Hanno Berger, einer der wichtigen Köpfe beim Cum-Ex-Betrugsfalls, war bereits Ende 2022 vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Bonn verurteilt worden: Wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung war er zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt worden. Ebenso ordnete das Gericht die Rückzahlung von 13,6 Mio. Euro an, die Berger durch seine Cum-Ex-Beratung verdient hatte.
Unanfechtbare Entscheidung
Berger ist nun mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Entscheidung sei unanfechtbar. Bereits 2012 hatte Berger dagegen geklagt. Nach seiner jüngsten Niederlage muss sich Hanno Berger, der seit seiner Überstellung durch Schweizer Behörden im Februar 2022 in deutschen Gefängnissen sitzt, durch die Generalstaatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit mit seiner Haftstrafe abfinden. Allerdings ist der Rechtsweg in Deutschland nun ausgeschöpft. Es bleibt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Allerdings dürfte sich die Gesamtstrafe gegen Berger jedoch weiter aufsummieren – gegebenenfalls auf bis zu 15 Jahren im Gefängnis.
Über 10 Mrd. Euro Schaden in 6 Jahren
Berger ist nicht der Erfinder von Cum-Ex-Geschäften, doch gilt er jedoch als sehr einflussreicher Initiator dieser Aktiengeschäfte. Banken, Aktienhändler und Leerverkäufer hatten über den Tag der Hauptversammlung hinaus Wertpapiere mit cum und ohne ex Dividendenanspruch gehandelt. Im Anschluss wurde eine nur einmal anrechenbare Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstattet. Der Schaden in der Zeit von 2006 bis 2012 wird auf mindestens 10 Mrd. Euro geschätzt. Neben privaten Banken wie Warburg, Maple Bank oder Bank Sarasin waren auch größere Banken wie Deutsche Bank, Macquarie und Commerzbank und die Landesbanken West LB, LBBW und HSH Nordbank an den Geschäften beteiligt.