In einem bemerkenswerten Interview mit dem Spiegel, das in der aktuellen Ausgabe abgedruckt ist, hat Heinrich August Winkler vielleicht den Schlüssel zur Lösung der Probleme mit dem Asylrecht benannt: Am 23.09.1948 sei im Ausschuss für Grundsatzfragen des Parlamentarischen Rates über den Beschlussvorschlag zum Asylrecht des künftigen Grundgesetzes beraten worden. Auf Vorschlag des SPD Politikers Carlo Schmid wurde danach die folgenschwere Entscheidung getroffen, aus rein redaktionellen Gründen fünf Worte aus dem Beschlussvorschlag zu streichen: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht ( im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts ). Damit, so Winkler, wurde die Begründung des individuellen, subjektiven Asylrechts festgeschrieben; ohne dass dies bewusst und gewollt war. Gerade heute sitzen Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten der Bundesländer wieder zusammen, um zu Ergebnissen für eine Eingrenzung des Asylrechts zu beraten. Wenn es gut geht, wird man sich auf kleine Korrekturen einigen können, die einige kleine Schikanen auf der vielspurigen Autobahn des Flüchtlingsstroms vorsieht. Eine Lösung des Problems werden derartige Beschlüsse nicht sein können. Dazu müsste sich im Bundestag eine verfassungsändernde Mehrheit finden, die den Startknopf „Zurück zum Ausgangspunkt“ drückt. Alles, was jetzt an Vorschlägen auf dem Tisch liegt, gehört in einen solchen Neuanfang diskutiert und angepasst eingebracht zu werden. Dazu gehört, sich im Sinne des Problems endlich ehrlich zu machen: Die Belastungsgrenze ist in jeder Hinsicht erreicht.
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