Am 10. November 2023 fand die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Mit dabei war auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann. Und an ihn richtet sich diese nachgeschobene Bitte. Buschmann hatte sich einst dazu bereit erklärt, das sogenannte externe Weisungsrecht der Justizverwaltung gegenüber den Staatsanwaltschaften (vgl. § 147 Nr. 2 GVG) abzuschaffen. Diese Reform, die im Koalitionsvertrag der Ampel etwas nebulös als Anpassung beschrieben wird, stockt aktuell jedoch. Dabei klingt „aktuell“ noch verharmlosend, wenn man bedenkt, dass sich seit einem Referentenentwurf vor zwei Jahren nichts mehr getan hat. Diese Situation ist unbefriedigend, wie schon der Richterbund bemerkt hat. Es liegt nahe, davon auszugehen, dass hier weniger Arbeitsüberlastung im Ministerium als die politische Zurückhaltung des Ministers die Ursache ist. Zurückhaltung aber ist nicht geboten, wenn es um mehr Freiheiten geht – hier in Form von staatsanwaltschaftlicher Unabhängigkeit. Im Gegenteil: Es gibt immer wieder Fälle, die belegen, dass ein externes Weisungsrecht dringend abgeschafft gehört. So auch aktuell: In diesem Jahr war in NRW zu beobachten, dass der Landesjustizminister Einfluss auf die Strafverfolgung in Sachen Cum-Ex nehmen wollte, nämlich durch die Umstrukturierung der zuständigen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Köln und insbesondere durch eine faktische Entmachtung der Abteilungsleiterin. Dass das im Sinne staatsanwaltschaftlicher Unabhängigkeit keine gute Idee war, hat er längst eingesehen. Die Umstrukturierung wurde gestoppt. Dennoch: Ein Geschmäckle bleibt und damit auch eine Befürchtung für die Zukunft. Und genau dagegen sollte – dem Europäischen Gerichtshof folgend – der Bundesjustizminister endlich etwas tun. Bitte! Zum Autor: Lorenz Bode, Jahrgang 1989, ist Richter und lebt in Magdeburg
© 2024 Blog der Republik.