Natürlich weiß Christian Lindner, dass die Verhinderung des europäischen Lieferketten Gesetzes für Deutschland letztlich ein Nachteil ist. Anders als in Deutschland gibt es in vielen Ländern in der EU keine nationalen Lieferketten Gesetze. Daraus folgt, für deutsche Unternehmen ergibt sich nach einem endgültigen Scheitern der europäischen Gesetzesinitiative ein gravierender Wettbewerbsnachteil, weil Deutschland ein eigenes entsprechendes Gesetz mit entsprechenden Auflagen hat. Für die nächste mit großer Wahrscheinlichkeit von der Union dominierte Bundesregierung wäre dies ein tragfähiges Argument, das Deutsche Lieferketten Gesetz zu schleifen oder gar zurückzunehmen.
Wie die „Zeit“ berichtet, hat Christian Lindner durch persönlichen Einsatz bei anderen europäischen Regierungschefs dafür gesorgt, dass das europäische Lieferketten Gesetz ohne die Zustimmung Deutschlands keine Mehrheit bekommen würde. Italien soll dabei von Lindner versprochen worden sein, die geplante Verpackungsrichtlinie der EU zu verhindern. Obwohl die EU Deutschland bei dem Versuch, das Gesetz noch zu retten, nahezu alle Forderungen der FDP angenommen hat, blieb es dort bei der Ablehnung. Daraus folgt, dass die FDP einfach nur das Gesetz verhindern will. Bei der Suche nach Gründen für dieses Verhalten wird man aus Gründen der Plausibilität schnell fündig: Die FDP ringt um ihre parlamentarische Existenz bei der nächsten Bundestagswahl. Dies erfordert einen besonders aufwändigen und teuren Wahlkampf, der nur mit großzügigsten Spenden finanziert werden kann. Woher die Spenden kommen sollen, ist klar: Die Begünstigten dieses Deals, die betroffenen Unternehmen, sollen zur Kasse gebeten werden. Dass dadurch Kinderarbeit und schändliche Ausbeutung zur Gewinnmaximierung wieder salonfähig gemacht werden, stört die liberale Führungsriege offensichtlich nicht. Nach dem Motto, Geld stinkt nicht, wird jegliche Moral zu Grabe getragen. Manchmal frage ich mich, was schlimmer ist: rechtes Gedankengut oder freidemokratische Prinzipienlosigkeit?
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Der Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes bedeutet eine Verschärfung gegenüber dem schon in Deutschland gültigen Lieferkettengesetz. In Deutschland müssen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ihre Lieferkette nachweisen; beim EU-Entwurf soll dies schon bei Unternehmen mit 500 Beschäftigten bzw. 200 Beschäftigten sein. Wie ist dies mit dem Ziel des Bürokratieabbaus – gerade für kleinere Unternehmen – zu vereinbaren???