Wenn das Thema „Kinderarmut“ im laufenden Bundestagswahlkampf überhaupt eine Rolle spielt, wird als Lösung oft eine Kindergrundsicherung (KGS) favorisiert. Darunter versteht allerdings jede Partei und jeder Politiker etwas anderes. Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Konzepte genauer anzuschauen. Denn nicht alles, was den Namen „Kindergrundsicherung“ trägt, ist wirklich sinnvoll und geeignet, für einen sozialen Ausgleich zwischen armen und wohlhabenden oder reichen Familien zu sorgen.
Das Bündnis Kindergrundsicherung
Im April 2009 trat das vom Zukunftsforum Familie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) initiierte „Bündnis Kindergrundsicherung“ an die Öffentlichkeit, in dem sich mehrere Organisationen zusammengefunden hatten. Ihnen ging darum, alle Bestandteile des Familienleistungsausgleichs im Rahmen einer „kind-“ statt „familienzentrierten“ Armutsbekämpfung durch eine pauschalierte Universalleistung zu ersetzen. Die bisherigen Steuerfreibeträge für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 455 Euro pro Monat (2021) sowie für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 244 Euro pro Monat (2021), würden so lange an sämtliche Kinder als Pauschalbetrag ausgezahlt, bis der Staat diese Leistungen gebüh-renfrei erbringt. Bei einer Verwirklichung des Vorschlags sollen im Gegenzug alle bisherigen kindbezoge-nen Transferleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II, Bildungs- und Teilhabepaket, Unterhaltsvorschuss) wegfallen; Sonder- oder Mehrbedarfe behinderter und kranker Kinder sowie bei außergewöhnlich hohen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen könnten dagegen weiterhin bei den Grundsicherungsträgern geltend gemacht werden.
Die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien fände insofern Berücksichtigung, als die Kindergrundsicherung zum Grenzsteuersatz der Eltern besteuert und mit steigendem Einkommen „abge-schmolzen“ werden soll. Dadurch würde zwar jener Progressionseffekt vermieden, der bei Normalverdie-ner(inne)n einträte, wenn man die Kindergrundsicherung dem zu versteuernden Einkommen der Eltern zuschlüge. Allerdings übersteigt der Grenzsteuersatz sogar bei mittleren Einkommen selten 30 bis 35 Prozent. Dann blieben wohlhabenden Eltern immer noch mehr als doppelt so viel, wie sie bisher als Kin-dergeld (jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder) erhalten.
Wenn man berücksichtigt, dass ein im Haushalt der Eltern lebender Unter-25-Jähriger nach dem SGB II einen Regelbedarf von monatlich 357 Euro (2021) hat, anteilig Miet- und Heizkosten erstattet bekommt, wenn das Jobcenter die Wohnung als angemessen betrachtet, aber ggf. auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen kann, hätte eine Familie im Hartz-IV-Bezug weniger Mehrein-nahmen durch die Kindergrundsicherung als eine „Normalverdienerfamilie“.
Durch die Pauschalierung der KGS-Leistung würden alle Minderjährigen über einen Kamm geschoren, ganz unabhängig davon, wo und in welcher Haushaltskonstellation sie leben, wie alt und ob sie sozial benachteiligt oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Besonders ungerecht und schlecht ist das für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Selbst ein großes eigenes Vermögen (aus einer Schenkung oder Erbschaft) wäre dagegen kein Hindernis für die Alimentierung durch den Staat. Es widerspricht aber der sozialen Gerechtigkeit, über ein im Grunde familialistisches Konzept gut verdienende Mittelschichtange-hörige mit etwa dem Doppelten des heutigen Zahlbetrages für das „Kinderhaben“ zu belohnen.
Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung
Am 10. Februar 2019 beschlossen die Führungsgremien der SPD ihr Konzept einer Kindergrundsicherung mit zwei Säulen: der „individuellen Grundsicherung“, die digital beantragt werden kann, und einer „infra-strukturellen Förderung“ der Kinder. Darunter versteht die Partei, dass auf kommunaler, Landes- und Bundesebene mehr Strukturen wie Kita, Schule, Ganztagsbetreuung, Mittagessen und Mobilität kostenfrei gemacht werden. Darüber hinaus müssten Teilhabe an und Zugang zu Kultur für alle bezahlbar sein.
Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung orientiert sich am Einkommen der Eltern, ohne dass man Einzelheiten dazu nannte, wie das geschehen soll. Zwar wurde ein Großteil des Zahlbetrags mit 408 Euro pro Kind und Monat – so hoch war das sächliche Existenzminimum für Kinder 2018/19 – beziffert, aber eingeräumt, dass die Höhe des Entwicklungsbedarfs von Kindern erst noch zu bestimmen sei. Dies erfolgte im Zukunftsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2021, wo ein Finanzkorridor abgesteckt wird, der von 250 Euro monatlich als Basisbetrag des Kindergeldes je nach Einkommen der Eltern und Alter der Kinder bis zum Höchstbetrag von monatlich 528 Euro reicht.
Indem die SPD ihr KGS-Modell weniger umfassend als das Bündnis Kindergrundsicherung anlegt und es nicht auf eine Geldleistung reduziert, sondern berücksichtigt, dass die soziale, Bildungs- und Betreuungs-infrastruktur gerade für „Problemfamilien“ von größter Relevanz ist, vermeidet sie dessen gravierende Nachteile. Verfolgt wird eine Strategie, an deren Ende die Kindergrundsicherung als Sammelbezeichnung für Teile des Familienleistungsausgleichs steht. Sie soll „ganzheitlich“ mit dem Ziel ansetzen, Kinder aus dem Hartz-IV-Bezug zu holen. An dieser Stelle fragt man sich jedoch, warum die Eltern der betroffenen Kinder nicht ebenfalls aus dem SGB-II-Bezug geholt werden, sondern Leistungen in gleicher Höhe wie bisher erhalten sollen, schönfärberisch „Bürgergeld“ genannt. Für die Familien kann es keine Insellösung geben: Bleiben die Eltern im Hartz-IV-System, leiden die Kinder darunter am meisten.
Das KGS-Konzept der LINKEN
Auch die LINKE hat ein gegenüber Mittelschichtfamilien weniger großzügiges Modell als das Bündnis Kindergrundsicherung entwickelt. Ihre Fraktion beantragte im Bundestag, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei jungen Volljährigen bis zum ersten Schulabschluss inklusive Abitur gewährte Leis-tung an Kinder und Jugendliche deren individuellen Bedarfen ebenso anzupassen wie den tatsächlichen Unterkunftskosten.
Man will das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöhen und allen Familien einkommensunabhängig gewähren. Kinder aus armen Familien sollen einen Zuschlag erhalten, der altersgestaffelt wäre und für Kinder bis zu fünf Jahren höchstens 192 Euro, für sechs- bis 13-jährige Kinder höchstens 275 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren höchstens 302 Euro betrüge. In den Zuschlägen wären Wohn- und Heizkosten bis 149 Euro monatlich pauschal berücksichtigt. Für zuschlagsberechtigte Kinder würden höhere Wohn- und Heizkosten übernommen, sofern der kindbedingte Anteil oberhalb des pauschalierten Anteils von 149 Euro monatlich läge.
Einmalige und besondere Bedarfe wie Klassenfahrten oder Umzugskosten würden zum Bestandteil der Kindergrundsicherung. Die maximalen Zuschläge (Säule 2), die ggf. höheren tatsächlichen Wohn- und Heizkosten sowie die Sonderbedarfe erhielten Kinder, deren Eltern auf Transferleistungen angewiesen sind bzw. deren Nettoeinkommen (nach Sozialabgaben und Steuern) nur das elterliche Existenzminimum sichert. Sobald das elterliche Nettoeinkommen ihr individuelles Existenzminimum überschreitet, würde das überschreitende Einkommen zu 50 Prozent auf die Zuschläge der Kindergrundsicherung angerechnet. Darüber hinaus forderte die LINKE einen Ausbau der sozialen Infrastruktur (ÖPNV, Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder etc.), um Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die grüne Kindergrundsicherung
In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 „Deutschland. Alles ist drin“ schlugen die Bündnisgrü-nen vor, das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder sowie die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in einer Kindergrundsicherung zu bündeln. Alle Kinder sollen einen festen Garantie-Betrag erhalten, die in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen lebenden zusätzlich noch einen Garan-tiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher würde der GarantiePlus-Betrag ausfallen. Weil die Höhe der Kindergrundsicherung nach einmaliger Beantragung bei Geburt automatisch berechnet und ausgezahlt werden soll, komme diese „garantiert bei jedem Kind an“, versprach die Partei und verband damit die Hoffnung, Kinderarmut hierzulande Schritt für Schritt beenden zu können.
Wer die Kinderungleichheit verringern will, muss die soziale Ungleichheit insgesamt verringern, die von Armut betroffenen Familien gezielt unterstützen und die Reichen auch finanziell stärker zur Verantwor-tung ziehen. Er sollte nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich behandeln, wie es das Grundeinkommen und die Bündnis-Kindergrundsicherung tun. Nötig wäre vielmehr eine gezielte Bekämpfung der (Kinder-)Armut, d.h. eine bedarfsgerechte Konzentration staatlicher Ressourcen auf (junge) Menschen, die Unter-stützung benötigen, um in Würde leben zu können. Wohlhabende müssten dagegen nicht mehr Geld für ihre Kinder erhalten, sondern ebenso wie Reiche und Hyperreiche durch höhere Steuern stärker in die Pflicht genommen werden.
Dr. Carolin Butterwegge ist Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität zu Köln; Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat dort von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft gelehrt.
Heute, am 18.8.2021, erscheint ihr Buch „Kinder der Ungleichheit“ bei Campus (303 Seiten, Ladenverkaufspreis: 22,95 Euro).
Bildquelle: flickr, Uwe Hiksch, CC BY-NC-SA 2.0