Die in der laufenden Fußballbundesliga-Saison sich häufenden strittigen bis falschen Schiedsrichter-Entscheidungen haben die Forderung nach dem Video-Beweis immer lauter werden lassen. Nun gibt es ja schon die sog. Torlinientechnologie, warum also nicht auch konsequenterweise den Video-Beweis einführen? Diese Frage ist leicht gestellt, aber praxisgerecht nur sehr schwer zu beantworten.
In der amerikanischen National Football League wird der Video-Beweis am umfassendsten genutzt. Jedes Team kann pro Halbzeit zweimal nahezu jede Entscheidung der Schiedsrichter anfechten. Innerhalb von 60 Sekunden hat dann der Hauptschiedsrichter in einer speziellen Video-Kabine seine Entscheidung an Hand von Fernsehbildern zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Aber auch bei anderen Sportarten wird der Video-Beweis immer häufiger angewendet, z.B. beim Basketball, Cricket, Tennis, Fechten, Ski alpin, Hockey oder Eishockey, wenn auch jeweils mit unterschiedlichen Regularien. So kann beim Eishockey nur der Hauptschiedsrichter des Spiels den Video-Richter anrufen, der dann unter Auswertung aller zur Verfügung stehenden Kameraeinstellungen dem Hauptschiedsrichter seine Entscheidung mitteilt. Auch bei der Handball-WM im Januar letzten Jahres in Katar wurde der Video-Beweis eingesetzt, übrigens weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Die FIFA hat sich allerdings bislang hartnäckig und erfolgreich der Einführung dieser Video-Technik widersetzt.
Gegner dieser Technologie befürchten – spekulativ, dass damit der Fußball kaputt gemacht wird. Befürworter führen ins Feld, dass damit Fehlentscheidungen, die nachteilige, möglicherweise sogar millionenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, vermieden werden können. Lässt man aber alle Schwarzweiß-Malerei, alle Fußballromantik beiseite, muss man doch zugeben, dass es einzig und allein um richtige Entscheidungen, um Gerechtigkeit geht. Alle anderen Auswirkungen dürfen bei einer Entscheidungsfindung keine Rolle spielen, so wie es sich jeder Schiedsrichter bei seinem Wirken immer vor Augen halten sollte.
Ich glaube schon, dass der Video-Beweis irgendwann kommen wird. In der überalterten Funktionärswelt des Fußballs, insbesondere der zuständigen FIFA, dauert es halt immer etwas länger, sich auf der Höhe moderner Technik zu bewegen, sich ihrer im Bemühen um mehr Gerechtigkeit sinnvoll zu bedienen.
Für mich ist bei der Anwendung des Video-Beweises ein ganz entscheidender Punkt, dass das Prinzip der Tatsachenentscheidung durch den Schiedsrichter so wenig wie eben möglich angetastet wird. Daraus ergeben sich für mich einige fundamentale Prinzipien für die Regulierung des Video-Beweises:
Die Mannschaftsführer haben das alleinige Einspruchsrecht.
Es gibt generell maximal zwei Einspruchsmöglichkeiten pro Mannschaft und Halbzeit, unabhängig davon, ob ein Einspruch zum Erfolg geführt hat oder nicht.
Begrenzung des Einspruchs auf einige wenige Situationen, d.h. nur auf Fälle bezogen, die sich in der gegnerischen Hälfte abspielen und die immer im unmittelbaren Zusammenhang mit einem möglichen oder nicht regelkonformen Tor stehen.
Also Schwalben oder Foulspiele oder auch Tätlichkeiten im Mittelfeld bleiben unantastbar, sofern nicht die genannte Bedingung vorliegt. Sie unterliegen der momentanen Sichtweise und der daraus resultierenden Tatsachen-Entscheidung der Schiris, davon gibt es ja immerhin deren Vier.
Entscheidend also ist, eine generelle Freigabe der Anfechtungsmöglichkeiten bleibt grundsätzlich ausgeschlossen.
Eins muss aber noch deutlich angesprochen werden. Wenn zur Zeit so viel und in zunehmendem Maße über Schwalben diskutiert wird, dann liegt das auch daran, dass unsere Schiris in der Bundesliga dem partout nicht Rechnung tragen wollen, dass kleine Berührungen mit folgendem spektakulären Sturz eben nicht mit einem Freistoß oder gar Strafstoß zu ahnden sind – so wie das interessanterweise auf internationaler Ebene, übrigens auch von den deutschen Schiedsrichtern, praktiziert wird.
Ein Blick in die Premier League in England zeigt, dass dort die Schiris auf derartige Aktionen so gut wie nie hereinfallen, diese konsequenterweise nicht abpfeifen. Das hat die für alle Beteiligten erfreuliche Konsequenz, dass Schwalben, also Betrugsversuche, wegen allgemein bekannter Erfolgslosigkeit nur äußerst selten unternommen werden. Ich frage mich, warum das die Schiris in der Bundesliga nicht hinbekommen. Damit wäre schon viel geholfen und sehr viel Zündstoff beseitigt. Und wenn ein Schiri für die richtige Beurteilung eines Schwalbenversuchs den Video-Beweis fordert, dann ist er schlichtweg fehl am Platz.