Erstmals nach sehr vielen Jahren kann die SPD seit einem Vierteljahr wieder einen Mitgliederzuwachs in nennenswertem Umfang verzeichnen. Unter dem Schock der Trump-Wahl in den USA im November 2016 traten in einem ersten Schub Hunderte Bürgerinnen und Bürger der Partei bei, um sich für den Erhalt von Demokratie, Menschlichkeit, Freiheits- und Bürgerrechten einzusetzen. Der zweite Schub erfolgte Anfang 2017 im Zusammenhang mit der Nominierung von Martin Schulz zum SPD-Kanzlerkandidaten. Allein die NRW-SPD konnte im Januar die Rekordzahl von 700 Neuzugängen verbuchen. Wie lange das derzeitige Wachstum anhalten wird, bleibt abzuwarten. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es auch nur annähernd die massiven Verluste der letzten Jahrzehnte und den weiteren Abschwung im Zuge des demographischen Wandels auszugleichen vermag.
Dieser Schrumpfungsprozess ist in der Bundesrepublik Deutschland kein singuläres Ereignis des politischen Sektors. Neben den Parteien, insbesondere den beiden Volksparteien SPD und CDU, haben sich damit auch die Gewerkschaften und die beiden großen Kirchen auseinanderzusetzen – mit zum Teil verblüffenden Parallelen. Die mit zusammen 45 Millionen Mitgliedern größte Gruppe bilden Protestanten und Katholiken, sechs Millionen Arbeiter und Angestellte sind in den DGB-Gewerkschaften organisiert, und 1,6 Millionen Mitglieder weisen die deutschen Parteien auf, ob im Bundestag vertreten oder nicht (sämtliche Zahlen gerundet).
Gesellschaftlich relevante Gruppe
Bei allen strukturellen, historischen und gesellschaftlichen Unterschieden ist den drei Großorganisationen ihr anerkannter Status als sogenannte „gesellschaftlich relevante Gruppierungen“ gemein. Will heißen: Dieser Status hebt sie hinaus über Sportvereine ebenso wie über Theatergesellschaften und Männerchöre, Schrebergartenvereine, Sportfischer oder Automobilclubs. Zwar stehen auch letztere unter dem Schutz der Rechtsordnung, nicht aber unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Den haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Parteien, Kirchen und Gewerkschaften durch namentliche Aufnahme in die Verfassung vorbehalten.
Nach Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz tragen Parteien zur politischen Willensbildung bei und bilden insofern eine zentrale Säule unseres demokratischen Rechtsstaates und des Parlamentarismus. Dieses „Parteienprivileg“ schützt ausdrücklich vor dem Zugriff der Exekutive; ein Parteiverbot ist, nach entsprechendem Antrag mindestens eines Verfassungsorgans, ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Einen expliziten Grundrechtsschutz genießen auch die Gewerkschaften – einschließlich der von ihnen geführten Arbeitskämpfe – durch die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit. Das Grundrecht nach Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz schließlich gewährleistet die Religionsfreiheit. Bestärkt wird die Garantie zusätzlich durch die Grundrechtecharta der Europäischen Union und durch die Europäische Menschenrechtskonvention, denen die Bundesrepublik Deutschland durch internationale Verträge beigetreten ist.
Entwicklung im evangelischen Kreis Dortmund
Die Mitgliederentwicklungen bei SPD und CDU und bei den Gewerkschaften weisen erstaunliche Ähnlichkeiten mit den Erkenntnissen der Statistik über die christlichen Kirchen auf. Beispielhaft soll hierfür die Entwicklung im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund stehen, der zwischen 1971 und 2015 um mehr als die Hälfte von 350 000 auf 169 000 Mitglieder schrumpfte. Nur etwas weniger krass waren die Einbußen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im deutschen Katholizismus. In den 1970er Jahren hatte die Volkspartei SPD mit über einer Million (1975) den höchsten Mitgliederstand ihrer Geschichte erreicht. Danach ging es sukzessive bergab: 1990 – 943 000; 2000 – 735 000; 2010 – 502 000; 2014 – 460 000. Die Partei verlor in diesen gut vier Jahrzehnten mit rund 55 Prozent ebenfalls mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder.
Als Folge der Wende in der DDR und der anschließenden Wiedervereinigung gewann die Volkspartei CDU vor allem durch Fusionen mit DDR-Neuparteien und DDR–Blockparteien fast 130 000 Mitglieder hinzu. Deshalb soll hier auch nur die Entwicklung ab 1990 aufgezeigt werden – strukturell aber unterscheidet sie sich kaum von der der SPD: 1990 – 790 000; 2000 – 617 000; 2010 – 505 000; 2014 – 457 000 – summa summarum ein Rückgang um rund 42 Prozent.
Verluste auch bei der Volkspartei CSU
Von den kleineren im Bundestag vertretenen Parteien CSU, Linke und Bündnis 90/Die Grünen weisen nur die Grünen seit etwa der Jahrtausendwende beständig steigende Mitgliederzahlen auf, von 44 000 auf derzeit 60 000. Im selben Zeitraum ging die Linke zurück von 80 000 auf 60 000. Einzige Partei mit (bayerischem) Volksparteicharakter ist die CSU. Ihr Mitgliederstand verringerte sich seit dem Jahr 2000 von 181 000 auf 147 000, also um knapp 20 Prozent.
Auch die dritte der gesellschaftlich relevanten Großorganisationen, die deutschen Gewerkschaften mit ihrer Dachorganisation Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), weist einen mit den Kirchen und Parteien fast deckungsgleichen linearen Mitgliederrückgang auf: 1991 – 11,8 Millionen; 1993 – 10,3 Millionen; 1999 – 8,0 Millionen; 2009 – 6,3 Millionen; 2016 – 6,0 Millionen. Im Klartext heißt das: Die DGB-Gewerkschaften haben in nur einem Vierteljahrhundert rund 5,8 Millionen, also fast exakt die Hälfte ihrer Mitglieder eingebüßt.
Individualisierung der Gesellschaft
Die Suche nach den Gründen für den Schrumpfungsprozess und die Frage nach den notwendigen Konsequenzen treibt seit langem die Führungsgremien der drei Institutionen um, die jahrzehntelang, in einem Fall jahrhundertelang die zentralen Säulen von Staat und Gesellschaft bildeten. Für das Parteienspektrum hat der Politikwissenschaftler Oskar Niedermayer von der Freien Universität Berlin diese Erklärung gefunden: „Den zentralen Faktor bildet die allgemeine Abnahme sozialer Integration – also die Individualisierung der Gesellschaft.“ Im 19. und in großen Teilen des 20. Jahrhunderts hätten die sozialen Milieus das Parteiensystem geprägt. Deren Erosion wirke sich nun auch negativ auf die Parteien aus.
Aber auch die „Vorfeldorganisationen“ wie Gewerkschaften oder kirchliche Organisationen, meint Niedermayer, verlören an Bedeutung und könnten nicht mehr ausreichend Mitglieder „rekrutieren“. Ein weiterer Aspekt sei der Erfolg anderer Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerinitiativen oder neu gegründete Parteien. Auf einer Tagung der Politischen Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2011 bescheinigte der Politikwissenschaftler Elmar Wiesendahl der SPD eine „Substanzauszehrung sowohl als Volkspartei als auch als Mitgliederpartei“.
Finanzielle Spielräume werden geringer
Die Verantwortlichen in den Parteizentralen müssen sich mit den Veränderungen abfinden. „Die finanziellen Spielräume für die Partei werden geringer, und es müssen Einsparpotenziale gesucht werden“, sagte Bodo Löttgen, Generalsekretär der nordrhein-westfälischen CDU, im September 2013 gegenüber dem WDR. Radikale Strukturveränderungen wie etwa die Schließung von Kreisgeschäftsstellen stünden aber nicht an. „Wir müssen auch nach außen hin unseren Anspruch dokumentieren, als Volkspartei in der Fläche Präsenz zu zeigen.“ Viel interessanter fand Löttgen das Beispiel der Kreisverbände Solingen und Remscheid, die einen gemeinsamen Kreisgeschäftsführer haben. Er könne sich vorstellen, „dass solch eine Lösung in den kommenden Jahren auch an anderen Stellen möglich sein wird“.
Die nordrhein-westfälische SPD gab sich im September 2013 trotz des massiven Mitgliederverlustes selbstbewusst und sah sich noch immer als Volkspartei. „Ich mache eine Volkspartei nicht nur davon abhängig, wie hoch die Zahl der Mitglieder ist, sondern ob man die ganze Bandbreite der Gesellschaft abdeckt“, sagte Generalsekretär André Stinka ebenfalls gegenüber dem WDR. In diesem Punkt mache er sich bei der SPD keine Sorgen. Hauptverantwortlich für den Mitgliederverlust sei der demographische Wandel. Wie auch die CDU, gaben die Sozialdemokraten die Marschroute aus: Die Mitglieder mehr einbinden und sie an Entscheidungen teilhaben lassen. Stinka sagte aber auch: „Das Engagement in einer Partei erfordert natürlich Geduld, Zeit, das Einarbeiten in politische Themen und oft das Bohren dicker Bretter.“
BVB und Schalke mit mehr Mitgliedern
Wo die gesellschaftlichen Großorganisationen Kirchen, Gewerkschaften und Parteien unter einem Aderlass sondergleichen ächzen, wissen andere gleichzeitig vor Kraft kaum zu laufen. Anfang Februar 2017 verkündete der Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund (BVB), er habe als dritter deutscher Sportverein die Marke von 100 000 Mitgliedern „geknackt“, nach Bayern München (280 000) und Schalke 04 (145 000). Zusammen verfügen die drei Vereine über 525 000 Mitglieder, also rund 60 000 mehr als die Volksparteien SPD oder CDU. Der Verein habe noch „nie zuvor einen so rasanten Zuwachs“ gehabt, sagte BVB-Präsident Reinhard Rauball. Ende 2005 hatte der BVB noch 20 000 Mitglieder, allein in den Jahren von 2011 bis 2013 kamen 56 000 hinzu. „Die anderen Vereine haben ihre Mitgliederzahlen seit 2007 in etwa verdoppelt – wir haben sie vervierfacht“, sagte Vereinsschatzmeister Reinhard Lunow.
Fazit:
So unterschiedlich die drei Großorganisationen Kirchen, Parteien und Gewerkschaften auch sind, dies haben sie gemein: Seit dem letzten Viertel des vergangenen Jahrhunderts sind sie dramatisch um etwa die Hälfte ihrer Mitglieder geschrumpft. Neben dieser verblüffenden Parallele haben sie noch weitere Gemeinsamkeiten: Schon traditionell die zentralen Säulen von Staat und Gesellschaft, gelten sie heute als sogenannte „gesellschaftlich relevante Gruppierungen“. Wichtiger noch: Sie stehen als im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes namentlich genannte Objekte unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Im Umkehrschluss sollte dies aber auch bedeuten: Sie sind gleichzeitig in besonderer Weise für den Bestand und die Stabilität unseres Verfassungsstaates verantwortlich.
Abnahme sozialer Integration
Bei der Suche nach den Gründen für die massiven Mitgliederverluste gelten die Analysen und Schlussfolgerungen von Politologen zur Situation der Parteien weitgehend auch für Kirchen und Gewerkschaften: allgemeine Abnahme sozialer Integration, Individualisierung der Gesellschaft, Wegbrechen tradierter Milieus, allgemeine Substanzauszehrung. Auch einige der von den Leitungsgremien angewandten Instrumente zur Eindämmung der Krise werden im Grundsatz von allen eingesetzt: Anwendung radikaler Strukturveränderungen, Synergieeffekte, Nutzung von Einsparpotentialen, Schließung oder Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten bis hin zu kompletten Bezirken / Geschäftsstellen / Gemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen. Die Frage, wie lange unter solchen Bedingungen noch von „Volkspartei“ gesprochen werden kann, lässt sich auf die Etiketten „Volkskirche“ und „Einheitsgewerkschaft“ ausweiten.
Sicherlich wird jede der drei Organisationen die drückenden Probleme zuerst einmal für sich selbst angehen müssen (obwohl ein Austausch an Erfahrungen und Erkenntnissen durchaus hilfreich sein kann). Gemeinsamkeit ist allerdings da gefordert, wo es entsprechend den Geboten des Grundgesetzes um die Verteidigung und Stärkung des Allgemeinwohls, also um gesellschaftliche Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement geht. Hier von der breiten Öffentlichkeit dauerhaft als verlässliche und durchsetzungsstarke Akteure wahrgenommen und anerkannt zu werden – das trägt auf Dauer zur Stärkung der Institutionen bei und zur Wiederanbindung einer Mitgliedschaft, die sich ernst genommen und gebraucht fühlt.
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