Die Bundesrepublik Deutschland verstand sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Dies war der Grundgedanke für das am 01.04.1952 in Kraft getretene Fremdrentengesetz.
„Das FRG regelt den Umfang und die Höhe der Rentenleistungen an deutsche Zuwanderer aus Gebieten, die infolge des zweiten Weltkriegs außerhalb der Grenzen der BRD lagen.“ Soweit die offizielle Erklärung. In der Praxis bedeutet dies für die Deutsche Rentenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert ( Die Generation der jeweils versicherungspflichtig Beschäftigten zahlt die Renten aus den Beiträgen plus Bundeszuschüsse) nichts Gutes. Zeiten der Beschäftigung in der ehemaligen DDR, Polen, der ehemaligen Sowjetunion, Rumänien usw. werden versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten in der BRD gleichgestellt. Dafür mussten und müssen noch heute Leistungen erbracht werden, für die niemals Beiträge geflossen sind. In der ersten Hälfte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden deshalb die finanziellen Folgen der großen Flüchtlingswellen aus der DDR in den Jahren 1952/53 und 1960/61 für die Rentenversicherung sichtbar. Norbert Blüm, der damalige Arbeitsminister, sah sich deshalb genötigt, den berühmten „Rentenschwur“ zu leisten: „Die Rente ist sicher!“
Von 1949 bis August 1961 sind 2,8 Millionen Menschen, die überwiegend im Erwachsenenalter waren, in die BRD geflohen und danach bis zu Wende nochmals 1,2 Millionen. Dazu kamen Millionen von Spätaussiedlern. Und nicht zuletzt: Kriegsdienstzeiten, Wehr-und Ersatzdienstzeiten, teilweise Ausbildungszeiten in der BRD, die alle beitragsfrei waren, werden für die Rente berücksichtigt. Die ganz große Belastungswelle kam aber mit der Wiedervereinigung. Rentnerinnen und Rentner aus der ehemaligen DDR und alle dort versicherungspflichtig Beschäftigten erhielten mit dem Stichtag Leistungen aus der Rentenversicherung ohne je einen Pfennig Beiträge geleistet zu haben. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat damit gewissermaßen die hauptsächlichen Kosten der Vereinigung zu Lasten der Versicherten in der Bundesrepublik finanziert. Spötter haben dies als Vereinigungskosten aus der Portokasse bezeichnet.
All diese Leistungen wären eigentlich als gesamtstaatliche Aufgabe aus dem Bundeshaushalt und damit von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu zahlen gewesen und nicht allein aus den Beiträgen der Beschäftigten. Die Union wollte sich in diesem Punkt nie ehrlich machen und hat Zug um Zug am Rentensystem herum gedoktert und Rentenleistungen eingeschränkt. Als Folge der demographischen Entwicklung werden nun erneut Einschnitte mit der Begründung gefordert, die junge Generation dürfe nicht zu stark belastet werden. Das Rentenpaket von Hubertus Heil, das gerade vom Kabinett verabschiedet wurde, ist willkommener Anlass für die Union, die Rentnerinnen und Rentner erneut zur Kasse zu bitten. Es ist Zeit, die Rentenversicherung vor diesen Versuchen zu bewahren und mindestens teilweise von den sachfremden „Fremdleistungen“ zu befreien.
Bildquelle: Wikipedia, Deutsche Bundespost, gemeinfrei