Das Strafrecht sorgt immer wieder für kriminalpolitische Diskussionen, nicht selten für Streit. Zuletzt stritt der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer öffentlich mit den Strafrechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski. Es ging um das Sexualstrafrecht, genauer gesagt um die Strafzumessung bei Sexualstraftaten. Ausgangspunkt war ein Artikel, den die Professorinnen unter der Überschrift „Übergriffe härter bestrafen“ Ende Dezember 2023 in der FAZ veröffentlicht hatten. Fischer reagierte hierauf am 6. Januar 2024 mit dem kritischen Beitrag „Sollten Richter bei Sexualstraftaten härter urteilen?“ bei LTO.
Beide Texte zeigen: Im Strafrecht lässt sich trefflich streiten. Zugleich ist mit ihnen ein Thema angesprochen, das ich – quasi von der Seitenlinie – aufgreifen und zu dem ich zwei Bemerkungen machen möchte: die kriminalpolitische Einmischung in Strafjustiz.
Problematische Verurteilungsquote
Erstens: Um kriminalpolitische Kritik zu stützen, wird auch auf die sogenannte Verurteilungsquote Bezug genommen. Eine niedrige Verurteilungsquote dient meist als Beleg für eine angeblich zu lasche Strafjustiz. Dabei wird die Ableitung der Verurteilungsquote jedoch kaum hinterfragt. Sie wird vielfach abgeleitet aus einer bloßen Gegenüberstellung von Zahlen, nämlich der Zahl der Tatverdächtigen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Zahl der Verurteilungen, wie sie sich aus der Strafverfolgungsstatistik (StVStat) ergibt. Das kann man zwar machen, es ist aber problematisch. Darauf weist auch Jutta Elz hin, Mitarbeiterin der Kriminologischen Zentralstelle. Denn bei der Gegenüberstellung dieser Zahlen wird bereits zwingend ein „Schwund“ sichtbar, der durch die Ausfilterung im Verlauf des Strafverfahrens entsteht, also auf dem Weg vom Tatverdacht hin zur Verurteilung. Hinzu kommt, dass – wie Elz (in: NStZ 2023, 711, 712) ausführt – ein „Schwund“ auch mit der „unterschiedlichen Häufigkeit von Umdefinitionen“ zu tun hat. Sie gibt dazu folgendes Beispiel:
„Wurde eine Person vor dem 50. StrÄndG nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis der Begehung einer Vergewaltigung verdächtigt, dann wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen verurteilt, wurde sie in der PKS bei § 177 StGB aF, in der StVStat hingegen bei § 179 StGB aF gezählt. Das hatte zur Folge, dass die Verurteilung bei der Bildung einer Verurteilungsquote für Fälle des § 177 StGB aF nicht als solche berücksichtigt wurde.“
Mit anderen Worten: Eine Person kann verdächtigt werden, eine bestimmte Straftat begangen zu haben, und taucht deshalb in der PKS wegen dieses Straftatverdachts auf. Im Laufe des Verfahrens ergibt sich dann aber eine andere Sachlage und dieselbe Person wird wegen eines anderen Delikts verurteilt. Auf diese Art der „Umdefinition“ bezieht sich Elz und kommt zu dem Schluss: Es sei unvertretbar, aus einer Gegenüberstellung dieser statistischen Angaben die Verurteilungsquote abzuleiten.
Keine Law-and-Order-Seminare!
Zweitens: Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. So fordert es Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz. Ohne richterliche Unabhängigkeit gäbe es keinen Rechtsstaat. Insofern ist zwar eine allgemeine Fortbildungspflicht auch für Richterinnen und Richter gesetzlich zulässig. Unzulässig ist es jedoch, wenn im Wege der Fortbildung versucht wird, inhaltlich Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen (BT-Drs. 19/16307, S. 2). In diesem Sinne muss nicht nur ein Law-and-Order-Seminar unter dem Titel „So strafen Sie richtig (hart)!“ auf Ablehnung stoßen, sondern bereits der kriminalpolitische Vorstoß in diese Richtung. Passend dazu findet sich ein BILD-Artikel über den „Vorsitzenden Richter am Schöffengericht Dinslaken“ Thorsten Schleif. Unter der Überschrift „‚Zu viele meiner Kollegen sind Schoßhündchen‘ – Richter (42) fordert härtere Strafen für Kinderschänder“ heißt es dort unter anderem:
„Härtere Strafen für Messerstecher: Schleif distanziert sich von Rassismus, kritisiert aber, Deutschland habe ein Problem mit Messertätern: ‚Der Anteil Nichtdeutscher ist auf Täter- wie Opferseite auffällig hoch. Und ja, die Justiz geht mit diesen Straftaten nicht angemessen um.‘ Er fordert: Die Justizminister sollen auch hier für härtere Strafen sorgen.“
Eine solche Forderung nach „härteren Strafen für Messerstecher und Kinderschänder“ liegt zugleich gefährlich nah am menschenverachtenden Duktus der AfD.
Daher: Respice finem!