinhaber unterstellt, dann muss man auch unterstellen, dass er in seiner Rolle als Oberbefehlshaber und somit Über-Chef des Pentagon auch dafür gesorgt haben wird, dass ein früher Einsatz von Verstärkungskräften unter dem Befehl des Pentagon dieses sein Vorhaben nicht konterkariert.
Direkter Befehlshaber dieser Verstärkungskräfte, der Nationalgarde, insbesondere deren Quick Reaction Force, war in der fraglichen Zeit Generalmajor William Walker. Der hatte bei seiner Anhörung am 3. März im US-Repräsentantenhaus Zweierlei erklärt:
a) Mit einem Schreiben vom 5. Januar habe der Armee-Chef McCarthy ihm die bislang übliche Kompetenz entzogen, die Quick Reaction Force selbständig einzusetzen.
b) Am 6. Januar habe er um 13:49 h vom Chef der Capitols-Polizei einen Anruf mit der dringlichsten Bitte um sofortige Unterstützung erhalten; er habe das umgehend nach oben weitergeleitet; und habe um 17:08 h – d.i. drei Stunden und 19 Minuten später – die Freigabe von Armee-Chef McCarthy erhalten, die von Pentagon-Chef Miller unterzeichnet war.
Seit März, seit zwei Monaten, darf das Publikum rätseln, was der damalige Pentagon-Chef Christopher Miller sowie der Armee-Chef McCarthy fast dreieinhalb Stunden lang mit der dringenden Unterstützungsbitte gemacht haben – erstaunlicherweise haben die Abgeordneten keine große Eile, das zu erfahren. Sicherlich haben beide Führungskräfte den Fernseher in ihren Büros nebenbei laufen gehabt. Und viele Telefongespräche geführt und in Sitzungen sich beraten haben sie auch. Dass sie nicht einen falschen Eindruck, der an autoritative Staatsformen erinnert, dadurch erwecken wollten, dass sie Militär zum Sitz des Gesetzgebers, dem Capitol, senden, haben beide schon verlauten lassen – der Ironie in dieser ihrer entschuldigend gemeinten Ausflucht waren sie sich anscheinend nicht bewusst.
Nun, am 12. Mai 2021, mehr als zwei Monate später, wurde Miller vom Repräsentantenhaus vorgeladen, um den Zeitvertreib an diesem historischen Nachmittag über dreieinhalb Stunden zu erklären. McCarthy hat noch nicht ausgesagt.
2. Millers Ausage zu seinem Zeitvertreib ab 13:30 h
Miller hat ein sehr umfangreiches Statement abgegeben, von insgesamt 12 Seiten. Zum Kern steht aber wenig drin. Er gab an, von dem erfolgreichen Eindringen in das Capitolsgebäude vor 13:30 h Kenntnis erhalten zu haben. Dennoch dauerte es bis um 14:30 h, dass er sich mit McCarthy und Generalstabschef Milley dazu besprach. Dann aber sei vom ihm um 15:04 h die Freigabe entschieden worden, kommuniziert von McCarthy, auch an General Walker, den Chef der Nationalgarde.
Das impliziert, wenn man die Aussage von General Walker daneben hält: Die Freigabe muss mehr als zwei Stunden im Pentagon herumgeirrt sein. Zur Auflösung dieses Rätsels ist Miller äußerst schmallippig. Seine Aussage dazu lautet lediglich:
„Um 17:22 h erreichten Mitglieder der Nationalgarde das Capitol und begannen die Polizeikräfte dort zu unterstützen. Diejenigen unter Ihnen mit militarischer Erfahrung … werden einsehen, wie schnell unsere Reaktion war.”
Wenn korrekt ist, was Miller hinsichtlich des Zeitpunkts der Ankunft der ersten Kräfte beim Capitol ausgesagt hat, und was General Walker sagte, wann er die Freigabe erhalten habe, dann gilt: Die Kräfte brauchten lediglich 14 Minuten von der Befehligung bis zum Beginn des Einsatzes; nicht von 15:04 h bis 17:22 h, wie Miller suggeriert.
3. Der mutmaßliche Sinn der verzögerten Aufklärung
Fragt sich also weiterhin: Was haben Miller und McCarthy gemacht, erst von 13:30 h bis 15:00 h; und dann von 15 h bis 17 h? Dass sie viel telefoniert haben, ist schon klar. Dass sie auch mit dem Weißen Haus telefoniert haben, hat Miller nebenläufig eingeräumt. Ob sie auch mit Trump, direkt oder – wahrscheinlich – indirekt telefoniert haben, ist die offene Frage. Es fällt schon auf, dass faktisch die Nationalgarde erst freigegeben wurde, nachdem Trump um 16:17 h den Sturm auf’s Capitol abgeblasen hat, indem er seinen Anhängern zutwitterte “go home and go in peace.”.
Warum verzögern die Demokraten im Kongress die Aufklärung so auffällig? Auffällig war bereits, dass sie diesen Punkt, die nicht lediglich „unterlassene“ sondern sogar anscheinend unterbundene Hilfeleistung nicht in die Liste der Anklagepunkte des zweiten Impeachment-Verfahrens aufgenommen haben. Dass Trump hier rechtlich vermutlich zu belangen ist, ist offenkundig.
Die Demokraten haben bereits auf die Schiene gesetzt, dass Trump, vom demokratisch regierten New York aus, rechtlich belangt wird – für steuer- und finanzmarktrechtliche Verfehlungen, allerdings fokussiert auf Tatbestände vor seiner Amtszeit. Die Aussichten auf einen baldigen Erfolg sind so gut, dass in Trumps Wohnsitz-Landkreis, Palm Beach in Florida, bereits über die Bedingungen einer „Auslieferung“ Trumps aus Florida nach New York nachgedacht wird – ja, da gibt es rechtliche Vorkehrungen, welche einem Gouverneur weitgehende Vorbehaltsrechte einräumen im Falle einer Anklage aus einem anderen Bundesstaat. Trumps Bewegungsfreiheit innerhalb der USA könnte alsbald eingeschränkt sein, er würde dann nur noch in Staaten reisen, wo der Gouverneur Republikaner ist. Eine Anklage wegen Unterbindung des umgehenden Einsatzes der Nationalgarde des Pentagon in der Situation höchster Not, in der der Gesetzgeber sich am Nachmittag des 6. Januar befand, würde das Anklage-Bild abrunden. Es erforderte aber, dass Miller und/oder McCarthy ihre bisher ungebrochene Solidarität mit Trump aufgeben.