Die Freiheit ist in Gefahr! Das kann kein aufrechter Demokrat wollen, ich auch nicht. Warum geraten der Bundesfinanzminister und ich dann in Sachen Banküberweisungspflicht bei hohen Rechnungen an den Pranger und sind dem Vorwurf ausgesetzt, die Freiheit der Deutschen aufs Spiel zu setzen? Beim Versuch, eine Antwort zu geben, kommt man zu interessanten – und zugegebenermaßen auch bedrückenden – Erkenntnissen.
Bei der Einschränkung vieler „Freiheiten“ wie Fahren ohne Gurt, Rauchen in Gaststätten oder Einkaufen an Sonntagen sind wir Deutschen – gegebenenfalls nach anfänglichem Murren – mehrheitlich einsichtig. Nicht so bei Vorstößen, Geldwäsche, Erpressung, Terrorismus und Steuerbetrug durch eine Obergrenze für Barzahlungen zu bekämpfen. Beim Bargeld hört der Spaß auf, auch wenn nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der Zahlungsvorgänge über 3.000 Euro und erst recht über 5.000 Euro bar vollzogen werden. Bei denen, die dubiose Geschäfte abwickeln, sieht das dagegen anders aus. Diese Deals werden gern bar beglichen, gerade wegen des Datenschutzes!
Wenn es bei der Begrenzung von Barzahlungen oberhalb einer Betragshöhe, die im üblichen Zahlungsverkehr so gut wie gar nicht vorkommt, eine so breiten Ablehnung gibt, wie es den Anschein hat, muss man davon Abstand nehmen. Aber ist das wirklich der Fall? Eine Umfrage des Institus für Empirie und Statistik (ifes) kommt zu einem anderen Ergebnis. Demnach befürworten drei Viertel der Befragten eine Pflicht zur Banküberweisung von hohen Rechnungsbeträgen, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben.
Das Bedrückende an der Debatte ist nicht, dass ein politischer Plan möglicherweise keine Mehrheit findet, sondern dass ein ganz und gar erfundener Sachverhalt dazu dient, den Widerstand gegen eine Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung zu organisieren. Die vollkommen unbelegte Behauptung heißt schlicht, das Bargeld solle Schritt für Schritt abgeschafft werden, am Ende träfe es also jeden von uns. Dagegen wäre ich auch!
Es ist mittlerweile zu einem probaten Mittel der Durchsetzung von Interessen einer Minderheit geworden, ein Betroffenheitsgefühl bei der großen Mehrheit derer zu erzeugen, für die und nicht gegen die etwas auf den Weg gebracht werden soll. Der Plan, Betriebsvermögen im zweistelligen Millionenbereich (unter Umständen!) zur Erbschaftsteuer heranzuziehen, wird auf diese Weise zur drohenden Enteignung von Omas Ersparnissen. Ähnlich war es bei der Vermögensteuer auf millionenschwere Besitztümer. Das vor einem halben Jahrhundert unter ganz anderen familiären Konstellationen eingeführte Ehegattensplitting, von dem eine riesige Zahl Verheirateter mit in etwa gleich hohen Einkommen ebenso wenig profitiert wie allein erziehende Mütter und Väter, kann man kaum thematisieren, ohne dass genau dieser Gruppe der Eindruck vermittelt würde, sie wären am Ende die Verlierer.
Zurück zum Bargeld: Die Unterstellung, eine Barzahlungsobergrenze sei nur der Einstieg in die Abschaffung des Bargeldes, hat ebenso wenig Wahrheitsgehalt wie der Vorwurf, dass die Gegner dann wohl vorhaben, nach und nach jede Banküberweisung zu verbieten. Schließlich sind ja auch niedrigere Überweisungsbeträge kontrollierbar, und sie kommen viel häufiger vor als Zahlungen von 5.000 Euro und mehr. Den Zwang, bar zu bezahlen, empfände ich aber auch als Einschränkung meiner Freiheit.
Es spricht also einiges dafür, auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben. Wenn das nicht möglich ist, sollte sich die Landespolitik allerdings nicht verkämpfen. Die Entscheidung über eine Barzahlungsobergrenze ist keine Landesangelegenheit. Es geht um eine Entscheidung auf Bundesebene im europäischen Kontext. Dabei hat der Bundesfinanzminister meine Unterstützung.
Wenn die Mehrheit der Menschen aufgrund falscher Bedrohungsszenarien Überwachung und kalte Enteignung fürchtet, wird es keine Barzahlungsobergrenze geben. Wenn die Mehrheit Videobeobachtung an Kriminalitätsschwerpunkten für einen Eingriff in die Intimsphäre halten sollte, wird es auch die nicht geben. Ich bin da eher skandinavisch geprägt und sehe nicht hinter jeder denkbaren Transparenz die Krake Staat und ihren Kontrollwahn. Wenn der Staat Sicherheit und Schutz vor Kriminalität zum Schaden der Allgemeinheit bieten soll, muss er auch handlungsfähig sein. Ich sehe eher die Gefahr, dass Datenschutz, der sich an jedem noch so unwahrscheinlichen, aber theoretisch denkbaren gesetzwidrigen Datenmissbrauch orientiert, auch Täterschutz ist. Im Übrigen: Selbst ohne Bargeldverkehr wären die Bürgerinnen und Bürger nicht zwingend den Banken und womöglich sogar einer Negativverzinsung ihres Geldes ausgesetzt. Es wäre denkbar, dass Bundesbank oder andere staatliche Institutionen Konten anbieten, auf denen Geldvermögen zinslos und gebührenfrei „geparkt“ werden könnte – praktisch als virtuelles Bargeld. In einer hysterisierten Debatte ist das aber ein überflüssiger Hinweis.
Das Ergebnis ist voraussehbar: Bargeldloses Bezahlen ist eine Generationenfrage. Die junge Generation wird sich skandinavischen Gewohnheiten des bargeldlosen Bezahlens schneller angleichen als manch einem lieb ist. Am Ende wird das alltägliche Barzahlen, das entgegen allen Beahuptungen weder der Bundesfinanzminister noch ich oder andere Amtskollegen einschränken wollen, von selber deutlich schrumpfen. Dubiose Bargeschäfte über hohe Summen bleiben dagegen geschützt. Und der Politik wird dann der Vorwurf gemacht, sie tue zu wenig gegen Geldwäsche und andere kriminelle Geldgeschäfte. Warten wir es ab.