In rechtsextremen Kreisen schäumt im Moment die Wut, denn immer mehr Behörden stufen die Mitglieder der AfD als persönlich unzuverlässig ein. Und das bedeutet den Entzug der Waffenbesitzkarte und damit die Abgabe der Waffen. Der AfD-Politiker Stefan Hrdy, besser bekannt als „der Beißer von Essen“, besaß zusammen mit seiner Frau über 200 Waffen. Der ehemalige GSG9 Mann hat gegen die Verfügung geklagt und verloren. Denn nach deutschem Recht darf man nur Waffen besitzen, der als persönlich zuverlässig gelten. Das sahen Behörde und Gericht nicht als gegeben an. Grundlage ist die Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD als rechtsextrem zu verdächtigen oder gar einzustufen. Auch für den Gewerbeschein muss man eine persönliche Eignung nachweisen, wer sich extremistisch betätigt, darf nicht darauf hoffen, dass er/sie diese noch hat.
Besondere Aktualität werden diese Prüfungen von Amts wegen bekommen, sollte die AfD Bundespartei bald als gesichert rechtsextrem vom Bundesverfassungsschutz eingestuft werden. Politische Beobachter und Kenner der rechten Szene rechnen bald damit. Hinweis genug sind die vielen Gerichtsentscheidungen, die den Verfassungsschutz in seinen Einschätzungen bestätigen und die AfD-Interventionen abschmettern. Und dieser Schritt kann für die AfD Mitglieder und Sympathisanten zum Problem werden. Denn die Einstufung bedeutet ja, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen will. Wer nach solch einer Einstufung immer noch Mitglied dieser Partei ist, wird sich dann fragen lassen müssen, ob er zum Rechtsstaat und seinen Regeln steht. Dies gilt auch, so Juristen, für diejenigen, die sich in den sozialen Medien extremistisch äußern.
Für Beamte kann es dann eng werden. Experten meinen, dass eine Entfernung aus dem Dienst nicht automatisch passiert, Einzelfallprüfungen wird es dann aber geben müssen. Aber auch an andere Berufe wird ein Maßstab angelegt, der Verfassungstreue heißt. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Soldaten z.B., die sich zu einem gesichert rechtsextremistischen Partei bekennen, könnten ihre Berufszulassung verlieren.
Sollte die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, verändern sich auch die Möglichkeiten für den Staat und ihre Amtsträger. Sind diese im Moment zur Neutralität im Parteienwettbewerb verpflichtet, wären sie ab dem Zeitpunkt der rechtsextremistischen Einstufung verpflichtet, den Staat und seine Organe gegen die Extremisten zu schützen. Die Zurverfügungstellung öffentlicher Räume z.B. könnte darunter fallen, genauso wie die Zurverfügungstellung öffentlicher Ressourcen.
Dem demokratischen Staat stehen viele Möglichkeiten auf, sich gegen Extremisten zu wehren, wir sollten darauf achten, dass sie auch zur Anwendung kommen. Nie wieder ist jetzt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/muessen-afd-beamte-richter-aus-dem-dienst-entlassen-werden-dimr-studie-verfassungsrecht-disziplinarverfahren
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