Pressemitteilung des OVG Münsters vom 3.7.2024: „Mit drei Urteilen vom 13.05.2024 hatte das Oberverwaltungsgericht nach sieben Verhandlungstagen die Berufungen der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 zurückgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Klägerinnen damit als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe war rechtmäßig.“ (Quelle justiz.nrw)
Zu den Begründungen der insgesamt drei Urteile: