Was ist Gedankenfreiheit im Internet? Würde man eine ganz einfache Ausdrucksweise wählen, würde man es als die freie Entscheidung bezeichnen, welche Inhalte im Internet konsumiert werden und welche nicht. Und denkt man diesen Gedanken zu Ende, müssen Gedankenfreiheit und Meinungsfreiheit dann aber auch bedeuten, dass diese Entscheidung weitgehend unbeeinflusst bleibt.
Freiheit im Internet bedeutet auch, dass die Gedanken und Meinungen, die jemand über das Netz verbreitet, dieselben Chancen auf Wahrnehmung bekommen wie die eines Anderen. Denn nur auf diese Art und Weise entsteht echte Vielfalt, die Voraussetzung für Freiheit bedeutet. Finden nur bestimmte, gewünschte Inhalte Verbreitung und erhalten eventuell abwegige oder unbequeme Meinungen keine oder schlechte Chancen auf Wahrnehmung, werden Meinungen gesteuert und unfrei.
Regierung bekennt sich zur Netzneutralität
Vor dem Hintergrund dieser simplen Betrachtung von Freiheit im Internet ist jetzt die neueste netzpolitische Initiative der Bundesregierung zur Netzneutralität einzuordnen. Die Bundesregierung bekennt sich zwar zur Netzneutralität, also dem Prinzip, dass alle Inhalte mit derselben Geschwindigkeit versendet werden müssen, möchte aber Ausnahmen zulassen. Das klingt vielmehr nach einer Sympathieerklärung als nach einer klaren Bejahung.
Um den Netzausbau voranzutreiben, sollen Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen, „Spezialdienste“ anzubieten, die mit einer höheren Übertragungsgeschwindigkeit angeboten werden. Diese Möglichkeit ist an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Netzbetreiber zunächst sicherstellen, dass alle Daten und Dienste mit derselben Geschwindigkeit übertragen werden können. Dann können für die Spezialdienste höhere Geschwindigkeiten bereitgestellt werden, wenn hierdurch andere (v.a. kostenfreie) Dienste nicht diskriminiert werden und für diese weiterhin genügend Netzkapazität zur Verfügung steht.
Kein Privileg ohne Diskriminierung
Die Bundesregierung will also nicht die Diskriminierung von Diensten, sondern nur die Privilegierung ermöglichen. Schon hier stellt sich die Frage, ob sich Privilegierung und Diskriminierung wirklich voneinander trennen lassen. Dies gilt insbesondere, weil gar nicht klar ist, was die Bundesregierung damit meint, wenn sie davon spricht, dass keine Diskriminierung durch das Angebot von Spezialdiensten entstehen soll. Denn die Möglichkeit, bestimmten Diensten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung zu stellen, bedeutet zwangsläufig, dass andere Dienste ohne diese Möglichkeit einen Nachtteil erhalten. Es gibt kein Privileg ohne Diskriminierung.
Praktisch gesprochen bedeutet die Einführung von Spezialdiensten folgendes: Alle Inhalte des Internet sind weiterhin für jedermann verfügbar. Aber einige Inhalte sind schneller, leichter verfügbar. In Zeiten, in denen es zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten mitunter schwierig werden kann, die geliebte Serie zu laden und anzusehen, ist die Aussicht auf den schnellen Zugang zu Unterhaltung und Gedankennahrung ungetrübt von ständiger (die Geschwindigkeit nochmals beeinträchtigender) Werbung vermutlich mehr als verlockend.
Die Bequemlichkeit der Nutzer
Sie kann den Unterschied ausmachen, ob ein Inhalt die Menschen erreicht oder nicht. Das Vehikel ist die Bequemlichkeit vieler Internetnutzer. Denn kaum jemand hat neben seinen eigenen beruflichen und sozialen Verpflichtungen noch die notwendige Zeit und Lust, sich einen solchen Überblick über das Internet und seine vielen, verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen, der es erlaubt, seine Vielfalt vollends auszuschöpfen.
Somit entsteht darüber, die Übertragungsgeschwindigkeit von Inhalten zu bestimmen, eine weitere maßgebliche Möglichkeit, Einfluss auf das auszuüben, was Gedanken entstehen lässt und überträgt. Sind die Gedanken im Internet wirklich frei, wenn andere darüber bestimmen, wodurch sie entstehen und ob sie Verbreitung finden?
Wert von Inhalten in Euro
Dies führt direkt zur nächsten entscheidenden Frage: Wer und was bestimmt, was über die schnelleren Spezialdienste zur Verfügung gestellt wird? Auch hierzu bleibt die Bundesregierung Antworten schuldig. Welcher Inhalt ist es wert, dass er das Privileg der schnelleren Geschwindigkeit verdient. Und welche Inhalte, welche Meinungen sind solche der zweiten Klasse? Bedenkt man, dass die Einführung der Spezialdienste von Seiten der Netzbetreiber insbesondere dazu dienen soll, die Kosten für den notwendigen Netzausbau zu tragen, liegt der Verdacht sehr nahe, dass die Rentabilität von Diensten letztlich ihre Einordnung in 1. oder 2. Klasse bestimmt. Mit anderen Worten würde sich der Wert von Gedanken und Inhalten dann in Euro messen lassen.
Letztlich hat die Bundesregierung an dieser Stelle auch noch eine echte Chance vertan. Denn selbst wenn man den Netzbetreibern das nachvollziehbare Recht einräumen will, den Netzausbau über die Einführung von schnelleren Diensten zu finanzieren, so hätte man die Anforderungen, die man an sie stellt, im Sinne eines klaren Bekenntnisses für Freiheit fassen können. So wäre es denkbar gewesen, dass man Netzbetreibern auferlegt, gerade nicht nur die rentabelsten Dienste mit erhöhter Geschwindigkeit zu versehen, sondern auch andere.
Die Gedanken sind nicht immer frei
Die Kriterien von Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit hätten herangezogen werden können, wenn es um die Bestimmung von privilegierten Inhalten geht. Inhalte dürften nur dann privilegiert werden, wenn dieses Privileg allen relevanten Meinungen, Tendenzen und Geschmäckern der Bevölkerung zuteil wird.
Die Gedanken sind nicht immer frei. Meinungen lassen sich beeinflussen durch die Inhalte, die sie beeinflussen und über ihre Verbreitungschancen. Und weil der Internetnutzer aus verschiedensten Gründen bequem ist, ist er über die Aussicht, einfach und schnell an Inhalte zu gelangen, leicht beeinflussbar. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Möglichkeit dieser Einflussnahme zuzulassen, ist mindestens als riskant anzusehen. Allein die Chance, eventuell Inhalte politischer oder gesellschaftskritischer Natur in mehrere Klassen zu unterteilen, zieht die Notwendigkeit großer Sorgfältigkeit und Umsichtigkeit nach sich, wenn man Meinungsmache vermeiden will. Umso mehr ist es unverständlich und ausdrücklich kurzsichtig, dabei dieses Risiko mit dem schlichten Satz abzutun, dass andere Inhalte nicht diskriminiert werden dürfen – was auch immer das heißen mag.