Erinnert sich noch jemand? Im Jahr 2001, am Jahrestag der Machtergreifung Hitlers, reichte die damalige Bundesregierung einen Verbotsantrag gegen die NPD ein. Die fremdenfeindlichen und rassistischen Anschläge von Mölln, Solingen, Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen in der vergangenen Dekade waren nur die ekelhafteste Facette des Fremdenhasses in Deutschland nach der Wende. Und die Partei, die für diese Ideologie stand, war die NPD. Dem Verbotsantrag der Regierung schlossen sich Bundestag und Bundesrat an. Wie alle wissen, ging das Verfahren schief, das Verfassungsgericht sah sich nicht in der Lage „ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit im Verfahren“ herzustellen, es folgte die Einstellung 2003. Otto Schily tobte, aber das half auch nicht weiter.
Erst als es erneut Hetzjagden auf Ausländer in manchen ostdeutschen Städten gegeben hatte und die Mordanschläge des NSU als rechtsradikal identifiziert waren, beschlossen die Innenminister 2011 eine erneute Materialsammlung. 2013 stellte der Bundesrat den Verbotsantrag, 2015 wurde drei Tage öffentlich verhandelt. Machen wir es kurz: 2017 lehnte das BVG den Antrag ab. Verkürzt gesagt war die NPD zu unbedeutend, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verwirklichen.
Was ziehen wir aus dieser Erfahrung? M.E. keinen Verbotsantrag stellen, denn das Verfahren dauert unfassbar lang. Und es bedarf einer Zweidrittelmehrheit des BVG, eine Partei zu verbieten, was nicht zu gewährleisten ist. Das Risiko, mit einem Verbotsantrag zu scheitern, ist zu hoch. Die Dauer des Verfahrens ist viel zu lang, denn dadurch wächst die Chance der AfD sich als Verfolgungsopfer darzustellen .
Was also dann?
Ich halte viel von den Möglichkeiten, die das Parteienrecht sonst noch zur Verfügung stellt.
Einzelne Landesverbände zu verbieten wäre möglich, hat aber das gleiche Prozedere.
Interessanter ist es m.E. Vereine zu verbieten. Das kann die Bundesinnenministerin. Die Junge Alternative, die Nachwuchsorganisation der AfD, ist ein Verein und sie gilt laut Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem. Sie zu verbieten wäre deutlich einfacher und hätte den Vorteil, Finanzen, Organisationsstruktur etc. zu zerschlagen.
Vorteilhaft ist auch das Mittel der Grundrechtsverwirkung einzelner Politiker. 1,5 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Petition unterschrieben, um Björn Höcke diese Grundrechte zu entziehen. Er soll kein Amt mehr ausüben dürfen. Die Bundesregierung hat sich zur Petition noch nicht geäußert.
Auch nicht uninteressant ist das Mittel des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die NPD, (die sich jetzt Heimat nennt) hat dies gerade erfahren müssen. Sie erhält 6 Jahre lang kein Geld für die auf sie abgegebenen Wählerstimmen.
Wenn es darum geht, die AfD in ihrer menschenverachtenden Programmatik zu schaden, würde ich für die letzteren Instrumente plädieren. Einen Björn Höcke damit zu beschäftigen, sich jahrelang mit dem Verfassungsgericht auseinanderzusetzen, ist ein angenehmer Gedanke. Er kann dann für sich in Anspruch nehmen, der erste Deutsche zu sein, dem diese Rechte entzogen werden. Ein Märtyrer, den man dann nicht mehr wählen kann, eine schöne Vorstellung. Oder das Verfassungsgericht kommt nach jahrelanger Befassung zu der Auffassung, dass der Geschichtslehrer doch nichts besonderes ist. Wäre dann auch nicht schlimm. Aber der Rechtsstaat wäre gestärkt.