Der Stimmzettel zur bevorstehenden Bundestagswahl wächst wieder um ein paar Zentimeter. An der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nehmen 47 Parteien teil, das sind fünf mehr als 2017. Insgesamt sind sogar 54 Parteien zugelassen – die DKP erstritt ihre Zulassung im zweiten Anlauf – doch sieben der 54 haben es sich anders überlegt und treten am 26. September nicht an.
„Sie haben zwei Stimmen.“ Dieser Satz kennzeichnet die Bundestagswahl und wird von den Parteien aus unterschiedlichen Motiven oft wiederholt. Die einen betonen „Zweitstimme ist Kanzlerstimme“ und wollen dem möglichen Missverständnis vorbeugen, dass die zweite Stimme weniger wichtig, also zweitrangig wäre. Die anderen wollen sich gerade das zunutze machen und von Zweistimmenkampagnen profitieren. Nach dem Motto: Gebt uns wenigstens die zweite Stimme. Doch genau die ist es, die letztlich über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheidet.
Mit der Erststimme entscheidet der Wähler, wer seinen Wohnort im Bundestag vertritt. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise, aus denen die Hälfte der Abgeordneten ins Parlament gewählt wird. Die andere Hälfte kommt von den Landeslisten der Parteien, so dass 598 Mandate zu vergeben sind. Tatsächlich sitzen zurzeit 709 Abgeordnete im Bundestag, und es könnten noch deutlich mehr werden.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und auch vor ihm schon sein Amtsvorgänger Norbert Lammert (beide CDU) haben vor einer ausufernden Aufblähung des Parlaments gewarnt. Nicht allein aus Kostengründen, sondern auch, weil die Effizienz der Arbeit leidet. Die Mühe der Architekten, noch mehr Plätze im Plenarsaal im Reichstagsgebäude unterzubringen, ist da ein Randaspekt.
Alle bisherigen Reformversuche liefen aber ins Leere. Weil sich jeweils die einen oder anderen aktuell im Bundestag vertretenen sieben Parteien Vorteile von den unterschiedlichen Modellen versprachen, verfehlten mehrere Anläufe ihr Ziel. Schließlich einigten sich Union und SPD im Oktober 2020 auf eine Minireform, die nun am 26. September zum ersten Mal angewendet wird. Bei der Sitzverteilung wird die Zahl der Überhangmandate etwas gedeckelt, so dass es auch weniger Ausgleichsmandate gibt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg zur Anwendung der neuen Regeln frei gemacht. Insgesamt 216 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP scheiterten mit dem Versuch, das Verfahren per einstweiliger Anordnung zu stoppen. In der Sache hat Karlsruhe allerdings noch nicht entschieden, ob die Neuregelungen im Bundeswahlgesetz gegen das Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Normenklarheit verstoßen und ob die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verletzt sind. (Aktenzeichen: 2 BvF 1 / 21). Darüber wird erst nach dem Huptverfahren, also frühestens Monate nach der Wahl Klarheit herrschen.
Für die vielen Exoten auf den langen Stimmzetteln spielt das keine Rolle, sie kommen nicht einmal in die Nähe der Fünf-Prozent-Hürde, die Voraussetzung für einen Einzug in den Bundestag ist. Ernstzunehmende Aussichten darauf haben allenfalls die Parteien, die tatsächlich in allen 16 Ländern zur Wahl stehen, plus – wie üblich – die CDU, die nicht in Bayern antritt, wo sie der CSU den Vortritt lässt. Auch die Grünen gehen dieses Mal nicht mit den kompletten 16 Landeslisten an den Start. Im Saarland hat der Wahlausschuss sie nicht zugelassen, nachdem bei der Listenaufstellung durch den Ausschluss von Delegierten wahl- und verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet worden seien.
Folgende 40 Parteien treten mit Landeslisten an:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Alternative für Deutschland (AfD),
Freie Demokratische Partei (FDP),
Die Linke,
Bündnis 90/Die Grünen,
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
Freie Wähler,
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei),
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
Piratenpartei Deutschland (Piraten),
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³),
Demokratie in Bewegung (DiB),
Bayernpartei (BP),
Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz),
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung),
Menschliche Welt,
Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen),
Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
Partei der Humanisten (Die Humanisten),
Gartenpartei,
Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.),
Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP),
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis),
Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C),
Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (Bürgerbewegung),
Der dritte Weg (III. Weg),
diePinken/Bündnis21 (Bündnis21),
Europäische Partei Liebe (Liebe),
Liberal-Konservative Reformer (LKR),
Partei des Fortschritts (PdF),
Partei für Kinder, Jugendliche und Familien – Lobbyisten für Kinder – (LfK),
Südschleswigscher Wählerverband (SSW),
Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer),
Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige),
Volt Deutschland (Volt).
Außerdem wollen Einzelbewerber aus weiteren sieben Parteien wollen ein Mandat mit der Erststimme gewinnen, das sind:
Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung),
bergpartei, die überpartei (B*),
Die Sonstigen (sonstige),
Familien-Partei Deutschlands (Familie),
Graue Panther,
Klimaliste Baden-Württemberg (Klimaliste BW),
Thüringer Heimatpartei (THP).
Trotz formeller Zulassung beteiligen sich folgende sieben Parteien nicht an der Wahl:
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB/Freie Wähler),
Deutsche Konservative,
Deutsche Mitte – Politik geht anders… (DM),
Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD),
Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV – SGV),
WiR2020,
Wir2020.
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