Was nun, Herr Seehofer! Gestern noch lehnte er vollmundig die Forderung nach Überprüfung polizeilichen Fehlverhaltens durch einen unabhängige Wissenschaftler ab, mit dem Hinweis darauf, da es in der Polizei nach seiner Überzeugung kein Fehlverhalten gebe, bedürfe es auch keiner Untersuchung - und jetzt?
Alles wieder auf Anfang: Nach Mitteilung des Bundesinnenministeriums stehen in den Bundesländern mehr als vierhundert unberechtigte Datenabfragen von Polizeibeamten zur Aufklärung, wobei Zahlen nur noch aus Sachsen fehlen und nachgereicht werden müssen.
Dass der gegenwärtige (noch) Bundesminister des Innern, und Hüter der Verfassung Horst Seehofer gerade allen Polizeibeamten flugs einen Persilschein immerwährender Verfassungstreue ausgestellt hatte, wird wohl nicht helfen, die Polizei aus dem Tief öffentlichen Vertrauens zu holen.
Ob zudem der Eindruck trägt, dass es tatsächlich vor allem die Polizei in Hessen ist, die den größten Schaden zu tragen hat, ist noch zu klären. Auch, wenn man in Rechnung stellt, dass der gegenwärtige Ministerpräsident Volker Bouffier noch als er Innenminister des Landes war, ein absolut geringes Interesse daran zeigte, unberechtigten Datenabfragen aus hessischen Polizeicomputern nachzugehen, die in Drohmails auftauchten. Insgesamt dringend geboten wäre daher, die jetzt überraschend bekannt gewordenen rechtswidrigen Abfragen aus Polizeicomputern von einem unabhängigen Sonderermittler außerhalb des Polizeiapparates aufklären zu lassen. Ebenso gilt es für die Enttarnung rechtsextremer Netzwerke in weiteren Länderpolizeien, die offenbar Drohmails NSU 2.0 versendet haben, damit Beamte, die ihren Treueid auf die Verfassung brechen, aus dem Polizeidienst entfernt werden können. Ein Rücktritt Seehofers könnte helfen, verlorenes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zurückzugewinnen und den ihnen übertragenen Verfassungsauftrag des staatlichen Gewaltmonopols endlich wieder verfassungstreu und rechtstaatlich einwandfrei zu erfüllen.
Bildquelle: Pixabay, Bild von Gerd Altmann, Pixabay License
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