Umfragen bestätigen es jedes Jahr: Es ist und bleibt der deutschen liebstes „Kind“: das eigene Auto. Längst gehört dazu ein individuelles Kennzeichen. Die persönlichen Initialen des Halters, besser noch die der Partnerin oder des Partners oder in Berlin ganz profan und trotzdem bei BMW-Fahrern besonders beliebt: B-MW. Über 50% der deutschen Autofahrer wünschen sich mittlerweile ein ganz persönliches Kennzeichen für ihr Gefährt. Immer mehr Kommunen gehen deshalb dazu über, diesen Service, gegen eine Extragebühr versteht sich, auch Online anzubieten. In der Stadt Hagen in NRW ist das nicht anders als in anderen Kommunen auch. Ausdrücklich machen einige Städte bei dem Online-Service darauf aufmerksam, dass Buchstaben-Kombinationen verboten sind. In Köln beispielsweise heißt es : Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z. Auch in Hagen heißt es ausdrücklich: „…ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS.“ Damit erfüllen die Städte die Vorgaben des NRW-Verkehrsministers, der per Runderlass 1988 verfügte, dass diese Buchstabenkombinationen nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Aber, so teilt ein Sprecher des NRW-Verkehrsministers, Michael Groschek, mit, „die Vergabe von Wunschkennzeichen liegt allein in der Entscheidungshoheit der Zulassungsbehörde, die dabei lediglich die rechtlichen Bestimmungen zu beachten hat. Keine Zulassungsbehörde kann gezwungen werden, bestimmte Wunschkennzeichen-Kombinationen herauszugeben.“
Hagen und die „8“
In der Stadt Hagen wurde das Kennzeichen HA – IL 8 vergeben. Auf der ersten Blick vielleicht vollkommen unproblematisch. Aber bei genauerer Betrachtung, war das wohl eine etwas zu unüberlegte Kennzeichenvergabe. Das „HA-IL“ ließt man als „Heil“. Die Ziffer „8“ steht bekanntermaßen in der rechten Szene für den achten Buchstaben im Alphabet „H“, die Kombination „88“ für den bekannten Hitlergruß. So werden die Strafgesetzbuch-Paragrafen §86a und 130 Strafgesetzbuch, die die Verwendung des Hitlergrußes unter Strafe stellen, umgangen. Darauf angesprochen verweist der Sprecher der Stadt Hagen darauf, dass man sich bei der Vergabe von Kennzeichen an den Erlass des Landes NRW halte. Juristisch und formal also alles in Ordnung in Hagen.
Mehr Sensibilität in den Zulassungsstellen
Aber reicht der Verweis auf die verbotenen Kennzeichenkombinationen wirklich aus? Das eindeutig, zweideutige HA-IL8 ist der beste Beweis dafür, dass die Kommunen sich auch bei der Vergabe von Kfz-Wunschkennzeichen mehr Gedanken machen müssen, als es der knappe Runderlass von 1988 verlangt. Vielleicht ist man ja jetzt auch in der Stadt Hagen dabei, hier umzudenken und mehr Sensibilität auch bei sonst so unproblematischen Dingen, wie den Kfz – Kennzeichen, an den Tag zu legen. Der Stadtsprecher teilte jedenfalls auf Nachfrage mit: „Dennoch ist es ein sensibles und wichtiges Thema für uns, das immer wieder diskutiert wird, so dass nicht auszuschließen ist, dass künftig Kombinationen aus bestimmten Gründen (z. B. eventueller Rückschluss auf rechtsradikalen oder nationalistischen Hintergrund) untersagt werden.“ So soll es sein. Ein Bekenntnis zum nationalsozialistischen oder rechtsradikalen Hintergrund des Halters sollte auch ein Kfz-Kennzeichen aus der Stadt Hagen und jeder anderen deutschen Kommune nicht erlauben.