Wenige Tage vor der Bundestagswahl begeht die Welt den internationalen Kindertag. In Deutschland lautet das Motto „Kinderrechte jetzt“. Es verweist auf das große Scheitern bei dem Vorhaben, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, und unterstreicht zugleich die schlimmen Versäumnisse gegenüber den Kindern.
Natürlich haben die Kinder in Deutschland Rechte; auch für sie gelten die universellen Menschenrechte und die Kinderkonvention der Vereinten Nationen. Nur: die Rechte der Kinder werden allzu leicht missachtet. In den entscheidenden Zukunftsfragen werden sie übergangen. Das hat die Corona-Pandemie bloßgelegt, das zeigt sich beim kraftlosen Kampf gegen die Klimakatastrophe, das kommt in den Mängeln des Bildungssystems zum Ausdruck und auch in der weiter verschärften sozialen Ungleichheit.
Wachsende Kinderarmut schreit zum Himmel
Es mangelt an Wertschätzung. Das Kindeswohl ist Gegenstand von vielen Schönwetterreden. Eine zukunftsgerechte Politik muss es jedoch ständig obenan stellen, auch und gerade, wenn es schwierig wird. Die wachsende Kinderarmut schreit zum Himmel. Da werden von Anfang an Chancen versperrt und Talente unterdrückt. Das Bildungssystem zementiert Ungleichheiten statt sie zu überwinden. Das Versprechen vom Aufstieg durch Bildung wird nicht eingelöst. Das ist unverzeihlich, weil es Perspektiven raubt.
In der Corona-Pandemie hat sich für viele Kinder und ihre Familien gezeigt, wie wenig sie dem Staat am Herzen liegen. Konzeptlose Schließungen von Kitas und Schulen, unverständliche und unzuverlässige Regelungen, fehlende Lösungen bei einer sinnvollen, kindgerechten Betreuung: bis heute dauert die Unberechenbarkeit des Alltags fort. Kinder entbehren wichtige Erfahrungen für ihre Entwicklung. Doch die Politik geht mit Kindergärten und Schulen um, als seien es bloße Verwahranstalten.
Die soziale Ungleichheit schlägt sich auch hier böse nieder. Unterricht zu Hause ist für alle eine Notlösung und funktioniert nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die entsprechenden Geräte und zuverlässiges Internet vorhanden sind, wenn Eltern unterstützen können. Das Abgehängtwerden durch fehlende Mittel zur Teilhabe drückt sich hier ganz praktisch aus und ist ein Skandal.
Die Zukunft der Kinder wird schon jetzt verbraucht
Beim Klimaschutz hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, wie sträflich die Kinder von der aktuellen Politik vernachlässigt werden. Das Nichtstun angesichts der drohenden Katastrophe schiebt nicht nur die Lasten in die Zukunft, sondern bürdet die sich verschärfenden Folgen den kommenden Generationen auf. Für jeden Cent, der nicht heute in einen wirksamen Klimaschutz investiert wird, werden die Enkel und Urenkel einen hohen Preis zahlen. Jeder weitere Raubbau an den natürlichen Ressourcen wird sich bitter rächen. Das selbstvergessene Weiter-so und der fehlende Wille zum rechtzeitigen Umsteuern sind verantwortungslos gegenüber den Kindern. Es ist ihre Zukunft, die schon jetzt verbraucht wird.
Über die Wahrscheinlichkeit, dass sich das mit einer ausdrücklichen Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ändert, lässt sich streiten. Das Scheitern des Vorhabens, das die Große Koalition in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hatte, spricht eher dagegen. Wie sollte es zu einer ernsthaften Priorität für die Kinder kommen, wenn es nicht einmal dafür reicht, den Willen dazu in der Verfassung zu bekunden.
Schwacher Kompromiss der Großen Koalition scheitert im Parlament
Der Regierungsvorschlag – ein ohnehin schwacher Kompromiss zwischen SPD und Union – hatte vorgesehen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes einzufügen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Der Opposition war das nicht ambitioniert genug, die Union hatte eine entschiedenere Formulierung blockiert. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit kam im parlamentarischen Verfahren nicht zustande. Der historische Schritt, die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder im Grundgesetz zum Ausdruck zu bringen, blieb aus.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt seit fast 30 Jahren in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, nicht nur „angemessen“, sondern als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden.
Weiteres Kernprinzip ist das subjektive Recht des Kindes auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung seiner Meinung. Nicht nur im Alltag, sondern auch bei politischen Entscheidungen sind Kinder darauf angewiesen, dass Erwachsene ihre Rechten wahrnehmen. Kinder sollen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden.
„Die Bundeswehr ist kein Ort für Kinder“
Daran wenige Tage vor der Bundestagswahl zu erinnern, ist Anliegen von Unicef und Kinderhilfswerk. Auf einen konkreten Missstand, der seit Jahren schon als Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention gerügt wird, macht darüberhinaus das Bündnis „Unter 18 nie“ aufmerksam. Es fordert, die Rekrutierung Minderjähriger für die Bundeswehr sofort zu stoppen.
Ein bisher unveröffentlichtes Dokument des Verteidigungsministeriums belege die Gefährdung des Kindeswohls Minderjähriger in der Bundeswehr. „Die Daten aus dem Verteidigungsministerium belegen, dass 17-jährige Mädchen und Jungen als Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr hohe Risiken haben und körperliche sowie seelische Schäden erleiden“, sagt Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte des Kinderhilfswerks terre des hommes und Sprecher der Kampagne „Unter 18 Nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“.
„In den vergangenen drei Jahren waren mindestens 17 minderjährige Soldatinnen und Soldaten Opfer sexueller Gewalt, mindestens acht kamen bei Unfällen zu Schaden und ein minderjähriger Soldat verübte Suizid. Fast jeder vierte Soldat der Bundeswehr ohne Einsatzerfahrung leidet unter psychischen Erkrankungen“, führt Willinger aus und kritisiert: „Dadurch, dass die Bundesregierung weiter die Rekrutierung von Jugendlichen als Soldatinnen und Soldaten erlaubt, ist sie auch für diese Risiken und Schäden verantwortlich. Es handelt sich hierbei um schwere Kinderrechtsverletzungen und gravierende Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention.“
„Es ist nicht akzeptabel, dass Jugendliche als Soldatinnen und Soldaten eingestellt und in der Bundeswehr hohen Risiken ausgesetzt werden und es noch nicht mal besondere Schutzmaßnahmen für sie gibt“, sagt Martina Schmerr, Referentin im Organisationsbereich Schule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Sprecherin von „Unter 18 Nie“. „In Schulen und Bildungseinrichtungen gibt es inzwischen strenge Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Derselbe Maßstab muss auch in der Bundeswehr angelegt werden. Stattdessen werden Jugendliche ohne jeden Schutz mit Erwachsenen zusammen untergebracht, sie erhalten dasselbe gefährliche militärische Training und haben keine speziellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. In einem Drittel der Fälle sexueller Gewalt, die minderjährige Soldatinnen und Soldaten in den vergangenen drei Jahren erleiden mussten, stehen Vorgesetzte unter Tatverdacht; dies deutet auf Machtmissbrauch und ein systemisches Problem bei der Bundeswehr hin. Und es macht sehr deutlich: Die Bundeswehr ist kein Ort für Kinder und Jugendliche.“
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