In ihren Anfängen haben die rechtslastigen Populisten heftig gegen die Finanzierung der parteinahen politischen Stiftungen polemisiert. Inzwischen jedoch setzen sie alle Hebel in Bewegung, um selbst davon zu profitieren. Und wenn nach der Bundestagswahl am 26. September die AfD erneut in den Bundestag gewählt wird, stehen „ihrer“ Desiderius-Erasmus-Stiftung um die 70 Millionen Euro an Steuergeldern in Aussicht. Ein Unding, dass der Staat seine Feinde finanziert.
Um das abzuwenden, hat die Bildungsstätte Anne Frank mit Sitz in Frankfurt am Main die Initiative ergriffen. „Schluss mit der Lethargie gegenüber der AfD und ihrer Stiftung“, fordert sie und ruft die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, „schnellstmöglich ein Demokratiefördergesetz“ auf den Weg zu bringen. „Es wäre ein Paradox, wenn der Staat, der gerade so viel tut, um die Demokratie zu stärken, eine Stiftung unterstützen würde, die die Demokratie gefährdet“, sagte der Direktor der Bildungsstätte, Meron Mendel bei der Vorstellung der Initiative.
Dem entsprechenden „Manifest der Zivilgesellschaft“ haben sich Amadeu Antonio Stiftung, campact, DGB, Fridays for Future, Gesicht Zeigen, Katholische Akademie Rabanus Maurus, medico international, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V., Pro Asyl, Stiftung Topographie des Terrors, ver.di und Zentralrat der Juden in Deutschland angeschlossen. Im Auftrag der Bildungsstätte Anne Frank hat Volker Beck, langjähriger Rechtspolitiker der Grünen, einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der auf die „wehrhafte Demokratie“ setzt und für Stiftungen einen Demokratie-TÜV vorsieht.
Bislang fließen die stattlichen staatlichen Mittel für die politische Bildungsarbeit der Stiftungen aufgrund einfacher Parlamentsbeschlüsse. Das hat sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit 1967 so eingebürgert und ist von Karlsruhe auch 1986 noch einmal gebilligt worden. Die Summen sind kontinuierlich gestiegen, nicht nur, weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien gewachsen ist. 2017 erreichten die Zahlungen das Rekordniveau von 580 Millionen Euro, also erheblich mehr als die rund 190 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung, die direkt den Parteien zufließen.
Um endlich auch an die Segnungen aus dem Steueraufkommen zu gelangen, hat die AfD 2018 die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit ihrer Vorsitzenden Erika Steinbach, die 2017 aus der CDU ausgetreten war, als parteinahe Stiftung anerkannt. Bisher hatten entsprechende Anträge an den Haushaltsausschuss des Bundestags keinen Erfolg, und auch beim Bundesverfassungsgericht scheiterte die extrem rechte Partei mit ihren Vorstößen – allerdings aufgrund von Formfehlern.
Nach der Bundestagswahl nun drohen die bisherigen Gepflogenheiten der Zuschusspraxis den Demokratiefeinden in die Hände zu spielen. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgelegt, dass eine Stiftung dann förderfähig sei, wenn sie eine „dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmung“ vertrete. Das wurde bislang anerkannt, wenn die der Stiftung nahestehende Partei mindestens zweimal in Folge in den Bundestag gewählt wurde. Daher galt ein besonderes Bangen der FDP, 2017 erneut an der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern und den Einzug ins Parlament zum zweiten Mal in Folge zu verpassen, auch dem drohenden Verlust der Anerkennung ihrer Friedrich-Naumann-Stiftung. Während der vier außerparlamentarischen Jahre vorher war diese Anerkennung aufrechterhalten geblieben.
Falls nun also die AfD – was zu befürchten steht – wieder in den Bundestag gewählt wird, wird sie auf Gleichbehandlung pochen. Die könnte ihr eine Mehrheit der freigewählten Abgeordneten zwar verweigern, aber ungewiss bliebe doch der Ausgang in Karlsruhe. Daher erscheint die Initiative für ein „Wehrhafte-Demokratiegesetz“ sinnvoll. „Es wäre geradezu widersinnig, würden Mittel für die politische Bildung auch an verfassungsphobe Stiftungen gehen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht aktiv unterstützen oder gar gegen ihre Akzeptanz arbeiten und sie ganz oder teilweise ablehnen“, argumentiert die Bildungsstätte Anne Frank. Deren Direktor Meron Mendel sagt, die Desiderius-Erasmus-Stiftung agiere „mitten im rechts-braunen Geflecht der Neuen Rechten“ und in ihrer Führungsriege gäben sich ranghohe Vertreter des rechtsextremen „Instituts für Staatspolitik“ des Verlegers Götz Kubitscheck, „Rassentheoretiker, Homo-Feinde und Verschwörungstheoretiker die Klinke in die Hand“.
Gegenüber „Legal Tribune online“ haben mehrere Juristen den Vorstoß begrüßt. Der Bielefelder Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Gusy spricht von einem „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ und der Bonner Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz sagt: „Soll politische Bildung gefördert werden, ist es ein hinreichender Differenzierungsgrund, staatliche Fördermittel an die Verfassungstreue zu binden bzw. strukturelle Verfassungsfeindlichkeit oder Distanz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu Ausschusskriterien von der Förderung zu machen.“
Der Münchner Staatsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele nennt eine gesetzliche Regelung überfällig und hält den bisherigen Zustand für „verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig“. Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Prof. Hans Michael Heinig findet es „überzeugend, die staatliche Förderung politischer Stiftungen in die Grenzziehung einzubeziehen, die die wehrhafte Demokratie auszeichne: „Stiftungen, die die liberaldemokratische Verfassungsordnung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, nicht aktiv mittragen und unterstützen, sollten staatlicherseits nicht gefördert werden.“ Denn sie könnten den wesentlichen staatlichen Förderzweck, Mitwirkung an der Akzeptanzschaffung für diese Ordnung, gar nicht erreichen.
Der Renaissance-Gelehrte Desiderius Erasmus (von Rotterdam) war als Namensgeber für die parteinahe Stiftung der AfD übrigens nur zweite Wahl. Starke Kräfte bevorzugten die nach dem ehemaligen Reichskanzler der Weimarer Republik benannte Gustav-Stresemann-Stiftung. Doch Stresemanns Nachkommen lehnten ab.
Bildquelle: Wikipedia, Weeping Angel, Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“