Landauf, landab fragen sich die Menschen, was hinter dieser merkwürdigen Werbung steckt. In liberalem Gelb empfehlen die Werber, die AfD als „bürgerliche Alternative“ zu wählen. Recherchen haben schnell ergeben, dass der ehemalige FPÖ-Funktionär Gerhard Dengler aus Österreich die Kampagne in Auftrag gegeben hat – und die AfD diese als Spende ausgewiesen hat. Angeblich habe Dengler die nötige Summe aus seinem Privatvermögen finanziert. Doch wie sich nun herausstellt, hatte sich dieses Privatvermögen kurz vorher urplötzlich vermehrt.
Wie die österreichische Zeitung Der Standard berichtet, hatte Dengler seiner Bank angekündigt, eine größere Schenkung von 2,6 Millionen Euro zu erwarten. Und hier beginnt der Krimi: Denn möglicherweise entpuppt sich Dengler nur als Strohmann für eine Person, die nicht innerhalb der EU lebt. Dengler legte seiner Bank eine Schenkungsurkunde vor, auf der der Schweizer Milliardär Henning Conle, 81, als Schenker verzeichnet ist.
Conle stammt zwar aus Duisburg, lebt jedoch in Zürich. Sein Vermögen wurde 2015 auf 1,25 Milliarden Euro geschätzt, das er mit Immobilien erworben hat. Das Immobilienunternehmen gründete sein Vater, ein früherer SPD-Ratsherr aus Duisburg, der in den 1950er Jahren Sozialwohnungen errichten ließ. Henning Conle stieg ins Geschäft ein und erarbeitete sich relativ schnell einen schlechten Ruf. 1998 schrieb die Süddeutsche Zeitung über ihn: „So wenig über die Person Henning Conle bekannt ist, so viel wurde aber über seinen rüden Umgang mit Mietern bekannt.“ Sein Unternehmen ließ damals einige der 2.500 Altbauwohnungen in Hamburg verkommen.
Conle ist auch im Zusammenhang mit der AfD kein Unbekannter. Laut der Bundestagsverwaltung soll er mehrfach als verdeckter Finanzier der AfD in Erscheinung getreten sein. 2019 wurde bekannt, dass schweizerische und niederländische Strohleute Parteispenden tätigten, die als illegal eingestuft wurden. Darunter befanden sich 130.000 Euro für den Wahlkampf von Alice Weidel.
Die neuerliche Spende über Dengler könnte problematisch werden, da sich der Bundestag klare Regeln gegeben hat. Im Parteiengesetz, § 25 Absatz 3, heißt es, dass Spenden von Personen außerhalb der EU nicht angenommen werden dürfen, es sei denn:
a) Diese Spenden stammen aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile zu mehr als 50 Prozent im Besitz von Deutschen oder EU-Bürgern sind oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der EU liegt.
b) Es handelt sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer angestammten Heimat, die aus Staaten zugewendet werden, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben.
c) Es handelt sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1.000 Euro.
Sollte die Bundestagsverwaltung feststellen, dass diese Spende illegal war, droht eine empfindliche Strafe. Bis zu 7,12 Millionen Euro könnte das Fehlverhalten kosten.
Politisch bestätigt dieser Vorgang die Rolle der AfD im Parteienspektrum. Sie macht Politik für Milliardäre – ihr aktuelles Steuerprogramm bestätigt das.