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Home Politik

CDU/CSU: sehr spezielles Verständnis der „gemeinsamen“ europäischen Sicherheit

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
19. Februar 2022
Symbolbild "Sicherheitspolitik"

1.     Die Haltung der CDU/CSU

Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat am 15. Februar einen Entschließungsantrag eingebracht. Dessen Titel „Russlands Politik mit der Geschlossenheit des Westens entgegentreten“. Der Hauptinhalt ist leicht zitiert. Er besteht aus drei Teilen,

1) der Feststellung russischen Fehlverhaltens

„wir müssen festmachen, dass Russland diese Friedensordnung seit Jahren gezielt in Frage stellt und bedroht.“

2) der Definition der „gemeinsame Friedens- und Sicherheitsordnung“ nach Ende des Kalten Kriegs

„Die gemeinsame Friedens- und Sicherheitsordnung, die durch den KSZE-Prozess, die Abrüstungsvereinbarungen in den 1980er Jahren und die NATO-Russland-Grundakte 1997, <die> nach dem zweiten Weltkrieg über ideologische Grenzen hinweg entwickelt wurde,“

wobei auffällt und speziell ist, dass die CDU/CSU-Fraktion die Abrüstungs- und Rüstungsbegrenzungsabkommen, die in 1990 und danach ausgehandelt wurden, aus ihrem Verständnis der Europäischen Sicherheitsordnung ausschließt – aber nehmen wir mal an, das sei ein Lapsus aus Unkenntnis, nicht maliziöse Absicht.

3) und schließlich dem Bekenntnis der eigenen Haltung

„Wir werden es nicht hinnehmen, wenn sie missachtet wird.“

Letzteres bedeutet: Die CDU/CSU-Fraktion steht zu dieser nach 1989 vereinbarten und ausgefüllten Sicherheitsordnung.

Aus dieser Haltung lässt sich etwas machen. Dann gilt es als nächstes in die Texte zu schauen, die diese Ordnung begründen. Es geht um Recht, um die rechtliche Fassung einer Ordnung. Da der Westen sich als Vertreter der „regelbasierten Ordnung“ versteht, müsste er nach seinem Selbstverständnis dort abzuholen sein.

2.     Lawrows Aufruf: Lasst uns reden über unser Verständnis “gemeinsamer Sicherheit”

Das versucht das gegnerische Russland. Außenminister Lawrow hat auf die Stellungnahmen von NATO und den USA, die nicht offiziell bekannt gemacht wurden, wiederum offen reagiert, mit Schreiben vom 2. Februar 2022. Auf den Stil geschaut erleben wird einen Gegensatz hinsichtlich der Transparenz für die jeweiligen Öffentlichkeiten. Wobei die Rollen anders sind als üblich, der Westen versucht, Vertraulichkeit der Dokumente zu wahren.

Inhalt des Lawrowschen Schreibens ist die Aufforderung an die Partner der gemeinsamen Sicherheitsordnung nach 1990, sich über das grundsätzliche Verständnis dieser Ordnung auszutauschen, insbesondere über deren Schlüsselbegriff „gemeinsame Sicherheit“ – im englischen Original „indivisibility of security“. 

Ein Autorenpaar vom Hamburger IfSH hat das Anliegen des Lawrowschen Schreibens aufgegriffen und eingeordnet. Mitautor ist Ulrich Kühn. Der ist in Sachen Grundbegrifflichkeiten der sich entwickelnden europäischen Sicherheitsordnung seit 1990 in besonderer Weise erfahren und ausgewiesen – da Völkerrechtler sich bislang scheuen, in diese Materie einzusteigen, braucht es hilfsweise Autoren, die in analoger Weise begrifflich präzise argumentieren können.

Graef und Kühn stellen dar, wie das Verständnis des Westens des Schlüsselbegriffs „indivisible security“ – also „unteilbare Sicherheit“ – sich entwickelt habe. „Unteilbare Sicherheit“ wurde ab den 2000er Jahren, beginnend mit der Bush jr.-Präsidentschaft, in strategische NATO-Dokumente aufgenommen. Das Strategische Konzept der NATO von 2010 beispielsweise betonte, dass die Verteidigung

“our populations and territories against ballistic missile attack … contributes to the indivisible security of the Alliance.”

Nur der Sicherheit der NATO-Staaten wohlgemerkt, nicht der Teilnehmerstaaten der europäischen Sicherheit insgesamt. Aufgenommen wurde das Wort „unteilbare Sicherheit“, nicht der Begriff im Sinne der vereinbarten Sicherheitsordnung nach KSZE/OSZE. Es wurde Begriffskonkurrenz veranstaltet. Das Ergebnis ist bemerkenswert – und paradox. Der Begriff „unteilbare Sicherheit“ wurde so geframt, dass er Europa teilte.

Zudem stellen die Autoren eine verblüffende Nachlässigkeit des Westens im Umgang mit den relevanten Rechtstexten fest.

„Unfortunately, NATO’s response to Russia’s security demands still lists the 1975 Helsinki Final Act, the 1990 Paris Charter, and the 1999 Istanbul Charter as foundations of Euro-Atlantic security, without saying a single word about the substantial differences between them and the different meanings of “indivisibility” they purport. … the West’s responses seem to pretend that nothing changed in the last 20 years.

From the West’s perspective, this is understandable because Western states fully endorse today’s political status quo. To them, it is Moscow that undermines the post-Cold War security order in Europe by insisting on a veto on further NATO enlargement in the name of indivisible security. This view is exactly right, but it still fails to acknowledge a number of hard facts. Europe has not become a common and cooperative security space, as envisioned in the Paris Charter. The vision of indivisibility has materialized, but only for the collective West. As a consequence, we are witnessing the re-emergence of a divided Europe.“

Das also unterschreibt die CDU/CSU-Fraktion mit ihrer Entschließung. Man kann schon verstehen, weshalb die Institutionen des Westens so einsilbig und intransparent zu dieser Materie kommunizieren.


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Tags: CDUEuropäische Sicherheitgemeinsamer SicherheitNATORusslandSicherheitspolitikwestliches Bündnis
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