Rigoros gingen und gehen die Regierungen der Bundesländer gegen das Glücksspiel vor. In Staatsverträgen wurden Verbote, Regeln, Strangulierungen und vieles mehr festgeschrieben. Allerdings sind die Ministerpräsidenten nach wie vor nicht prohibitiv, wenn es um die ländereigenen Spielkasinos oder auch um ihre Lotto-Toto-Gesellschaften geht.
Massiv ist ihr Angriff jedoch auf die Automaten in Spielhallen und Gaststätten gerichtet.
Spielhallen werden als Spielhöllen gesehen und von nicht wenigen Politikern und vielen selbsternannten Weltverbesserern als gefährliche und ruchvolle Lokale verteufelt. Das erklärte Hauptziel ist die Bekämpfung der Spielsucht. Einige Wissenschaftler produzieren zumeist gegen üppige Honorare Studien, die indessen mehr mit Vermutungen und Hypothesen operieren denn mit harten Fakten.
Eine bundesweite Umfrage eines Richters bei Sozialämtern vieler Kommunen kam zu dem Ergebnis, das Spielsucht weitestgehend im Zusammenhang mit Trink- und Drogensucht zu registrieren ist. Solche Ergebnisse sollten zuvorderst die Politik dazu drängen, den Alkoholkauf und –konsum mit aller Schärfe des Gesetzes zu bekämpfen. Da die Kontrollen eher lasch sind, haben selbst Jugendliche wenig Probleme sich alkoholische Getränke zu beschaffen.. Die Berufung der Suchtbeauftragten auf Bundesebene hat zudem eher eine Alibifunktion denn durchschlagende Wirkung bei der Suchtbekämpfung. Und was den Drogenkonsum anbetrifft, zeichnen sich gar Lockerungen in Richtung von Freigabe ab.
Wenn die Politik beim gewerblichen Glücksspiel mit ihren Regulierungen positive Ergebnisse bei der wirksamen Suchtbekämpfung sowie beim Jugend- und Spielerschutz erzielen will, muss sie ihre Strategie verändern. Die seriösen Anbieter von Spielen stimmen längst den politischen Vorgaben zu, nämlich vor allem darin, durch ein legales Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb vieler Menschen in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, illegale Angebote zu bekämpfen und den Glücksspielmarkt verlässlich zu ordnen. Seriöse Anbieter der Spielbranche unterstützen gesetzliche Vorschriften wie eingeschränkte Öffnungszeiten von Spielhallen, Sperrsysteme für gefährdete Spieler, Zutrittskontrollen, damit Jugendliche keinen Zugang erhalten und anderes mehr.
Ohne eine enge Abstimmung und Kooperation mit den seriösen Anbietern werden die politischen Vorgaben nicht umzusetzen sein. Das wichtigste Kriterium sollte die Auslese von Anbietern nach qualitativen Vorgaben sein. Das bedeutet: Spielhallen darf nur der betreiben, der den Verbraucherschutz streng einhält und klare Standards erfüllt. Der Chef des Marktführers Löwen Entertainment aus Bingen, Christian Arras, hat jüngst dafür Politikern das Instrument des standardisierten Zertifizierungsverfahrens für alle Spielhallen vorgeschlagen.
Eine verpflichtende Zertifizierung sollte zukünftig eine wesentliche Voraussetzung für eine glücksspielrechtliche Erlaubnis sein. So könnten etwa vom TÜV als anerkannter Prüfungsgesellschaft die Zuverlässigkeit von Spielhallenbetreibern – wie etwa bei der Führerscheinprüfung – testiert werden. Durch das Zertifikat – so der Chef von Löwen Entertainment – würden “ein dauerhaft hoher Qualitätsstandard etabliert, sowohl Marktverbleib als auch Markteintritt von Spielhallenbetreibern positiv geregelt und die zuständigen Behörden von ihren Überwachungsaufgaben erheblich entlastet.“
Bis Ende 2017 sollten diese Schritte erfolgen, sodass nicht-zertifizierte Spielhallen schließen müssten. Der Ausleseprozess wäre gewiss gewaltig; mehr als 50 % der Geldspielautomaten würden so verschwinden. Der Weg sollte zudem von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet werden, um gemeinsam ein Sperrsystem für den optimalen Spielerschutz zu erarbeiten, um ideologiefrei und ohne einseitige Interessensoptik die Suchtprobleme zu erforschen und praktische Gegenmaßnahmen zu entwickeln, um letztlich auch die Zertifizierung auf Spielhallenbetreiber und die Automatenaufstellung in Gaststätten zu erweitern.
Bildquelle: Win Casino Hamburg 002 CC BY-SA 3.0 GeorgHH