Es ist gefunden, das Kuckucks-Osterei in diesem Vertrag. Es ist dieser Satz:
„Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar.“ (Rz 757)
Es handelt sich da um eine Steuerentlastung im Milliarden-Bereich. Zu gutem Zweck, also gut getarnt. Das dürfte die von Unionsparteien von der SPD erwartete eine Gabe sein. Familien im Immobilienbesitz werden begünstigt.
In den Ergebnissen der Arbeitsgruppen war diese Zusage noch nicht enthalten. Sie muss also aus der 19er Gruppe sein, im sehr hochrangigen Konsens somit.
So ist das immer in der Abschlussphase komplexer Verhandlungen: Auf den letzten Metern wird etwas hineingedrückt, was wegen des Umfangs des Vertragswerks kaum gesehen wird und woran auch keine öffentliche Aufmerksamkeit etwas noch ändern kann. Also geht es unter.
In der Auslegung muss noch erheblich gearbeitet werden. Operationalisiert wird es werden über das Nießbrauchrecht, der übliche Übergang, qua Schenkung, ist dann miterfasst. Wenn nicht, würde dieses Bonbon einen erheblichen Sanierungsstau auslösen – dann würde erst saniert nach dem Tod des Erblassers.
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