Das muss man Friedrich Merz lassen: Er hat mit seiner Ankündigung, den Deutschen Bundestag in der kommenden Woche über eine Verschärfung des Asylrechts abstimmen zu lassen für Klarheit gesorgt: Man weiß jetzt, woran man bei ihm ist. Sein Schwur, nie werde er mit der AfD gemeinsame Sache machen, weil dies „ein Verrat an der Seele der CDU wäre“ ist nichts wert, die angebliche „Brandmauer“ ist schon vor der Bundestagswahl gefallen. Merz hat einen Meineid geschworen. Darauf hat Norbert Bicher zu Recht hingewiesen (Blog der Republik vom 25.1.25.)
Aber auch FDP und BSW haben sich demaskiert, indem sie Zustimmung signalisierten. Lindners Freie Demokraten haben mit den Liberalen eines Karl-Hermann Flach nichts mehr zu tun. Sie entpuppen sich endgültig als eine Art AfD de luxe. Und wenn das BSW mitstimmen sollte, würde Sarah Wagenknecht sich als Komplizin als Alice Weigels heimliche Komplizin outen.
Man weiß also, was passiert, wenn man am 23. Februar bei der Bundestagswahl das Kreuz bei CDU, CSU, FDP oder BSW macht. Und niemand kann hinterher sagen, er oder sie hätten es nicht gewusst. Diese Klarheit ist aber auch der einzig positive Aspekt, den man der Sache abgewinnen kann. Alles andere ist verwirrend und schwer verständlich.
Warum, zum Beispiel, wird jetzt so getan, als sei mit der Ankündigung, im Bundestag über einen fremden- und ausländerfeindlichen Antrag abstimmen zu lassen, irgendetwas gewonnen oder verloren? Warum sagt niemand, dass der Antrag von Friedrich Merz keine Aussicht hat, als Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen zu werden? Ja klar, es ist Wahlkampf, heißt es dann. Aber sind im Wahlkampf alle Lügen erlaubt? Glauben die Politiker etwa, das Publikum sei zu dumm, sie zu durchschauen? Müssten nicht wenigstens die Medien darauf hinweisen, dass diese Nummer des Oppositionsführers eine reine Show-Veranstaltung ist? Dass sein Antrag, auch wenn er in dieser Woche angenommen wird, das Papier nicht wert ist, auf dem er steht – und dies aus mindestens drei Gründen:
Erstens sieht die Geschäftsordnung des Bundestages für Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen klare Regeln vor. Es bräuchte mindestens eine zweite und eine dritte Lesung (Beratung), außerdem müsste der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz am Ende unterschreiben, bevor es in Kraft treten kann. Das geht aber in der Kürze der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl nicht.
Zweitens gilt: Was in einer Legislaturperiode nicht zu Ende beraten, beschlossen und im Gesetzesblatt verkündet worden ist, verliert mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages seine Gültigkeit. Die Union müsste, wenn sie denn eine Gesetzesänderung wirklich wollte, im neuen Bundestag einen neuen Anlauf nehmen und ganz von vorne anfangen. Erst dann hätte sie die Möglichkeit, eine tatsächliche Änderung des Asylrechts durchzusetzen.
Drittens könnte Merz, selbst wenn er schon Kanzler wäre, nicht per Dekret beschließen, dass alle Grenzen dichtgemacht und alle Ausländer ohne gültige Papiere abgeschoben werden. Er könnte auch nicht ohne Weiteres das Innenministerium anweisen, bestimmte Dinge zu tun. Jedes Kabinettsmitglied führt sein Ressort in eigener Verantwortung.
Merz belügt also das Publikum, wenn er den Eindruck erweckt, er könne mit seinem Antrag eine neue Gesetzeslage schaffen. Dass dies von den Medienschaffenden übersehen oder verschwiegen wird, ist ein Armutszeugnis – und lässt Böses ahnen.
Bildquelle: Pixabay