Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist ein gewaltiger Umverteilungsmechanismus. Dieser Mechanismus nähert sich dem Tag, ab dem er tagtäglich eine Milliarde € umverteilt: Jeden Tag tausend Millionen Euro. Zurzeit reicht die deutsche Rentenversicherung monatlich über 25 Milliarden € an Rentenempfänger und Empfängerinnen aus.
Sie ist eine Art Versicherung auf Gegenseitigkeit. Was heißt: Mensch zahlt jeden Monat aus seinem Erwerbseinkommen eine Summe ein. Diese Summe fließt mit Millionen anderen Summen zusammen. Was da zusammenkommt, das wird nach festgelegten Regeln sofort auf jene verteilt, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr im Erwerbsleben stehen beziehungsweise verwitwet sind. Über 25 Milliarden €.
Damit erwirbt Mensch das Recht, nach seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine der Arbeitsleistung folgende und in Geld ausgedrückte Rente zu bekommen. Nach vorher festgelegten Regeln. Der demokratische Staat garantiert das. Das geltende Recht ist außerdem so gestaltet, dass die Rente im Zeitverlauf nicht zurückfällt, während die im Erwerbsleben stehenden mehr verdienen; sie nimmt Teil am wachsenden Erwerbseinkommen. Und mittlerweile wurden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung so ausgeweitet, dass fast ein Drittel der weit über 300 Milliarden € an Ausgaben (Stand 2020) aus dem Steueraufkommen stammt. Zusätzlich verfügt die Rentenversicherung über eine Rücklage von gegenwärtig etwa 35 Milliarden €. Das entspricht 1,4 Monatsausgaben. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Reserve, um größere Schwankungen im Haushalt auszugleichen. Sie heißt heute „Nachhaltigkeitsrücklage“.
Rente hat unter vielen ein miserables Image. Vor allem unter Jüngeren. Wird mir nicht viel bringen, sagt man. Bevorteilt die Älteren, benachteiligt die Jungen. Es hat sich ein merkwürdig utilitaristisches Denken eingebürgert.
Wir sollten uns den unglaublichen zivilisatorischen Fortschritt, der in dieser Rentenversicherung steckt, hin und wieder vor Augen führen. Und uns glücklich preisen, in einem Land zu leben, in welchem es diese Rentenversicherung gibt – die wir wie unsere Augäpfel hüten müssten. Zusammen mit einer gut funktionierenden Krankenversicherung ist sie das Wichtigste, was es gibt, um den inneren Frieden zu erhalten.
Es ist unschwer zu verstehen, dass ein solcher Umverteilungsmechanismus auf Dauer nur funktioniert, wenn seine materielle Basis in Ordnung ist. Die Rentenversicherung muss sich auf eine ebenso funktionierende – und wachsende Ökonomie stützen können. Lebensweltlich betrachtet ist die deutsche Rentenversicherung daher ein optimistischer Mechanismus, der Krisen jeder Art und auch Kriegsfolgen trotzen soll.
Die Sondierungsgespräche zwischen SPD, Grünen und FDP haben ergeben, dass die durch Beiträge und Steuerzuschüsse getragene Rentenversicherung um einen Zweig ergänzt werden wird, der auf Geldanlage in Aktien und später auf Dividenden aus diesen Anlagen gründet. Im Geschäftsbereich der Rentenversicherung würde demnach eine Kapital- Sammelstelle, ein Fonds eingerichtet. Es heißt im Sondierungspapier: „Zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz (wollen wir) in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.“
Der Satz alarmiert: Es geht nicht um Ausbau, sondern es geht um „Stabilisierung“. Tragende Elemente des Systems sollen verstärkt werden, damit es nicht zusammenbricht. Man will sichern, dass
- das Verhältnis zwischen Löhnen/Gehältern auf der einen und Renten auf der anderen Seite weiterhin 52 zu 48 Prozent beträgt. Der Terminus technikus hierzu lautet Rentenniveau.
- Man will ferner verhindern, dass die Renten gekürzt werden (müssen) und
- drittens will man vermeiden, dass sich an den laufenden Prozess der Ausweitung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre nicht gleich eine weitere Runde der Verlängerung auf XX Jahre anschließt.
Sofern die Wortwahl bewusst gewählt worden ist („Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben“) lässt sich daraus schließen, dass sich die Rentenversicherung in einer dramatischen Lage befindet.
Ab 2025 werden die Geburtsjahrgänge der sogenannten Babyboomer-Zeit in Rente gehen. Das sind die geburtenstarken Jahrgänge bis in die siebziger Jahre hinein. Werden gegenwärtig jährlich um die 800 000 Kinder in Deutschland zur Welt gebracht, waren das 1964 in Ost und West zusammen 1,4 Millionen. Insgesamt kommen als Babyboomer- Jahrgänge 20 Millionen ins Rentenalter. Dann werden die Ausgaben der Rentenversicherung sprunghaft steigen. Den sprunghaft steigenden Empfängern einer Rente stehen weniger zahlende Beschäftigte gegenüber.
Der Rentenversicherung beziehungsweise dem das Rentenrecht beschließenden Gesetzgeber stehen nicht beliebig viele Möglichkeiten offen, um eine solche Entwicklung zu meistern, die bis über das Jahr 2060 hinaus andauern wird.
Der Gesetzgeber könnte die Lebensarbeitszeit weiter verlängern. Das will die Ampel nicht. Das ist die klassische Antwort auf eine Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung, aber keine vernünftige Antwort auf eine zunehmende Zahl der der Rentnerinnen du Rentner.
Der Gesetzgeber könnte den Beitragssatz der Rentenversicherung erhöhen und gleichzeitig die Zuschüsse aus dem Steueraufkommen. Der Beitragssatz wird sowieso von gegenwärtig 18,6 v.H. auf 20 v.H. im Jahr 2025 steigen. Das ist bereits so vorgesehen als eine Antwort auf die wachsenden Lasten in der Folge der sich ändernden Demographie. Angenommen wird ein weiterer Anstieg auf 22 v.H. bis 2030, wenn nichts unternommen wird.
Die Regierung Kohl hatte im Einvernehmen mit der SPD- Opposition bereits 1989 beschlossen, die künftigen Rentenanpassungen nach dem Nettoverdienst statt nach dem Bruttoverdienst vorzunehmen. Am denkwürdigen 9. November 1989 wurde das – weitgehend unbeachtet – vom Bundestag beschlossen und 1992 in Kraft gesetzt. Damals hatte die Basler Prognos AG prophezeit, dass der Beitragssatz bis 2030 auf rund 27 v.H. steigen werde – ohne Reformen. Nach dem Übergang zur Netto-Anpassung würden 2030 etwa 22 v.H. notwendig sein.
Diese 22 v.H. waren freilich auch nur deswegen zu halten, weil die damaligen Rentenminister Walter Riester und Ulla Schmidt bis 2005 weitere Reformschritte durchsetzten.
Heute ist absehbar, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen beziehungsweise ins Auge gefassten Maßnahmen – Beitragserhöhung auf 20 v.H. und dann folgend auf 22 v.H. nicht ausreichen werden. Hinzu kommt, dass den künftigen Bundeshaushalten engere Grenzen gesetzt sind als bisher. Zumal auch die Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beitragssätze werden erhöhen müssen. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird 2024 um 0,2 v.H. steigen.
Der Gesetzgeber könnte – nach der Theorie und nach einschneidenden Beschlüssen – die jährlichen Rentenzuwächse auf längere Zeit ausschließen oder schließlich als „last Exit“ und Ultima Ratio Rentenbezüge verringern. Das ist rechtlich mit kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten verbunden, politisch wäre das für Regierende ein Akt der Selbstentleibung.
Der Gesetzgeber könnte Maßnahmen ergreifen, damit sich in der Folge die Zahl der Einzahlenden erhöht – durch Ausdehnen der Versicherungspflicht, eine höhere Beschäftigungsquote von Frauen, mehr Zuwanderung ins deutsche Beschäftigungswesen und ins deutsche Rentenrecht. Auch darauf setzt die neue Koalition. Aber all das dauert und hilft der Rentenversicherung in der mittelfristigen Finanzplanung – bis 2025 und darüber hinaus zu wenig.
Daher will die neue Koalition der Rentenversicherung neue Einnahme- Quellen erschließen – siehe Aktienfonds.
Ähnlich dramatisch wie heute war die Lage der Rentenversicherung Anfang des Jahrhunderts, als die registrierte Massenarbeitslosigkeit auf über fünf Millionen Menschen stieg; nachdem sie über Jahrzehnte von erstmals einer Million Arbeitssuchende (1977) faktisch ununterbrochen geklettert war, so dass im Gegenzug die Hoffnung auf eine dauerhafte Befreiung von der Geißel der Massenarbeitslosigkeit gegen Null tendierte.
Auch damals wurde bereits über die Ergänzung der gesetzlichen Rente um eine Kapitaldeckung diskutiert. Es gab konträre Positionen: Die einen hielten eine Teil-Kapitaldeckung für Teufelskram, soll heißen: Die Rentenversicherung werde dem Finanzkapitalismus zum Fraß vorgeworfen. Bereits die Riestersche Rentenreform mit den Riester-Verträgen war für diese Auffassung eine Todsünde. Die Stimmen gibt es immer noch und sie werden nun nicht mehr verstummen. Andere wollten eine Kapitaldeckung einleiten, um der Beitragsfinanzierung langfristig den Garaus zu machen. Am Ende sollte der Systemwechsel vom Umlageverfahren auf ein wenigstens überwiegend kapitalgedecktes System stehen.
Bei genauem Hinschauen haben sich die Dinge doch ein wenig geklärt: Beschäftigte haben längst die Möglichkeit, im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zu knapp 7000 € im Jahr steuerfrei in eine Direktversicherung oder in Pensionsfonds beziehungsweise Pensionskasse zu zahlen. Das sind acht Prozent der maximalen Summe, die dem Beitragseinzug in die Rentenversicherung unterliegt (acht v.H. bis zur Beitragsbemessungsgrenze BBG – vier v.H. sind Sozialabgaben frei). In den über 16 Millionen Riester- Verträgen mit erheblichen Zulagen durch den Staat stecken auch Millionen Verträge mit dem Aktiensparen als Grundlage – übrigens wie man auf Walter Riesters Homepage entnehmen kann – mit einer Rendite nahe neun Prozent in den Jahren zwischen 2006 und 2016. Die simple Wirklichkeit hat dem ideologischen Streit über das Aktiensparen schlicht Grundlage entzogen.
Die Welt hat sich eben gedreht. Es ist Gewerkschaften, die unter Nachwuchsproblemen leiden und die durch die Tarifflucht von Unternehmen sehr geschwächt wurden, schwieriger geworden, über die Arbeitsleistungen allein Umverteilung herzustellen. Auf der anderen Seite häuft sich mehr und mehr Vermögen durch Aktienerwerb und Aktienbesitz an. Es ist schlicht einfältig, vor dieser Tatsache die Augen zu verschließen.
Ferner will die Koalition im Entstehen das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. So sagt sie.
Heute gibt es bereits eine große Zahl an Betriebe gebundene Versorgungswerke. Die Einrichtungen alten Stils gaben Zusicherungen über die zu erwartenden Leistungen im Alter, im Fall des frühzeitigen Todes oder der Invalidität. Neuere Versorgungswerke vermeiden solche Zusicherungen. Sie arbeiten mit festen Beitragszusicherungen, nicht mehr mit Leistungszusagen. Den Gewerkschaften ist das zu wenig.
Den an Betriebe und Branchen gebundenen Streit will die Ampel umgehen, indem sie einen „öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit“ startet. Jedenfalls will man diesen Weg „prüfen“. Das heißt: Über betriebliche Grenzen und Branchen hinweg sollen Beschäftigte und Arbeitgeber in einem Fonds Geld anlegen. Die Erträge aus diesen Fondsmitteln sollen später als Altersrenten freigegeben werden.
Neben diesem Fonds will man die „gesetzliche Anerkennung privater Altersvorsorge mit höheren Renditen“ als die Riester-Verträge sie leisten, prüfen. Etwas sybillinisch heißt es, Riester-Verträge genössen Bestandsschutz. Das ist in einem Rechtsstaat eine pure Selbstverständlichkeit. Das bedeutet freilich auch: Riester-Verträge sollen Auslauf-Modell werden.
Es gäbe also künftig – folgt man dem Sondierungspapier – die traditionelle Rentenversicherung um einen Zweig Kapitaldeckung ergänzt.
Die traditionellen Vorsorge-Werke, die unter Bestandsschutz weiter laufen.
Einen neuen privaten Rentenfonds.
Weitere, vom Gesetzgeber anerkannte – und dann wohl förderungsfähige Anlagemöglichkeiten fürs das Alter – mit vergleichsweise guter Verzinsung.
Und die Riester Verträge.
Der Sparerpauschbetrag soll zur Förderung des privat- betrieblich Anlagesparens auf 1000 € jährlich erhöht werden. Der liegt gegenwärtig bei 801 €. Ab 802 € muss gegenwärtig Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Erträge aus Finanzvermögen geleistet werden.
Ob diese verschiedenen, nebeneinander laufenden Vorsorge- Wege am Ende im Koalitionsvertrag stehen werden, ist sicher fraglich. Man hat zuerst einmal von jedem für jeden etwas aufgeboten. Mit etwas Fantasie kann man sich darunter ein „Cappuccino-Modell“ der Altersvorsorge bilden, wie es in der Schweiz besteht: Die Grundlage bildet eine allgemeine Altersrente (Kaffee), auf die eine obligatorische, kapitalgedeckte Zusatzrente aufsetzt (Milchschaum), die über die Betriebe läuft. Und zum Schluss kommt eine private, fondsgebundene, nicht obligatorische Versorgung hinzu (Kakaopulver).
Tatsächlich bieten die Absprachen eine außerordentliche Chance auf Sicherung der Renten weit über 2025 hinaus. Wenn man den in der obligatorischen Rentenversicherung anzusiedelnden Fonds von Beginn an größer und damit sichernder anlegt. Beitragssatz der Rentenversicherung und Steuer-Zuschüsse müssten freilich so dimensioniert sein, dass sie sowohl aktuelle Schwankungen als auch einen rascher und stärker wachsenden Kapitalstock tragen können.
Die FDP hatte vor der Bundestagswahl durch ihren Sozialpolitiker, den Abgeordneten Johannes Vogel sagen lassen, man wolle zwei Prozent des Beitragsaufkommens der Rentenversicherung nehmen, um einen Fonds zu speisen. Zwei Prozent entsprechen rund 27 Milliarden € oder in etwa einer Monatsausgabe. Vogel hatte allerdings nicht mitgeliefert, auf welche Weise der Beitragsentzug der Rentenversicherung kompensiert werden solle. Bei dieser Summe ginge das nur über Steuererhöhungen.
Ich verstehe nicht, warum die FDP nicht beim Wort genommen und ihr vorgeschlagen wurde: Okay! Machen wir, aber anders.
Der Beitragssatz wird möglichst früh und nicht wie vorgesehen ab 2025 auf 20 v.H. erhöht, sondern Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils eine Erhöhung um einen Prozentpunkt. Macht: 20,6 v.H. statt 20 v.H. Und Jahre früher. So ließe sich mit einem großen Teil dieser 27 Milliarden plus Steuerzuschuss rascher ein Kapitalstock aufbauen. Zehn Milliarden € aus dem Haushalt reichen einfach nicht.
Die damalige Regierung Schröder hatte im Übrigen 1998 von der Regierung Kohl eine Lage geerbt, in der ein Beitragssatz in Höhe von 20 v.H. zwingend geworden war. Neu wäre eine solche Größenordnung also nicht.
Die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge (der „Milchschaum“) muss – die zweite Bedingung – 3benfalls obligatorisch sein, wie in anderen Ländern auch. Im Sondierungspapier fehlt ein solcher Hinweis. Denn es hat keinen Sinn, erneut ein ausschließlich auf einem Anreiz gründendes, freiwilliges System zu starten. Das ist mit den Riester–Verträgen bereits vorhanden. Unter diesen beiden „Bedingungen“ könnte aus der teilweisen Kapitaldeckung etwas werden.
Am Nikolaustag, so war zu hören, werden die Bürger mehr wissen.
Die Rente, ein immer aktuelles Thema, ein Dauerbrenner, aber leider auch immer wieder ein Trauerspiel, wenn man seinen vorläufigen Rentenbescheid in den Händen hält.
Was für mich vor allem eine Lehre war und was mir in dieser härte leider gar nicht bewusst war, ist die Tatsache, dass eine Scheidung nicht nur unmittelbar teuer ist, sondern auch ein riesiges Loch in die Rentenbeiträge reißen kann. In diesem Zusammenhang sollte sich jeder, der vor hat zu heiraten, mal ein wenig mit dem Versorgungsausgleichsverfahren auseinandersetzen. Ich habe den Fehler gemacht, dass ich selbst immer ordentlich vorgesorgt habe, mein Exmann jedoch nicht und wir diesbezüglich auch keine Regelung getroffen haben. Damit hat er am Ende ordentlich von meinen Anwartschaften und privaten Zusatzverträgen profitiert und ich stehe blöd da…. Also informiert euch besser ( https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/versorgungsausgleich ) und seid nicht so blauäugig wie ich, das schmerzt am Ende im Rentenkonto….