Am 13. März finden in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz Landtagswahlen statt. Wie schon früher sollen die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien im öffentlich-rechtlichen Fernsehen die Chance bekommen, Bürgerinnen und Bürger über ihre bisherigen Leistungen und die zukünftigen Vorhaben zu informieren. Im Vorfeld der Sendung im Südwest-Rundfunk-in dessen Sendebereich finden die Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg statt- gab es heftige Diskussionen darüber, ob die AfD nicht auch an der Vorwahl-Sendung beteiligt werden sollte.
Diese neue Partei hat es bislang nicht in die Landtage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geschafft. Nach den aktuellen Umfragen könnten diese rechtsorientierten Alternativen es jedoch schaffen, die 5 %-Hürde zu überwinden. Dann wäre die AfD vor den nächsten Wahlen möglicherweise bei der Runde der im Parlament vertretenen Parteien auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen dabei. Doch jetzt zeigt der SWR klare Kante: Wer nicht drin ist, kann auch noch nicht dabei sein.
Neben der AfD kandidieren noch einige weitere Parteien für die Wahlen. Wenn diese alle vom SWR eingeladen würden, dann wäre die Sendung für den TV-Zuschauer eher verwirrend denn erhellend. Quantitative Desinformation gäbe es statt qualitativer Information. Das kann und darf nun wirklich nicht der Auftrag öffentlich-rechtlicher Sender sein. Der SWR hat deshalb richtig entschieden – zum Vorteil seiner gebührenzahlenden Zuschauer, die dem Sender dafür danken werden.