Über das Erbe der Hohenzollern wird seit Jahren geredet, geschrieben und zwischen den Parteien Berlin, Brandenburg und dem Prinzen von Preußen gestritten. Es geht um Recht, um wertvolle Bilder, Mobiliar, Kunst und deutsche Geschichte. Wir sprachen mit Dr. Jürgen Aretz, einem Historiker und Politiker, der die Interessen des Hauses Hohenzollern vertritt.
Frage: Wir reden über das Erbe der Hohenzollern. Ganz naiv eingeworfen: Ich dachte früher, mit der Abdankung von Kaiser Wilhelm II sei das Thema erledigt. Aber das stimmt natürlich so nicht. Sie wissen mehr dazu. Klären Sie uns über die rechtliche Grundlage auf.
Aretz: Nach der Abdankung von Kaiser Wilhelm II. und der Gründung der Weimarer Republik stellte sich auch die Frage, wie mit dem Eigentum des letzten deutschen Kaisers verfahren werden solle. Lange, zum Teil heftige politische Auseinandersetzungen folgten. 1926 kam es zu einem Vertrag zwischen dem Land Preußen – damals regiert von dem Sozialdemokraten Otto Braun – und den Hohenzollern. Das Eigentum wurde aufgeteilt. Einige Regelungen sind aus heutiger Sicht nicht so ohne weiteres nachvollziehbar. So wurden etwa die preußischen Kroninsignien aufgeteilt: Das Land Preußen erhielt das Zepter und den Reichsapfel, den Hohenzollern fiel die Königskrone zu. Neben vielem anderen schloss der Vertrag auch ein auf drei Generationen beschränktes Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof ein, das zuvor Eigentum der Familie gewesen war.
Frage: Cecilienhof lag auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Und dort hieß die Besatzungsmacht UdSSR und die hat doch viele enteignet.
Aretz: Stimmt, Cecilienhof ist nur ein Beispiel. Der größte und wertvollste Teil des Eigentums, das den Hohenzollern zugesprochen worden war, lag auf dem Gebiet des historischen Mitteldeutschland, das nach 1945 zur Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde. Die sowjetische Besatzungsmacht hat zwischen 1945 und 1949, dem Gründungsjahr der DDR, tausende Familien als sogenannte “Großgrundbesitzer“ entschädigungslos enteignet. Darunter war auch die Familie der Hohenzollern.
Frage: Mit der deutschen Einheit gab es eine neue Lage. Wie sah die konkret aus?
Aretz: Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1994 das sog. ‚Entschädigungs- und Ausgleichsleistungs-Gesetz‘ (EALG) verabschiedet. Auf dieser Grundlage sollen widerrechtlich Enteignete unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt werden. In hunderttausenden Fällen haben Betroffene bzw. ihre Nachfahren Entschädigungen beantragt; unter ihnen war auch der damalige Chef des Hauses Hohenzollern, Prinz Louis Ferdinand von Preußen. Es ist also nicht so, wie es der frühere Bundestagspräsident Thierse fälschlich behauptete, dass die Hohenzollern eine zweite Entschädigung fordern würden. Richtig ist dagegen, dass die Familie Hohenzollern Anträge nach dem EALG gestellt hat. In diesem rechtsstaatlichen Verfahren darf sie nicht besser oder schlechter gestellt werden als andere, die von der ideologisch begründeten Enteignungswelle betroffen waren.
Die Rolle von Kronprinz Wilhelm
Frage: Aber es wurden doch Bedingungen gestellt, die das Verhalten der Hohenzollern bei der Machtübernahme durch die Nazis berücksichtigen sollen. Sie waren ja nicht ganz unbeteiligt, als Adolf Hitler die Macht übernahm.
Aretz: In der Tat schließt das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) Entschädigungen für solche Betroffene aus, die dem kommunistischen oder dem nationalsozialistischen Regime “erheblichen Vorschub“ geleistet haben. In diesem Zusammenhang kommt die Rolle des Kronprinzen Wilhelm ins Spiel, der seinen Vater, den vormaligen Kaiser Wilhelm II., 1941 beerbt hatte. Die Rolle des Kronprinzen in der Zeit vor und um 1933 ist umstritten. Sein Ziel war ohne Frage die Wiederherstellung der Monarchie, schlicht, seine Thronbesteigung. Inwieweit er im Rahmen dieses Bemühens Hitler bzw. dem Nationalsozialismus “erheblichen Vorschub“ geleistet hat, ist Gegenstand einer kontroversen historischen Debatte, die ungeachtet dessen jedoch rein juristisch zu beantworten sein wird. Vier Gutachten, die in diesem Kontext erstellt wurden, kamen zu unterschiedlichen Einschätzungen bzw. Ergebnissen. Letztlich werden darüber aber nicht Historiker entscheiden, sondern Gerichte, womöglich in einem jahrelangen Instanzenzug.
Frage: Wer verhandelt eigentlich mit wem?
Aretz: Seit einigen Jahren gibt es darüber Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg, für das sowohl das federführende Finanzministerium als auch das Wissenschaftsministerium am Tisch sitzt – koordiniert durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien.
Frage: Und auf der Seite der Hohenzollern sitzt wer?
Aretz: Auf der Seite des Prinzen von Preußen führe ich seit Herbst 2017 die Verhandlungen. Hintergrund meiner Beauftragung sind die gütlichen Einigungen, die ich als damaliger Staatssekretär für den Freistaat Thüringen mit den vormals regierenden Häusern Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen erreichen konnte. Durch eine ideelle und eine materielle Komponente zugunsten auch dieser von Enteignungen betroffenen Familien wurde so wertvollstes Kulturgut – etwa die Wartburg bei Eisenach, inzwischen UNESCO-Weltkulturerbe, oder das Goethe-Schiller-Archiv in Weimar – dauerhaft für den Freistaat und die Öffentlichkeit gesichert. Diese Einigungen haben über alle Parteigrenzen hinweg Anerkennung gefunden, und sie sind heute selbstverständlicher Bestandteil bzw. eine Grundlage des Kulturlebens in Thüringen.
Frage: Wie ist der Stand der Gespräche? Oder ist Vertraulichkeit vereinbart, bis man ein Ergebnis erzielt hat?
Aretz: Im Falle der Hohenzollern haben die staatlichen Partner zu Beginn der Gespräche um Vertraulichkeit gebeten, was freilich auch für jedes andere laufende Verwaltungsverfahren ohnehin als gesetzlich geregelt und normal betrachtet werden muss. Dem haben wir zugestimmt und uns daran gehalten. Die Verhandlungen wären wohl längst sehr viel weiter vorangekommen, wenn sie nicht wiederholt durch gezielte „Indiskretionen“, mit Falschinformationen und durch die selektive Herausgabe einzelner Dokumente torpediert worden wären. Es ist im übrigen selbstverständlich, dass die Ergebnisse solcher Verhandlungen der öffentlichen, sprich: parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Aber es ist ebenso selbstverständlich, dass diese Verhandlungen nicht auf dem Markt geführt werden können, sollen sie eine vernünftige Aussicht auf Erfolg haben.
Frage: Zur Zeit ruhen die Gespräche. Warum?
Aretz: Um solche Verhandlungen überhaupt möglich zu machen, war das erwähnte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ausgesetzt worden. Diese Aussetzung hatte der Brandenburger Finanzminister Görke (Die Linke) im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf im Sommer 2019 einseitig und mit Verweis auf, wie sich später herausstellte, in der Sache ungerechtfertigte Vorwürfe aufgekündigt und aufgehoben. Seitdem hat es keine weiteren Verhandlungsrunden gegeben. Sie werden erst wieder möglich sein, wenn sich die staatliche Seite intern auf die Fortsetzung der Gespräche verständigt hat. Wir sind dazu grundsätzlich bereit. Wenn man so will, liegt der Ball im Feld der staatlichen Vertreter.
Es geht um Symbole deutscher Geschichte
Frage: Können wir trotzdem etwas über die Inhalte erfahren? Geht es um Schlösser, Bilder, Möbel, Teppiche?
Aretz: Es geht nicht um “Schlösser“ – so leid es mir tut, aber solche romantischen Bezüge gibt es nicht. Tatsächlich geht es in erster Linie um Kunstobjekte, also Bilder, Möbel, Gobelins, Porzellan und anderes, aber auch um private Erinnerungsstücke von hohem ideellen Wert. Dabei machen die durch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam betroffenen Kunstobjekte nur den deutlich kleineren Teil der betroffenen Objekte aus. Der weitaus größere Teil der „Preußen-Objekte“, die in den Museen in Berlin und Potsdam ausgestellt sind bzw. sich in den Depots befinden, steht unzweifelhaft im Eigentum des Prinzen von Preußen. Der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Prof. Vogtherr, hat im Januar 2020 vor dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages davon gesprochen, dass durch das Verwaltungsgerichtsverfahren etwa 30 % der Objekte betroffen seien; wahrscheinlich sollten wir von kaum 20 % ausgehen. Wie auch immer: Deutlich ist, dass der ganz überwiegende Teil Eigentum des Prinzen von Preußen ist.
Frage: Eine gütliche Einigung wäre einem Instanzenweg, an dem nur die Anwälte verdienen, doch vorzuziehen. Was wird aus den Leihgaben, die dem Prinzen gehören, die aber die Museen schmücken?
Aretz: Selbst wenn ein Urteil in dem angesprochenen Gerichtsverfahren der staatlichen Seite Recht gäbe, was ich persönlich für wenig wahrscheinlich halte, wäre das Problem also keineswegs gelöst. Hinzu kommt: der Weg durch die Instanzen könnte nach Einschätzung von Juristen bis zu 15 Jahre dauern. Diese “Hängepartie“ würde die Arbeitsmöglichkeiten der Museen auf Jahre einschränken und neue Fragen aufwerfen. Und offen wäre auch die Frage: Was entscheidet der Prinz von Preußen dann im Hinblick auf die tausende Objekte, die mindestens 70 % eben, die unzweifelhaft sein Eigentum sind und die sich als – übrigens unentgeltliche – Leihgaben in den Museen befinden? Er hat zugesagt, dass alles, was ausgestellt ist, an dem bisherigen Standort ausgestellt bleiben soll. Diese Zusage hat er aber mit Blick und in der Erwartung auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und eine umfassende gütliche Einigung gegeben.
Frage: Sagen Sie uns noch ein Wort zum Wohnrecht auf Cecilienhof. Ich habe dort vor ein paar Wochen eine vorzügliche Ausstellung über die Potsdam-Konferenz und die Neuordnung der Welt nach 1945 gesehen.
Aretz: Die Frage eines Wohnrechts der Familie auf Schloss Cecilienhof oder in einer vergleichbaren Liegenschaft wurde im Sommer 2019 zum “Aufreger“ schlechthin stilisiert. Dabei ist der Sachverhalt relativ leicht zu erklären. Der Vertrag von 1926 sah ein auf drei Generationen begrenztes Wohnrecht vor. Der Potsdamer Historiker Martin Sabrow, der nicht gerade als Sympathisant der Hohenzollern in Erscheinung getreten ist, hat vor einiger Zeit aufgedeckt, dass sich bereits die DDR-Regierung im Zuge ihrer Entdeckung “preußischer Traditionslinien“ konkret mit der Frage befasst hatte, den Hohenzollern wieder ein solches Wohnrecht anzubieten. In den 1990er Jahren hat die brandenburgische Landesregierung ähnliche Überlegungen angestellt, in den Jahren nach 2000 auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.
Frage: Und stellt die Wohnrechsfrage ein Problem dar?
Aretz: Als wir 2019 diesen Gedanken in einen Vertragsentwurf aufgenommen haben, wurde das plötzlich nachgerade als obszön empfunden. Unabhängig von dieser Inkonsequenz auf staatlicher Seite habe ich als Verhandlungsführer des Prinzen von Preußen noch in der Verhandlungsrunde am 24.07.2019, als das Thema erstmals zwischen den Parteien erörtert wurde, abschließend und unmissverständlich erklärt: Die Wohnrechtsfrage steht einer umfassenden gütlichen Einigung nicht im Wege. Damit war und ist das Thema faktisch erledigt. So ist das auch in eine gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer aufgenommen worden, die am selben Tag der Presse übergeben wurde. Gleichwohl ist darüber in den folgenden Monaten in skandalisierender Weise und teilweise offen wahrheitswidrig diskutiert und berichtet worden. Ich habe das sehr bedauert, weil das eine Lösung des Gesamtsachverhalts gewiss nicht erleichtert hat.
Frage: Ich möchte nochmal auf den Wert von Objekten zu sprechen kommen, die ja auch eine ideele Bedeutung haben, weil sie historisch von Belang seind.
Aretz: Wenn wir über Werte sprechen, die Gegenstand der Verhandlungen sind, sollten wir nach meinem Verständnis zu allererst über die ideelle Bedeutung der Stücke sprechen. Es geht in vielen Fällen um Objekte, die für die Geschichte Preußens und Deutschlands eine große historische und symbolische Bedeutung haben, etwa Teile der preußischen Kroninsignien. Es müsste nach meinem Verständnis das absolut vorrangige Interesse der staatlichen Stellen wie der Kultureinrichtungen sein, alles zu tun, um jetzt eine umfassende gütliche Einigung zu erreichen und so sicherzustellen, dass diese Stücke an ihren Standorten in Potsdam und Berlin verbleiben. Sollten die Gespräche scheitern, sind ja auch andere Ausstellungsorte außerhalb Berlins und Brandenburgs denkbar. Stammsitz der Hohenzollern ist schließlich die gleichnamige Burg in Hechingen – ganz abgesehen davon, dass es einen Bezug zu den Hohenzollern und Preußen in allen Bundesländern und darüber hinaus in etlichen europäischen Nachbarstaaten gibt.
Eine Tabatiere von Friedrich II
Frage: Und materiell?
Aretz: Betrachten wir den materiellen Wert der Stücke, so handelt es sich vielfach um sehr hochwertige Objekte. Kunsthistoriker würden wohl das Adjektiv “erlesen“ verwenden. So gibt es etwa einen Röntgensekretär oder Tabatieren von Friedrich II. Hinzu kommen tausende weiterer Stücke. Da sind wir dann ganz schnell in einem höheren dreistelligen Millionen-Bereich.
Frage: Auch wenn es hier um viel geht, um teure Bilder, Möbel und anderes, irgendwann muss doch unterschrieben werden. Darf ich erfahren, warum es keine gütliche Einigung gibt?
Aretz: Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, dass es auf der staatlichen Seite nicht bei allen Beteiligten ein ausreichendes Engagement für eine umfassende gütliche Einigung zu geben scheint. Man weiß doch, dass der Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit einem hohen Prozessrisiko für die staatliche Seite verbunden ist. Selbst wenn dieses Verfahren für sie nach vielen Jahren günstig ausgehen würde – was ich nicht erwarte – bliebe die eigentlich zentrale Frage unbeantwortet: Wie würde der Prinz von Preußen in diesem Fall über die Stücke verfügen, die unzweifelhaft in seinem Eigentum stehen – und das sind bei der für die Museen günstigsten Auslegung mindestens 70 %. Kluge und verantwortungsbewusste Politik müsste, wenn Sie so wollen, sehr rasch auf die Entspannungssignale des Prinzen von Preußen eingehen. Ihm ist immer noch an einer umfassenden gütlichen Einigung gelegen. Daher hat er ja schon vor Monaten Gespräche über neue Leihverträge mit den Einrichtungen aufnehmen lassen. Und diese neuen Leihverträge wären für ihn ohne jeden materiellen Vorteil. Auf staatlicher Seite scheint man weiter intern zu streiten, und einige meinen, Vorbedingungen für Gespräche mit uns konstruieren zu können. Das wird so nicht stattfinden.
Frage: Wie sehen Historiker den Streitfall?
Aretz: Nicht ein einziger Historiker und nicht eine einzige Historikerin ist rechtlich in Anspruch genommen worden, weil er oder sie wissenschaftliche Forschungsergebnisse veröffentlicht hat, die uns nicht gefallen hätten. Schon der Versuch einer solchen Inanspruchnahme wäre angesichts der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit zum Scheitern verurteilt. Zu Recht ist die Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut. Wenn aber ein Historiker oder eine Historikerin meint, sachlich falsch zum Verhandlungsstand Stellung nehmen bzw. Unwahrheiten über den Prinzen von Preußen und sein Verhalten verbreiten zu dürfen, genießen sie auch als Professoren oder Professorinnen der Geschichte kein Privileg. Hier gelten allgemeingültige Maßstäbe. Auch „Herr Meier“ und „Frau Müller“ würden Falschaussagen korrigieren müssen – oder sie würden gerichtlich zur Korrektur gezwungen werden. So funktioniert der Rechtsstaat, und das hatten wohl einige an Hochschulen tätige Damen und Herren zuvor nicht richtig verstanden bzw. erst nach Verurteilung durch diverse Gerichte lernen müssen.
Frage: Die Medien haben nicht immer ihre Meinung geteilt.
Aretz: Richtig ist, dass wir auch Journalisten bzw. Medien rechtlich in Anspruch nehmen mussten. Seit Juli 2019 sind mehrere hundert Artikel zu der “Causa Hohenzollern“ in deutschen Zeitungen erschienen. Die Zahl der Journalisten, die vorher bei uns angefragt haben, ob ihre Informationen zutreffen oder die gar unsere Stellungnahmen einholen wollten, kann ich an einer Hand abzählen, und das ist nicht bildlich gemeint.
Frage: Wenn ich Sie richtig verstehe, meint Ihre Kritik, die Medien sollten vorurteilsfrei und sachgerecht über das Erbe der Hohenzollern berichten.
Aretz: Soweit jedenfalls Journalisten Falschdarstellungen bis hin zu regelrechten Erfindungen veröffentlicht haben, sind sie, obwohl das möglich gewesen wäre, nicht in allen Fällen zur Gegendarstellung veranlasst worden. Ihnen wurde vielmehr lediglich eine Unterlassungsverpflichtung vorgelegt. Viele haben diese nach Aufklärung und Einsicht in sachliche und erhebliche Fehler unterzeichnet. Soweit sie das nicht getan haben und auf ihrer Falschdarstellung beharrten, blieb keine andere Korrekturmöglichkeit als die zuständigen Gerichte zu bemühen. Dass wir in nahezu allen Fällen obsiegt haben, zeigt doch den mangelhaften Grad an Professionalität und Seriosität, mit dem manche Journalisten über unsere Sache geschrieben haben. Der Historiker Michael Wolffsohn spricht in diesem Kontext, wie ich denke zutreffend, von einer “Dämonisierung der Hohenzollern“. So etwas halte ich nicht nur in dem vorliegenden Fall, sondern grundsätzlich für außerordentlich bedenklich.
Zur Person: Dr. Jürgen Aretz, Historiker, Staatssekretär a. D.; langjährige Tätigkeit im Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes unter Bundeskanzler Helmut Kohl; Staatssekretär im Wissenschafts- und im Wirtschaftsministerium des Freistaats Thüringen, dort Regierungsbeauftragter für die Restitutionsangelegenheiten; zuletzt Generalbevollmächtigter der Thüringer Aufbaubank und Leiter ihrer Repräsentanz in Brüssel. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen, u. a. Mitherausgeber der zwölfbändigen Reihe ‚Zeitgeschichte in Lebensbildern‘ (mit Rudolf Morsey und Anton Rauscher). Seit 2017 führt er für den Prinzen von Preußen die Restitutionsverhandlungen mit den Ländern Berlin und Brandenburg.
Bildquelle Titelbild: Alfons Pieper