Ob Versicherungen, Banken, Hausgerätehersteller, Energielieferanten und wer auch immer – es wird für Dienstleistungen und Produkte mit starken Sprüchen und Verheißungen um Kunden geworben. Wenn es dann zum Geschäft kommt, werden Verträge vorgelegt mit einer zumeist mehr oder weniger umfangreichen Anlage, die besonders klein gedruckt ist und oft sehr viel Zeit zur Lektüre erfordert. Und dieses Kleingedruckte sorgt oft genug für Großverdruss weil es zumeist dem Schutz der Unternehmen und nicht dem des zahlenden Verbrauchers dient.
Da wirbt – um es an einem realen Beispiel deutlich zu machen – die Avis Budget Autovermietung mit ihren globalen Mobilitätslösungen, bezeichnet sich selbst als ein führender Anbieter, bietet 25 % Journalisten-Rabatt, weist auf ihr soziales Engagement hin und wirbt mit „fair und günstig“. Doch Vorsicht ist geboten. Bevor der Mietvertrag vom oft eiligen Reisenden unterzeichnet wird, sollte dieser sich viel Zeit nehmen, um die vielen Klauseln, Verpflichtungen und Bedingungen genau zu studieren.
Nicht selten dauert es ja länger als erwartet, bis dem Mieter der gebuchte Wagen übergeben wird. Wo fairer, günstiger und unkomplizierter Service zuvor versprochen wurde, da wird es in der Realität zur Geduldsprobe, kompliziert und oft auch ärgerlich. Das überforderte Personal in der jeweiligen Niederlassung versucht immer wieder, den enttäuschten, gar schon mürrischen Kunden mit einem Avis-Gutschein zu besänftigen und abzuspeisen. Dabei will der Mieter schnell das bestellte Auto und eben nicht einen Gutschein, der ihn für die verlorene Zeit nicht entschädigt.
Ein besonderes Stück aus dem Tollhaus bietet Avis Budget, wenn der Automieter mit dem Wagen gar eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, etwa falsch parkt oder die Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Natürlich wendet sich in einem solchen Fall die zuständige Behörde an die Autovermietungsfirma, die gemäß ihrer Meldepflicht Namen und Adresse des Mieters mitzuteilen hat.
So kann der Mietwagenfahrer von der Behörde schließlich zur Kasse gebeten werden – etwa mit einem Verwarnungsgeld von 15 oder 20 €. Bevor jedoch die Behörde kassiert, teilt die Avis Budget Autovermietung schon dem Kunden mit, dass sie „eine Bearbeitungsgebühr von 25 € für die Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Weiterleitung der Daten an die Behörden“ – es war nur eine! – und für das „Übermitteln der zum Mieter/Anmietung/Ordnungswidrigkeit gehörenden Informationen“ plus 4,75 € an Mehrwertsteuer dem „König Kunden“ in Rechnung stellt.
Den Gesamtbetrag von 29,75 €, so klärt Avis weiter auf, hat diese Firma „bereits vom Kunden bei der Anmietung angegebenen Kreditkartenkonto abgebucht.“ Selbst wenn die Behörde sich geirrt hat und eine Ordnungswidrigkeit letztlich gar nicht sanktioniert werden darf, Avis Budget hat den Kunden abkassiert und pocht auf das Kleingedruckte.
Solche miese Touren müssen alle Verbraucherschützer geradezu aufschrecken – vor allem den zuständigen Bundesminister Maas und die Abgeordneten im Bundestag ebenso wie die Kollegen auf der EU-Ebene. Und trotz des Journalisten-Rabatts dürften mutige Journalisten über die Geschäftsmethoden von Avis Budget aufklären und Automieter vor solchen Praktiken warnen. Das wäre dann gewiss ein guter Service für die Zukunft!
Aus diesem Titel heraus verdient aber nicht nur Avis ein schönes Zubrot und ein seit Jahren übliches Prozedere. Inwieweit hier bestehendes Recht zu Gunsten der Autovermieter ausgelegt wird gilt es zu prüfen
Wir hatten in Portugal einen Mietwagen gemietet. Den Mietpreis hatten wir von Deutschland aus überwiesen, als wir den Vertrag gemacht haben. Somit war laut Vertrag alles bezahlt. Als wir den Wagen abholten wollte man uns noch eine Versicherung unterschieben, was wir strikt ablehnten. Das einzige was dann nach Abgabe noch offen war, war die Tankrechnung. Diese sollte über die Kreditkartennummer welche als Kaution hinterlegt war abgerechnet werden. Die Überraschnung kam mit der Kreditkartenabrechnung. Uns wurde ein viel zu hoher Betrag abgebucht. Die Nachfrage bei Budget ergab das uns weitere Leistungen berechnet wurden, zum Beispiel „Counterdienstleistungen“ was auch immer das ist und andere Leistungen für die wir nicht unterschrieben hatten. Der vorab bezahlte Betrag wurde auch nicht in voller Höhe berücksichtigt und noch einiges nachberechnet, obwohl ja schon alles bezahlt war. Die Unterschrift auf dem Zusatzvertrag stammte jedenfalls nicht von uns. Wir wandten uns darauf noch mehrfach an Budget. Bis heute ist es uns nicht gelungen eine Antwort zu bekommen. Hier kann man schon Absicht und Betrug unterstellen. Nie wieder Budget! Finger weg!