„Bitte nicht Füttern“, die Schilder kennt jedes Kind von zahlreichen Ausflügen in den Zoo. Sie stehen vor Affengehege, Elefantenhaus und Co. und schützen die dortigen Bewohner vor der unbedarften Austeilung von vermeintlichen Leckerbissen. Der Zoo weiß eben am besten, was seine Schützlinge benötigen und passt das Futter dem Bedürfnis der einzelnen Tiere an.
60 Tage Haft für Essensausgabe
So oder so ähnlich wird es sich auch der Bürgermeister von Fort Lauderdale in Florida gedacht haben. Seit Anfang November ist in der Amerikanischen Stadt in der Nähe von Miami die Essensausgabe an Obdachlose verboten. Ohne vorherige Genehmigung können für die unerlaubte Essensausgabe bis zu 60 Tage Haft und eine Geldstrafe von 500$ verhängt werden. So wurde der 90-Jährige Anwalt Arnold Abbott kurzerhand festgenommen, als er mit zwei Helfern, wie bereits seit über 20 Jahren, Essen an bedürftige Obdachlose austeilte.
Eine notwendige Maßnahme, findet Bürgermeister Jack Seiler. Er ärgert sich, dass das Zufüttern die Heimatlosen in einen undurchdringbaren Teufelskreis führt und sie so zu einem ewigen Penner-Dasein verdammt. Vergleichbare Beispiele lassen sich wieder einmal in der Tierwelt finden. Auch hier ist das Füttern, etwa von verwilderten Hauskatzen, nur mit Vorsicht zu genießen, da die Verbesserung der Lebensumstände der pelzigen Streuner eine unkontrollierte Vermehrung nach sich ziehen könnte.
Keine offiziellen Zahlen
Ähnliche Bedenken mehren sich auch hierzulande. Zwar werden offiziell keine Zahlen erhoben, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt die Zahl der Obdachlosen jedoch auf 250.000 bis 300.000 im Jahr 2012, wovon etwa 24.000 tatsächlich auf der Straße oder in Notunterkünften schlafen. Die Tendenz ist steigend, und Not macht bekanntlich erfinderisch. So denken sich deutsche Behörden immer neue Wege aus, Obdachlose aus dem öffentlichen Bild zu verdrängen. An Bahnhöfen mag die klassische Musik den einen oder anderen Reisenden beflügeln, Heimatlosen soll das Verweilen dadurch jedoch besonders unruhig gestaltet werden. Nebeneinkünfte durch Pfandsammeln werden durch Klappen an Mülleimern geschmälert, der Obdachlose muss mit leeren Händen weiterziehen. Zu guter Letzt verhindern abgerundete Bänke, dass Personen es sich auf dort langfristig gemütlich machen können.
Gibt der Obdachlose schließlich den windgeschützten Bahnhof auf, findet er den Platz vor warmen Abluftschächten verstellt und vergittert vor. Auch die Installation von Sprinkleranlagen, vorgeblich zur Reinigung von öffentlichen Plätzen oder Geschäftseingängen, dient der Verdrängung von Obdachlosen aus der Stadt. Mag sich der Wohnungslose noch so über einen sauberen Schlafplatz freuen, nutzt es ihm wenig, wenn er während der Nachtruhe regelmäßig von einem sanften Wasserschauer durchnässt wird.
Obdachlosigkeit mit Rückfahrtschein?
Die Frage ist, wem dient diese Marginalisierung von heimatlosen Mitbürgern? Hilft es Obdachlosen zurück in ein geregeltes Leben zu finden, wenn es ihnen auf der Straße besonders schwer gemacht wird? Dies setzt voraus, dass die Heimatlosigkeit ein bewusst gewählter Zustand sei, eine Entscheidung zur Obdachlosigkeit, mit Rückfahrtschein. So gleicht das Verbot der Essensausteilung in Florida der Erziehung eines bockigen Teenagers, der lediglich zur Vernunft gerufen werden muss.
Einen solchen Irrsinn will Arnold Abbott verhindern. Bereits vor 15 Jahren verklagte er die Stadt wegen einer ähnlichen Verordnung- erfolgreich. Und auch jetzt will der 90-Jährige wieder vor Gericht ziehen um auch weiterhin Menschen auf der Straße helfen zu können.
Bildquelle: Wikipedia, Foto by the Blackbird (Jay Black), 2007, cc-by-sa-2.0.
…die buergerliche Gesellschaft zeigt ihre wahre haessliche Fratze, selbige die schon das 3.Reich nicht nur ermoeglichte sonder regelrecht herbeisehnte.
Eine Veraenderung der Verhaeltnisse ist nur moeglich indem die Grundlage der „Buergerlichkeit“ – die Besitz bzw. Eigentumsverwertungsideologie bekaempft wird, alles andere ist herumdoktern an Symptomen…