Heute morgen bin ich, ein Klimaschutzbefürworter und Förderer seit mehr als 30 Jahren, zutiefst erschrocken, als gemeldet wurde, die GRÜNEN hätten durchgesetzt, dass Deutschland 2045 klimaneutral werden müsse. Die kolportierte Formulierung für Art. 143h soll lauten: „Der Bund kann ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen … zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 …. errichten.“
Diese Formulierung darf unter keinen Umständen bedeuten, dass das Grundgesetz ein Datum für die Klimaneutralität festlegt. Es gäbe keine wirksamere Methode, das Volk gegen das Grundgesetz aufzuhetzen, denn Deutschland wird auch bei bestem Willen 2045 nicht klimaneutral sein können.
Damit keine Regierung gezwungen wird, die Bürger kurz vor 2045 zu irrsinnigen Investitionen zwingen zu müssen, müssen die Wörtchen „bis 2045“ unbedingt gestrichen werden, sonst droht ab 2040 ein Volksaufstand, gegen den die Empörung über das grüne Heizungsgesetz ein Säuseln war.
Im Übrigen freue ich mich über den Erfolg der Partner des demokratischen Bogens, eine Einigung über die dringend erforderliche Änderung der Schuldenbremse erreicht zu haben.