Nein, es wird keinen Schlussstrich geben unter die deutsche Nazi-Vergangenheit, unter dieses Jahrhundertverbrechen. Es kann ihn nicht geben, weil Mord nicht verjährt. Und wer wissentlich einen Mörder unterstützt, macht sich wegen Beihilfe strafbar. Das gilt für das ganze KZ-System, das als tödliche Maschinerie angelegt war, in der es viele Rädchen gab und Räder, ohne die diese Mordmaschine nicht gelaufen wäre. Wachposten, Fahrer von Vergasungswagen, Bauleiter, Sekretärinnen, sie alle sorgten wissentlich und willentlich mit dafür, dass die Massenvernichtung der Nazis an Juden, Sinti und Roma, an sowjetischen Kriegsgefangenen, die man einfach verhungern ließ, nicht ins Stocken geriet. Und das Alter der Mittäter schützt nicht davor, auch nicht mit 100 Jahren, Verantwortung für NS-Verbrechen zu übernehmen. Die Angehörigen der Opfer haben ein berechtigtes Anliegen, dass diese Täter auch heute noch vor Gericht kommen, denn diese Täter haben nachhaltig deren Familiengeschichte geprägt. Deshalb steht der 100jährige Josef S. vor Gericht, der vor 80 Jahren Dienst tat im SS-Wachbataillon des KZ Sachsenhausen, deshalb die Anklage gegen eine 96jährige einstige Sekretärin Irmgard F., die beim Lagerkommandanten des KZ Stutthof arbeitete. Beihilfe zum Mord, lautet die Anklage, mal in 3518 Fällen, mal in 11412 Fällen.
Und das alles geschieht im Jahre 2021, 76 Jahre nach Ende des Krieges und der Nazi-Diktatur, oft 80 Jahre, nachdem die Taten oder Mittaten begangen wurden. Der Leiter der Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen, Dr. Axel Drecoll, begründete die Gerichtsverfahren. „Die Achtung der Hinterbliebenen gebietet, Schuld zu benennen und Verantwortung offen zu legen, unabhängig vom Alter der Angeklagten“, so habe ich es gelesen. Und der Historiker Drecoll nannte im Fernsehbeitrag über den Prozess gegen den 100Jährigen den Schuldigen, warum erst jetzt wieder angeklagt werde, warum nicht schon früher. „Die Justiz hat weitgehend versagt.“ Die Justiz, die Politik, beginnend mit der Strategie des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die darauf abzielte, Schluß zu machen mit der Aufarbeitung dieser schlimmen Verbrechen, die die Nazis und ihre Helfershelfer in fast allen Teilen Europas begangen hatten. Gerade sah ich die Bilder vom Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in der Ukraine und las den Bericht des ihn begleitenden SZ-Redakteus. „Worte versagen vor dem Ausmaß“, so der Titel der Geschichte, die den Leser nicht kalt lässt. 80 Jahre nach den NS-Massakern von Babyn Jar und Korjukiwka. Nordöstlich von Kiew ließ die SS 1943 als Reaktion auf sowjetische Partisanenangriffe rund 6700 Menschen erschießen. In der Schlucht von Babyn Jar am Stadtrand von Kiew hatten die deutschen Besatzer schon Ende September 1941 innerhalb von zwei Tagen über 33000 jüdische Frauen und Männer abknallen lassen.Ja, hört das denn nie auf? Wir werden es ertragen müssen, noch Jahre.
Sie erschossen wahllos unschuldige Menschen, mal in einer Gaststätte, wie die SZ es beschreibt, mal trieben sie sie in die Flammen der Häuser, die sie selber zuvor in Brand gesetzt hatten. Viele waren später nicht mehr zu identifizieren. Der Leser erfährt an anderer Stelle, dass die Täter, die Deutschen, zusätzliche Schnaps-Rationen bekamen, wohl als eine Art Belohnung. Die SZ erwähnt andere Orte des Grauens, die von den Nazis niedergebrannt wurden, wie Lidice und Oradour. Und Malyu Trostenez in Weißrussland, dort liegt die größte Vernichtungsstätte der Nazis auf dem Boden der ehemaligen Sowjetunion. Der Ort Wielun in Polen, den der Bundespräsident auf seinen schweren Reisen besuchte, ein Ort, der bei Beginn des Krieges am 1. September 1939 von der deutschen Luftwaffe bombardiert wurde und der lange Zeit keine Erwähnung gefunden hatte in den Berichten über die Zerstörung der Nazis, der SS, der Luftwaffe, und der Wehrmacht. Fivizzano liegt in Italien, wo die SS 1944 rund 400 Menschen umbrachte. Auf derselben Seite stößt der SZ-Leser auf die Überschrift: Abscheulich. Historische Gebäude der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau waren mit antisemitischen Parolen beschmiert worden. Wer macht denn sowas?!
Es war ein Vernichtungskrieg
Wer sich mit der NS-Geschichte beschäftigt, dem passiert es nicht selten, dass ihm ob der Verbrechen, auf die er stößt, die Luft wegbleibt. Als ich vor Jahren das erste Mal in Auschwitz war, erging es mir so, der Appetit auf Essen war mir vergangen. Unvorstellbar, wozu Nazis, Deutsche in der Lage waren. Ich habe viele ehemalige Konzentrationslager besucht, war in Majdanek, Buchenwald, Mauthausen, Bergen-Belsen, Dachau, habe gelesen über Neuengamme, Ravensbrück, Flossenbürg. Erst vor Monaten stieß ich wieder mal darauf, wie Wehrmachtssoldaten mit sowjetischen Kriegsgefangenen umgesprungen waren. Immerhin befanden sich rund 5,7 Millionen Rotarmisten in der Hand der Nazis, mehr als 3,3 Millionen von ihnen starben, weil sie kein Essen in den Lagern erhielten, keine richtige Unterkunft hatten, man sah sie als Untermenschen und ließ sie einfach verrecken. Das war übrigens einkalkuliert von den Kriegs-Strategen der Nazis, dass sie sowjetische Kriegsgefangene sterben ließen, sie sollten den deutschen Besatzern nicht das Essen wegnehmen. Der Krieg war ja als Vernichtungskrieg angelegt.
Warum man so viele Nazis nicht nach dem Krieg zur Rechenschaft zog? Dafür gibt es viele Gründe. Adenauer habe ich erwähnt. Im deutschen Bundestag saßen viele Abgeordnete mit Nazi-Vergangenheit, sie wurden Minister, Ministerpräsidenten, Bundeskanzler, Bundespräsidenten. Hätten sie sich zusammengeschlossen, sie hätten eine der größten Fraktionen des Parlaments gestellt. Zum Wohle des Volkes? Millionen Deutsche hatten mitgemacht und wollten danach nichts mehr davon wissen, nicht dabei gewesen sein. Einige Nazi-Führer hatten sich umgebracht wie Hitler und Göbbels, Göring nahm sich in Nürnberg das Leben, andere wurden bei den Prozessen dort verurteilt. Und damit gaben sich viele, sehr viele zufrieden, das wars dann mit der Aufarbeitung. Nürnberg wurde als „Entschuldungsargument“ angesehen, so der Historiker Drecoll, viele Deutschen nahmen das zum Anlass, sich als von den Nazis Verführte darzustellen. Was dann auch die Haltung der Gesellschaft war, die angeblich von den Verbrechen nichts mitbekommen haben wollte. Drecoll widerspricht dem klar: „Wir reden in der Stadt Oranienburg davon, dass es, als das Krematorium lief, Asche regnete und dass das in der Bevölkerung ein Thema gewesen ist. Aus meiner Sicht wussten die SS-Männner, was da geschieht.“ Und dann stand der Russe vor der Tür, die kommunistische Gefahr war allemal größer als die Menschheitsverbrechen der Nazis, die man verdrängen konnte. Es gelang einigen sogar, eine ganze Weile das Märchen von der angeblich so sauberen Wehrmacht zu erzählen. Erst später kam die Wahrheit ans Licht, wurde klar, dass dies eine verdammte Lüge war. Die Wehrmacht war in große Teile der Verbrechens-Maschinerie verstrickt. Oder nehmen wir die Auschwitz-Prozesse, die erst Mitte der 60er Jahre geführt werden konnten. Gegen größte Widerstände. Fritz Bauer, der Generalstaatsanwalt, musste wegen der von ihm angestrengten Prozesse um sein Leben fürchten. In Auschwitz wurden mindestens eine Million Juden vergast.
Furchtbare Juristen
Ja, es muss ein, fordert die SZ in ihrem Kommentar zu den Prozessen auch gegen Betagte, 100-Jährige. Wer das Buch von Ingo Müller gelesen hat- „Furchtbare Juristen“- kennt die „unbewältigte Vergangenheit der Deutschen Justiz“, so der Untertitel des Werks. Schon im Vorwort erkärt der Autor, ein alter Jura-Professor, der in Bonn, Hamburg und Berlin gelehrt hat, dass Justiz keinesweg den Klang eines Peitschenknalls haben müsse, „dass es auch in Deutschland mal als Synonym für Recht und Gerechtigkeit galt und es Zeiten gab, in denen große Teile der Richterschaft sich bemühten, diesen Anspruch einzulösen.“ Aber Ingo Müller kennt natürlich auch furchtbare Juristen, „wie der Schriftsteller Hochhuth mal den baden-württembergischen Ministerpräsidenten und einstigen Wehrmachtsrichter Dr. Hans Karl Filbinger(CDU) wegen einiger Urteile aus der Kriegs- und Nachkriegszeit genannt hatte.“ Und dazu gehört Filbingers legendärer Satz, „dass heute doch nicht Unrecht sein könne, was damals Recht war.“ Müller erinnert in seinem Standardwerk daran, dass der Bundestag erst im Juli 2002 die tausenden Kriegsgerichtsurteile gegen Wehrmachtsdeserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer und im September 2009 sogar die Verurteilungen sogenannter Kriegsverräter aufhob.“ 2002, 2009, 57 und 64 Jahre nach Kriegsende.
Vor Jahren habe ich das Haus der Wannseekonferenz in Berlin besucht und mir die Ausstellung über die Konferenz angeschaut. Da saßen sie beisammen, die Eichmanns, Heydrichs, Freisler, insgesamt 15 hohe Nazi-Beamte, um an diesem 20. Januar 1942 bei einem Gläschen Cognac über die Endlösung der Juden zu beraten. Hier in dieser Idylle wurde die Koordination der verschiedenen Behörden beim Genozid erörtert. „Fröhliche Zustimmung“, berichtet Eichmann später, habe er geerntet. Es ging darum, die Juden in ganz Europa aufzuspüren und sie zu vernichten. An der Wand fand ich eine Tabelle, auf der alle Juden aufgeführt waren, u. a. in Frankreich 165000, in Ungarn 742000, in der UdSSR fünf Millionen, zusammen waren es über 11 Millionen auf der Todesliste der NS-Bürokraten. Und dazu habe ich damals im Band III „Deutschland im Spiegel“ gelesen: „Das wahrhaft Entsetzliche der Judenvernichtung lag darin, dass Tausende biederer Familienväter dem öffentlichen Geschäft des Mordens nachgingen und sich am Feierabend in dem Gefühl streckten, gesetzestreue, ordentliche Bürger zu sein, denen es nicht einfallen würde, einen Schritt vom Pfad der Tugend abzuweichen….Beamtenseelen, die in ihrem grotesk-heuchlerischen Selbstmitleid sich als tragische Menschen vorkamen.“ Wie Eichmann, der später in Jerusalem vor Gericht ein Gnadengesuch stellte, hatte er sich doch auf den Befehlsnotstand berufen, er habe nur getan, was man ihm befohlen habe.
Andere Mittäter dieser Wannseekonferenz konnten sich später nicht mehr an den genauen Inhalt der Konferenz erinnern. So Dr. Gerhard Klopfer, immerhin Staatssekretär und Stellvertreter des Hitler-Stellvertreters Martin Bormann. Er sei immer davon ausgegangen, dass Juden nur umgesiedelt werden sollten. Dabei hatte Reinhard Heydrich bei der Konferenz erläutert, wie die im Herrschaftsbereich der SS liegenden europäischen Länder systematisch gesäubert werden sollten. Juden sollten „in geeigneter Weise im Osten zum Einsatz kommen“, wobei einkalkuliert war, dass „zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird“, so der bürokratische Ton von Heydrich. Und weiter heißt es: Der übrig bleibende Teil „wird entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist.“ Dabei war klar die Ausrottung der Juden gemeint, auch die der Kinder. Keiner der anwesenden Behördenvertreter erhob Widerspruch.
Als minderbelastet eingestuft
Gerhard Klopfer wurde später als „minderbelastet“ eingestuft und kam mit einer Geldstrafe und einer dreijährigen Bewährungsfrist davon. Klopfer lebte in Baden-Württemberg als Anwalt, war angesehen bei seinen Mitbürgern, weil er stets freundlich war, gute Manieren an den Tag legte und bei Begrüßungen den Hut zog. „Stets anständig“ habe er sich verhalten, wurde er gelobt. Erst nach dem Tod 1987 empörte sich die Öffentlichkeit, wurde Klopfers Vergangenheit, seine Rolle in der Nazi-Zeit ein Thema. Die Todesanzeige seiner Familie „nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflussbereich waren“, machte den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, „fassungslos“. So wurde ein Schreibtischtäter zum „Wohltäter“, kommentierten die Medien. Denn Klopfer hatte in seinem ehemaligen Einflussbereich, der Nazi-Parteikanzlei, als Staatssekretär mit hohem SS-Rang, der schon 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, dem Todesurteil von über sechs Millionen Juden zumindest nicht widersprochen.
Klopfer war der letzte Überlebende jener Konferenz, die den größten Massenmord der Geschichte in Szene gesetzt hatte. Und nachher stellten sich diese Beamten wie Kopfer einfach dumm, sie hatten das nicht mehr so auf dem Schirm, würde man heute sagen. Und so kam das Urteil über den Juristen Klopfer zustande: ihm sei ein Beitrag zum Holocaust nicht nachzuweisen. Wie Klopfer erging es anderen Mitgliedern der Konferenz, die nicht verurteilt wurden. Wie der Weinhändler aus Innsbruck, Otto Hoffmann, damals SS-Gruppenführer aus dem Rasseamt. Er wurde ein unauffälliger Kaufmann mit Wohnsitz in Künzelsau. Oder Georg Leibbrandt, Ministerialdirektor für die besetzten Ostgebiete, der an Besprechungen mit Heydrich über die geplanten Massenmorde teilgenommen hatte. Leibbrandt konnte unbehelligt nach dem Krieg als Leiter des Bonner Büros der damals bundeseigenen Salzgitter AG arbeiten.
Die Integration der Täter in die neue Demokratie hatte Vorrang. Beispiel: Adenauers Staatssekretär Hans Globke, ein alter Nazi, Mitverfasser und Kommentator der Nürberger Rassengesetze, heißt, er hatte gesetzlich definiert, wer als Jude anzusehen, als solcher zu kennzeichnen und damit der Verfolgung durch das Eichmann-Referat ausgesetzt war. In Nürnberg berief er sich darauf, in der NS-Zeit einem Widerstandskreis angehört zu haben, ohne dafür Belege zu erbringen. “ Dass der Friede mit den Tätern auf dem Rücken der Opfer geschlossen wurde, war ein hoher Preis dieser Integration“, kommentiert Prof. Ingo Müller. Später sei das „Mitfühlen mit den verfolgten Tätern dem Entsetzen über ihre Verbrechen“ gewichen und einer damit verbundenen Empathie für die Opfer. Müller zitiert den Chef der Auschwitz-Prozesse, Fritz Bauer, um ein Fazit zu ziehen: Er glaube, so Bauer, „Deutschland würde aufatmen und die ganze Welt, und die Hinterbliebenen derer, die in Auschwitz gefallen sind, und die Luft würde gereinigt, wenn endlich einmal ein menschliches Wort fiele.“
Zurück zu den letzten Prozessen gegen 100Jährige und ähnlich Betagte: Das größte Verbrechen der deutschen Geschichte bedarf keiner Schlussstrich-Forderung. Sühne steht weiter obenan, wie das “ Nie wieder“, wie die SZ in ihrem Leitartikel schreibt. Auch wenn die Täter, die Mittäter kaum noch ihre Strafe absetzen werden, weil sie zu alt sind. Ihr begangenes Unrecht aber muss bestraft werden. Die Hinterbliebenen haben dieses Recht.
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