Eilanträge gescheitert
Die AfD beschäftigt die Gerichte landauf und landab, besonders das Bundesverfassungsgericht wurde nun gleich mehrfach angerufen, um Abstimmungen im Bundestag zu verhindern bzw. herbeizuführen.
Dass sich CDU, SPD und Grüne dazu durchgerungen haben, die dringend notwendige Reformierung der Schuldenbremse anzugehen, passte der AfD überhaupt nicht, vor allem weil sie noch vom 20. Bundestag beschlossen werden sollte. Das wollte die AfD-Bundestagsfraktion verhindern. Doch das Verfassungsgericht wies die Eilanträge ab. Der 20. Bundestag sei bis zur Zusammenkunft des neuen, 21. Bundestages voll handlungsfähig. Neben der AfD hatte auch die FDP geklagt, der jedoch ebenso eine kalte Abfuhr erteilt wurde.
Hintergrund der ganzen Aktion ist, dass die AfD das beschlossene Investitionspaket ablehnt. Sie will nicht, dass in Infrastruktur und Bundeswehr investiert wird. Das Thema Bundeswehr kommt beim Freund Putin ganz schlecht an, und das Thema Infrastruktur ist eines der Frustthemen, aus denen die AfD Wählerstimmen saugt. Um weiter Erfolg zu haben, muss es laut AfD-Sicht Leute geben, die meinen, es gehe nur noch abwärts.
Verfassungsgericht sagt erneut nein
Die AfD will Geld, Staatsknete sozusagen. Diesmal für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Gleich für die drei Jahre 2019, 2020 und 2021 wollte sie rückwirkend Globalzuschüsse erstreiten. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Verlangen beschäftigt und den AfD-Antrag verworfen. Der zweite Senat stellte lapidar fest: „Der Antrag ist unzulässig.“ Erneut eine Klatsche für die angebliche Rechtsstaatspartei AfD.
AfD-Landtagsabgeordneter muss weiter mit Prozess rechnen
Daniel Halemba, 23-jähriger Landtagsabgeordneter in Bayern, sieht seit längerem einem Prozess wegen Volksverhetzung und Geldwäsche entgegen. Dies wird auch weiter so sein, denn das Landgericht Augsburg hat abgelehnt, das eigentlich beim Amtsgericht anberaumte Verfahren zu übernehmen und den Vorgang an die Jugendstrafkammer des Amtsgerichts zurückgegeben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rechtsaußen-Politiker neben Volksverhetzung und Geldwäsche auch Nötigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Hintergrund der Vorwürfe sind Erkenntnisse aus einer Hausdurchsuchung bei der Burschenschaft Teutonia Prag in Würzburg. Halemba soll in seinem Zimmer einen von Heinrich Himmler im Jahr 1939 ausgestellten SS-Befehl zur Schau gestellt haben.
Waffenentzug rechtsmäßig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Klagen von AfD-Mitgliedern gegen Waffenentzug abgewiesen.
Hintergrund sind die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die die AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem einschätzen. Vor diesem Hintergrund entziehen die zuständigen Behörden die Waffenerlaubnisse der AfD-Mitglieder. Wie jetzt das Verwaltungsgericht bestätigt hat, haben AfD-Mitglieder nicht die notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Bei den Antragstellern sei nicht zu erkennen gewesen, dass sie sich von verfassungsfeindlichen Äußerungen der Partei oder ihrer Protagonisten distanzieren. Dies sei aber notwendig gewesen, so das Gericht.
AfD kann sich dem Verfassungsschutz nicht entziehen
Auch in Baden-Württemberg darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dies erneut bestätigt, nachdem die AfD zum wiederholten Mal dagegen geklagt hat. Das Gericht sah nach wie vor verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei und ihrer Vertreter. So zitierten sie den Facebook-Post eines Landtagsabgeordneten, in dem behauptet wurde, die weiße Rasse solle aufgrund der Migration verschwinden.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, wie wir die AfD kennen, wird das bestimmt passieren.
Polizei prüft Hundeeinsatz in Riesa
Der AfD-Bundestag in Riesa bleibt manchen noch in sehr schlechter Erinnerung. Nicht nur wegen der rechtsextremen Propaganda vor der Bundestagswahl, sondern auch wegen des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes. Eine Szene blieb besonders im Gedächtnis. Ein Hundeführer versuchte, seinem Polizeihund die Möglichkeit zu geben, friedliche Demonstranten zu beißen. Das Video ist besonders schrecklich, weil es so offensichtlich war, wie unnötig der Einsatz war. Zudem drückte der Polizist seinen Hund gegen die Leitplanke. Es würde nicht wundern, wenn gegen den Hundeführer Anzeigen wegen Tierquälerei vorlägen.
Bildquelle: Bundesverfassungsgerichts