Der Vorschlag des FDP Justizministers zur Reform des Unterhaltsrechts hat Staub aufgewirbelt. Kern des Vorschlags ist ein einziges Rechenbeispiel: Ehemann verdient 4000 € im Monat, Frau 2000 €. Daraus bisher berechneter Unterhalt für ein Kind 500 €. Mit der Annahme, der Vater des Scheidungskindes engagiert sich zu etwa 40 % für die Kindeserziehung soll es einen Bonus von etwa 100 € für den Ex-Ehemann im Rahmen der Unterhaltspflicht geben.
Wie aber lässt sich die Teilhabe an der Kindeserziehung sachlich und in Geld ausgedrückt definieren? Zählt hier die Abholung zum gemeinsamen Fernsehabend – tagsüber arbeitet der Papa – mit Pizza und Cola oder der Wochenendausflug? Oder muss sich das in harter Währung für Kleidung, Schulmittel, Klassenausflüge, Freizeitkosten und Ernährung ausdrücken lassen? Dazu gibt es keine konkreten Aussagen. Und noch etwas: wer und wie sollte das alles kontrolliert werden? Fragen über Fragen und keine Antworten. Die gut verdienenden Ex-Ehemänner werden sich jedenfalls über den Vorschlag freuen und der FDP einen erhobenen Daumen zeigen. Zu bezweifeln ist allerdings nicht, dass das Unterhaltsrecht reformbedürftig ist. Der von der SPD und auch Teilen der Grünen lancierte Gegenvorschlag, ein wirklich messbares Engagement bei den Kosten der Kindererziehung steuerlich geltend machen zu können, hat den Charme, den Kindern keine Geldmittel für ihre Daseinsvorsorge zu entziehen. Und genau darauf kommt es an!