Viele Millionen Deutsche haben ihr Leben versichert und dafür Policen mit Laufzeiten von bis zu 40 Jahren abgeschlossen. So wird im Falle des Todes eine hohe Summe an die Witwe oder andere Hinterbliebene ausgezahlt, um damit deren Existenz zu sichern. Wer etwa als junger Freiberufler mit Frau und zwei Kindern, der gerade ein Eigenheim gebaut und dafür eine hohe Hypothek aufgenommen hat, das Risiko seines Todes verantwortungsbewusst einkalkuliert, kommt in der Regel nicht an einer entsprechenden Vorsorge vorbei.
Natürlich hegen alle Menschen den Wunsch nach einem langen Leben und setzen deshalb darauf, nach ihrem wohl „längsten Abzahlungsvertrag“ nach Jahrzehnten die Auszahlung ihrer Lebensversicherung selbst zu erleben. Das sind oft genug Summen in Höhe von 50.000 Euro, 100.00 Euro oder noch mehr, die dann zumeist als gute Basis für die Versorgung im Alter, also zur Aufbesserung der Rente, dienen. Nicht wenige lassen sich die Endbeträge ihrer Lebensversicherung verrenten. In den vergangenen Jahrzehnten führte das dazu, dass mehr als 90 Millionen Kapitallebensversicherungsverträge abgeschlossen und diese vor allem zu „Altersvorsorgeklassikern“ wurden. Das Bundesfinanzministerium hat bislang für diese Lebensversicherungen einen Garantiezins festgelegt. In früheren Zeiten lag er bei 4 %, in der jüngsten Zeit gerade noch bei 1,25 %. Darüber hinaus gab es für den Versicherten von den Assekuranz-Gesellschaften die Überschussbeteiligung, über die jedoch jedes Jahr neu entschieden wurde. So konnten gerade in Zeiten hoher Kapitalmarktzinsen mit Lebensversicherungen Renditen von 5 %, 6 % oder mehr erzielt werden. Doch das ist längst vorbei. Vom neu geplanten Gesetz werden alle Verträge, die vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden, in keiner Weise betroffen sein. Für Altkunden und bestehende Garantiezusagen soll sich bis zum Ende der Laufzeit der Verträge also nichts ändern.
Inzwischen sind die Versicherungsgesellschaften durch die gesetzliche Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen wesentlich krisenfester geworden: Sie müssen für ihre langfristigen Zusagen, die sie ihren Kunden geben, mehr Eigenmittel zurücklegen. Damit will der Gesetzgeber in Zukunft auf die Garantiezins-Empfehlung verzichten.
Versicherungsunternehmen werden jedoch von sich aus denen einen Mindestzins garantieren können, die bei ihnen eine Kapitallebensversicherung abschließen. Allerdings haben bereits immer mehr Gesellschaften der Assekuranz auf andere Vorsorgeprodukte als Alternative zur klassischen Kapitallebensversicherung umgestellt oder werden es in Zukunft tun. Wer demnächst nur den Todesfall „absichern“ will, für den reicht eine Risiko-Lebensversicherung aus: Sie ist wesentlich preiswerter, allerdings wird nur im Todesfall etwas ausgezahlt.
Für die Altersvorsorge oder für andere langfristige Anlageformen gibt es längst gute Alternativen. So werden seit vielen Jahren fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, quasi eine Kombination aus einer Kapitallebensversicherung und einer Beteiligung an Anleihe- und/oder Aktienfonds. Da in jüngster Vergangenheit die Zinsen in Europa und in den USA außergewöhnlich niedrig waren und dies zunächst auch noch bleiben dürften, haben die Anleger, für die ihre Versicherungsgesellschaften einen Teil ihrer eingezahlten Beträge in Aktienfonds angelegt haben, eine Rendite erzielen können, die durchweg höher lag als der Garantiezins und die Überschussbeteiligung.
Ebenso werden nach der gesetzlichen Aufhebung des Garantiezinses einige Assekuranz-Firmen von sich aus weiterhin Policen mit Garantieleistungen anbieten – etwa weiterhin mit einem Garantiezins oder mit einem Garantiebetrag, der nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. „Auf jeden Fall dürfte die Vielfalt und Komplexität der Policen und Produkte in Zukunft noch zunehmen“, darauf wies jetzt Michael Rentmeister, der Chef eines der führenden Finanzdienstleistungsunternehmens, der OVB AG, hin: „Ohne eine intensive Beratung wird der Kunde kaum die für ihn optimale Anlageform finden können. Denn die individuellen Wünsche hinsichtlich Sicherheit, Garantie, Rendite, Risiko und Laufzeit sind nur im ausführlichen Dialog des Anlegers und eines versierten Beraters zu erfüllen.
Danke für den ausführlichen Beitrag. Neulich habe ich mich mit einem Freund über die Lebensversicherung unterhalten. Da wir noch relativ jung sind, haben wir uns mit dem Thema noch nicht befasst. Glücklicherweise wird man diesbezüglich im Internet fündig.