1. Lagerwechsel im Eilverfahren
Das Stromsystem der Ukraine war bis Februar 2022 noch eingebunden in das postsowjetische Verbundsystem IPS/UPS (Integrated Power System/Unified Power System). Dies sollte anders werden, ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der EU und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Energiebereich aus dem Jahre 2005 nahm das erstmals in den Blick; im Jahre 2016 wurde die Absicht bestätigt. Im Juni 2017 ging man an die Operationalisierung: Der Netzbetreiber der Ukraine (Ukrenergo) schloss mit dem Verband der europäischen Stromnetzbetreiber (ENTSO-E) eine Vereinbarung über die künftige Anbindung an das sog. Kontinentalnetz, d.i. das westliche Stromsystem. Der Abschluss des Vorhabens, die Synchronisierung mit dem Kontinentalnetz, war für 2023 vorgesehen.
Zur Vorbereitung der Ablösung vom russisch dominierten IPS war ein Testlauf während weniger Tage, für 72 Stunden, geplant worden, Beginn am 24. Februar 2022. Das ukrainische Stromnetz sollte im Inselmodus, von allen Nachbarn abgetrennt, betrieben werden – um dann zurückzukehren in den IPS. Ukrenergo wollte demonstrieren, dass man sich selbst zu steuern und auszubalancieren in der Lage sei. Doch der gewählte Termin war dann exakt der Tag, an dem die russische Invasion begann.
Am 27. Februar hat Ukrenergo bei ENTSO-E deshalb eine dringliche „Notfall-Synchronisation“ beantragt. Die EU-Energie-Minister bei ihrem Treffen am 28. Februar sowie die ENTSO-E-Gremien haben den Wunsch von Ukrenergo umgehend begrüsst – aber nur im Prinzip; was man konkret kurzfristig machen kann, sei offen, schließlich liegt die Grenzkuppelkapazität bei lediglich maximal 2 GW.
Inzwischen hat Ukrenergo angeboten, das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj (im Westen der Ukraine gelegen) mit 2 GW für den alleinigen Einsatz in der EU bereitzustellen. Die Stromerzeugungsanlagen in der Ukraine seien kriegsbedingt unterausgelastet, heißt es. ENTSO-E hat im Eilverfahren, am 8. Juni, das Angebot angenommen und entschieden: Ukrenergo darf Strom in die EU exportieren. Die erforderlichen Stromleitungen nach Polen, die Slowakei, Ungarn und Rumänien sind dazu in der Lage. Die ukrainische Seite verspricht sich von der Freigabe seitens der EU noch in diesem Jahr (2022) Erlöse in Höhe von 1,5 Mrd. €. In 2023, dem ersten Volljahr, werden es dann wohl 3 Mrd. € sein. Das ist viel Geld, das entspricht in etwa dem Gebührenaufkommen für die Durchleitung von Erdgas, welches Russland offenkundig weiterhin an die Ukraine entrichtet.
2. Die desaströse finanzielle Situation der Ukraine
Der Sinn der Sache scheint zu sein, die Kassen der EU zu entlasten. Die beteiligt sich intensiv daran, die kriegsbedingt massiv erhöhten internen Defizite des ukrainischen Staates als auch der Defizite in Devisen zu schultern, überwiegend in Form von Krediten allerdings lediglich. Die National-Bank der Ukraine (NBU) schätzt dieses Defizit (im April 2,8 Mrd. US $) für den Mai auf vier bis fünf Mrd. US $. Die Devisenreserven der NBU liegen bei etwa 30 Mrd. US $. D.h. ohne Hilfe von außen wäre die Ukraine in 6 Monaten international zahlungsunfähig. Die G7-Staaten haben angesichts dessen zugesagt, die Ukraine finanziell zu stabilisieren.
- Die Europäische Kommission arbeitet an einer Erhöhung ihres makro-finanziellen Hilfsprogramm um bis zu 9 Mrd. US $.
- Die European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) und die International Finance Corporation könnten zusammen zusätzlich rd. 3,4 Mrd. US $ zur Unterstützung des Privatsektors in der Ukraine mobilisieren.
- Die US haben bekanntlich ein Hilfspaket von 40 Mrd. US $ für die Ukraine beschlossen. Der Waffenanteil darin war der kleinere Teil. Enthalten sind darin 8,8 Mrd. US $ für interne Hilfe, auf dass der Staat in der Ukraine weiterhin einigermaßen zu funktionieren vermag.
Das ist zusammengenommen ein substantieller Betrag. Doch der übergeordnete Organisationsrahmen fehlt noch. Ein makro-finanzielles Kredit-Hilfsprogramm der EU ist an die Existenz eines IMF-Programms gebunden. Ein IMF-Programm erfordert zur Rechtfertigung einen makroökonomischen Rahmen – der IMF ist keine Privatschatulle des Westens und soll bei typischen makroökonomischen Schieflagen helfen, aus dem Sumpf wieder herauszukommen. Im Falle der Ukraine ist aber noch nicht absehbar, dass man schon in Richtung „heraus aus dem Sumpf“ ziehen kann. Ob der IMF dafür gewonnen werden kann, den Wirtschaftskrieg des Westens als Partei zu unterstützen? Wenn nicht, muss der Westen alleine zahlen.
3. Finanzhilfe qua Einkauf von “grauem” Strom – gibt es den wirklich im Überschuss?
Vor diesem Hintergrund muss man sagen: 3 Mrd. €/a bringen viel. Die Sache hat nur zwei Haken. Der gelieferte Strom ist natürlich nicht aus erneuerbaren Quellen. Nutzt man die Farbenlehre, die bei Wasserstoff inzwischen etabliert ist, so handelt es sich bei dem zu importierenden Kohle- und Atom-Strom um „grauen“ Strom.
Der Dnjepr ist mit vielen Kraftwerken bestückt, entweder mit Wasserkraftwerken aus der Zeit der sowjetischen Industrialisierung in der Zeit nach ihrer Gründung oder mit thermischen Kraftwerken, die nach 1945 errichtet wurden und ihre Abwärme in den Fluss entsorgen. Ähnlich ist es an kleineren Flüssen in der Ukraine. Thermische Kraftwerke sind entweder Atom- oder Kohlekraftwerke. Die Strom-Produktionskapazität auf ukrainischem Territorium lag bis Februar 2022 bei 57,3 GW. Die EU hat somit freigegeben, Atom- oder Kohlestrom zu importieren, damit wird die Stromproduktion in der EU entsprechend zurückgedrängt. Ersetzt werden dürfte Kohlestrom, der zu Emissionen auf EU-Gebiet führt. Letzteres ist nur möglich, wenn dafür CO2-Emissionsrechte gekauft werden. Die Öffnung für klimaschädliche Stromimporte aus der Ukraine führt also zu einer geringeren Nachfrage nach solchen Zertifikaten in der EU, deren Preis dürfte sinken.
Dieses systemwidrige „Schlupfloch“ zum Import schmutzigen Stroms wird allerdings nicht auf Dauer offenstehen – seine Existenz wurde erkannt, es wird im Rahmen der laufenden „Fit for 55“-Gesetzgebung geschlossen. Die sog. CBAM-Gesetzgebung wird einen Zoll bringen, dessen Basis die Menge der CO2-Emissionen bei der Produktion des zum Import vorgesehenen Stroms sein wird. Die jetzige unfaire Wettbewerbssituation, wo Kohlestrom ohne und mit Zertifikate-Kaufzwang miteinander konkurrieren, wird damit beendet.
Es gibt ein weiteres Problem. Hier wurde für die Ukraine unterstellt, dass sowohl Atom- als auch die Kohlekraftwerke hochgefahren werden können, wenn mehr Strom für Exportzwecke produziert werden soll. Dass das wirklich so ist, scheint zweifelhaft. Schließlich liegen die ukrainischen Kohlegruben im Donbass; und die Regierung der Ukraine hat gerade einen Export-Bann für Kohle, Öl und Gas erlassen.Warum sollte sie dann einen Kohleexport in der veredelten Form von Kohlestrom zulassen?
Bleiben die vier ukrainischen Atomkraftwerke. Für die gilt:
a) das mit 6 GW größte, in Saporischschja, ist in russische Hände gefallen und steht der Ukraine nicht mehr zur Verfügung.
b) Die ukrainischen Atomkraftwerke laufen mit Brennstäben entweder russischer oder US-amerikanischer (Westingshaus) Herkunft – bei einem Kraftwerkstyp, den älteren WWER-440-Reaktoren der 2. Generation, ist die Ukraine ausschließlich auf den Import von Brennstäben aus Russland angewiesen. Das ist keine ukrainische Besonderheit, das ist in etlichen östlichen EU-Staaten ebenso, eben deshalb ist der Brennstäbe-Bezug aus Russland von den EU-Sanktionen ausgenommen. Aber dass die Ukraine alsbald Brennstäbe aus Russland beziehen will, kann man sich schwer vorstellen.
Kann sich die Ukraine angesichts dieser Knappheiten einen Stromexport wirklich leisten? Und will Europa der Ukraine das wirklich einräumen?
Bildquelle: Ralf1969, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons