Immer noch kein Programm
Wer sich kritisch mit dem Programm der AfD auseinandersetzen will, wird daran gehindert. Bis heute ist das Wahlprogramm der Partei nicht auf der Webseite zu finden. Der angegebene Link führt nur zu einem Flyer mit einigen Punkten. Das in Riesa beschlossene Programm fehlt.
Offenbar soll nicht nachgelesen werden können, wie zum Beispiel die Wehrpflicht eingearbeitet ist oder welche Sicht auf die Familie vertreten wird – eine, die nur noch aus Vater, Mutter und Kindern bestehen soll, womit Alice Weidels eigenes Lebensmodell ausgeschlossen wird. Auch ist nicht ersichtlich, dass die „Ehe für alle“ abgeschafft, das Arbeitslosengeld stark gekürzt und die Grundsicherung verändert werden soll.
Offensichtlich herrscht Angst vor einer Diskussion über die Programmdetails – oder die Parteigeschäftsstelle ist einfach nicht in der Lage, die Beschlüsse aus Riesa einzuarbeiten.
Gescheitert
Zum wiederholten Mal ist die AfD damit gescheitert, die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ loszuwerden. Diesmal bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Verfassungsschutz in seiner Einschätzung. Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien, urteilte bereits die Vorinstanz in Dresden. Diese Einschätzung wurde nun letztinstanzlich bestätigt.
Stimmenkauf
Mit unliebsamen Parteivertretern geht die AfD rigoros um – das erfährt gerade Kay-Uwe Ziegler aus Sachsen-Anhalt. Der von der Parteibasis bestätigte Abgeordnete musste vor Gericht ziehen, um die Zustimmung des Landesverbandes zu seiner Kandidatur zu erzwingen.
Doch der Landesverband gibt nicht auf und geht in die Offensive: Ziegler wird vorgeworfen, seine Direktkandidatur gekauft zu haben. Angeblich hat er sieben Scheinmitarbeiter auf 520-Euro-Basis beschäftigt, die dann merkwürdigerweise Parteispenden geleistet haben sollen. Ziegler zeigt sich empört. Ihm springt der Kreisvorsitzende zur Seite: René Meiß sagte gegenüber dem MDR, die Vorwürfe des Landesverbandes seien „niederträchtig“. Hintergrund sei, dass unliebsame Direktkandidaten verhindert werden sollen, um die wohlgelittenen Listenkandidaten nicht zu gefährden.
AfD-Klage gescheitert
Auch beim zweiten Gang vor den Verfassungsgerichtshof ist die AfD Bayern gescheitert, als sie versuchte, die Hochschulreform anzugreifen. Das Gericht urteilte, die Partei habe ihre Vorbehalte gegen das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz nicht ausreichend dargelegt.
Die AfD hätte erklären müssen, „inwiefern durch die ergriffene Rechtsvorschrift ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird“, so das Gericht. Schon die erste Klage war gescheitert – damals erschien die AfD nicht einmal vor Gericht.
AfD-Video eingeschränkt
Die AfD versucht derzeit, eine Einschränkung für ein Wahlvideo aufheben zu lassen. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat den Spot als jugendgefährdend eingestuft.
In der Begründung heißt es, das Video bediene pauschale Stereotype. In dem Clip werden dunkelhäutige Menschen generell als bedrohlich dargestellt. Die AfD versucht nun per Eilantrag, die eingeschränkte Nutzung des Videos aufheben zu lassen.
Reingefallen
Alice Weidel ist auf einen Hochstapler hereingefallen. Nein, nicht auf Elon Musk, sondern auf den angeblich intelligentesten Menschen der Welt.
Der Koreaner Yoonghoon Kim wollte die AfD unterstützen und suchte – ebenso wie Musk zuvor – den Kontakt zu Weidel und der Partei. Nach dem reichsten Narzissten der Welt nun also auch der intelligenteste – was für eine Kommunikationswohltat für die Partei aus der rechten Schmuddelecke.
Die AfD-Empfehlung für Kim wurde prompt von Weidel höchstpersönlich weitergeleitet. „Kann er irren?“, kommentierte sie Kims Empfehlung mit dem Hinweis, dass er den höchsten IQ der Welt habe. Inzwischen ist klar: Er hat ihn nicht. Kim ist ein Hochstapler.
Ohne Kommentar verschwand der entsprechende Post dann auch von den AfD-Seiten.
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