Vor 30 Jahren verkündete der damalige Sozialminister Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher!“ Sein Wort gilt auch heute noch, doch von der Rentenhöhe hatte er nichts gesagt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlte im letzten Jahr über 288 Mrd. €, davon waren 202 Mrd. € durch die Beitragseinnahmen der Versicherten gedeckt, fast 83 Mrd. € musste der Staat aus dem Bundeshaushalt beisteuern. Im statistischen Durchschnitt gehen Arbeitnehmer derzeit mit etwas über 62 Jahren in den Ruhestand und beziehen dann gut 20 Jahre ihre verdiente Rente. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 angehoben.
Die gesetzliche Rente reicht allein nicht aus!
Die sogenannte Eckrente, die jemand aus der gesetzlichen Rentenkasse nach 45 Arbeitsjahren mit durchschnittlichen Beiträgen heute pro Monat bezieht, liegt bei rund 1.300 €; sie wird bis 2029 schätzungsweise auf ca. 1.830 € steigen.
Das Rentenversicherungssystem ist ein Generationenvertrag: heute finanzieren 100 Personen im erwerbsfähigen Alter rund 35 Rentner. Dieses Verhältnis wird sich in den nächsten 3 Jahrzehnten geradezu dramatisch verändern: Alle Experten rechnen damit, dass im Jahre 2045 gerade noch 100 aktiven Beitragszahlern etwa 55 Rentenbezieher gegenüberstehen. Jeder dritte Bürger wird dann 60 Jahre und älter sein.
Zugleich steigt die Lebenserwartung weiter an; schon heute fühlen sich Rentner im Schnitt um 10 Jahre jünger. Sie treiben Sport, pflegen ihre Hobbies, bilden sich weiter oder engagieren sich in einem Ehrenamt. Vor allem wollen sich die „jung gebliebenen Rentner“ ihre Selbständigkeit so lange wie möglich bewahren, möglichst in den eigenen „4 Wänden“ oder in ihrer bisherigen Wohnung leben, ihr Auto fahren und Reisen machen.
Topthema: Private und betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist inzwischen für viele Millionen Menschen zu einem ganz wichtigen Thema geworden. Denn für Millionen Arbeitnehmer wird die Rente allein nicht ausreichen, um ihren Lebensstandard im Alter zu sichern und somit ihre „Senioren-Phase“ positiv zu gestalten. Optimal ist es, die Altersvorsorge so früh wie möglich einzuplanen und sie durch eine private und betriebliche „Rente“ zu verstärken. Denn Vorsorgen ist auf jeden Fall besser als Heilen, was oft genug im höheren Alter nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist.
Neue Möglichkeiten mit der Betriebspension
Anfang Juni 2017 hat die große Koalition von CDU/ CSU und SPD im Bundestag die Weichen für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gestellt. Bislang haben nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente, bei Beziehern geringerer Einkommen sind es nicht einmal 50 Prozent. Die Politik will helfen, dass möglichst alle Arbeiter und Angestellten eine zweite Säule für ihre finanzielle Altersversorgung aufbauen können. So werden künftig Arbeitgeber eine Steuervergünstigung erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 2.200 € eine Betriebsrente gewähren. Auch die Riester-Rente wird verbessert: Die staatliche Grundzulage wird von 154 auf 175 € erhöht; diese Förderung kann auch für Betriebsrenten genutzt werden. Zudem ist nun gesetzlich festgelegt, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen Zahlungen aus der freiwilligen Altersvorsorge in Zukunft bis zu einer Obergrenze von 204,50 € (für 2017) nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet bekommen. So wird das Ansparen in eine betriebliche Altersversorgung auch für jene belohnt, die im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Ebenfalls neu ist, dass diese Einkommensgruppe einen arbeitgeberfinanzierten Förderbeitrag in Höhe von bis zu 480 € erhalten kann, der mit bis zu 144 € vom Staat bezuschusst wird. Die Zahlung durch den Arbeitgeber ist allerdings freiwillig.
Zielrente: Ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine wichtige Neuerung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist zweifellos die „Zielrente“. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten, müssen dabei nicht mehr eine fest fixierte Höhe zusagen. Daraus ergeben sich große Chancen für die Anlage des Vorsorge-Geldes: „Wir bieten Produktlösungen mit Sicherheiten, aber ohne Deckungsstock und klassisch teure Garantien“, so klärt Lars Golatka, Leiter Geschäftsbereich betriebliche Altersversorgung der Zurich Gruppe Deutschland und Vorstand der Deutscher Pensionsfonds AG, auf und weist auf die Vorteile hin: „Wir nutzen unsere Expertise, um zusammen mit den Sozialpartnern individuell, kollektive Kapitalanlagen zu erarbeiten.“ Diese sind zum einen einfach, verständlich und gerecht, denn mit der kollektiven Absicherung wird erreicht, dass alle Einkommensgruppen am Kapitalmarkt – etwa bei Aktien – beteiligt werden können. Die von der Zurich Gruppe Deutschland angebotene betriebliche Altersversorgung zeichnet sich zudem dadurch aus, dass sich die Arbeitnehmer gleichzeitig gegen die vielfach unterschätzten Risiken von Invalidität und Tod absichern können – und das sogar ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Dieser Weg bietet den großen Vorteil, dass die teureren, wenig attraktiven und nicht zielführenden Garantien in Niedrigzinsphasen vermieden werden. Immerhin werden so in der Kooperation der Deutscher Pensionsfonds AG mit der Deutsche Asset Management solide rendite- und sicherheitsorientierte Lösungen möglich, die den Arbeitnehmern dann im Rentenalter zugute kommen. Je früher für diese in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, umso höher wird die Zielrente aus dem Pensionsfonds später sein.
Zukunftserfolge mit erfahrenen Partnern
Während die größeren Unternehmen hierzulande fast durchweg Versorgungsmodelle für die betriebliche Altersversorgung ihrer Belegschaften seit langem unterhalten, besteht bei mittelständischen Firmen noch ein gewaltiger Nachholbedarf. Gerade wenn es darum geht, Fachkräfte im Betrieb zu halten oder neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wird das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung eine immer größere Rolle spielen. Der neue Förderbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung mit dem Steuerzuschuss in Höhe von 30 Prozent der Beiträge bis zu 480 € pro Jahr für Arbeitnehmer, bietet gerade für Mittelständler neue Anreize. Mit der Einführung der „Zielrente“ werden zudem die Arbeitgeber von Haftungsrisiken, die sich aus der „Garantierente“ ergaben und zum Teil hohe Rückstellungen erforderten, entlastet.
Viele kleinere Firmen schreckten in der Vergangenheit nicht zuletzt wegen der Komplexität und dem Verwaltungsaufwand vor der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorgung für ihre Mitarbeiter zurück. Lars Golatka* verspricht hier in Zukunft praktische Hilfe: „Die Unternehmen erwarten von uns im Rahmen des Sozialpartnermodells digitale Lösungen, also Angebote für die betriebliche Altersversorgung, bei denen alle Angelegenheiten von Beratung und Abschluss über Verwaltung und Änderung bis zum Ende der Rentenphase digital möglich sind.“ Sein Unternehmen verpflichtet sich, mit den Personalverantwortlichen in den Betrieben – mit der Arbeitgeberseite ebenso wie mit den Betriebs- und Personalräten eng zu kooperieren, ihnen alle Möglichkeiten für die Kontrolle und Abwicklung der Betriebspension zu eröffnen, sowie ihre Verträge an den Bedürfnissen der Beschäftigten in den Firmen auszurichten: „Das heißt, dass Pensionsfonds als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zuverlässige Partner und Kümmerer sein müssen. Denn sie verfügen über das Fachwissen und tragen Verantwortung für die soziale Absicherung eines jeden einzelnen Arbeitnehmers.“ Sicher ist jedenfalls, dass ab sofort ein hoher Bedarf an Erklärung und Kommunikation von Unternehmen und Beschäftigten mit Finanzexperten zum Thema Betriebsrenten erforderlich ist, um viele Millionen Arbeitnehmer auf den erfolgreichen Weg zur Zielrente zu bringen und ihnen die neuen Chancen für ein sorgenfreies Leben im Alter zu eröffnen.
*Informationen dazu auf: www.bav2018.de , Email: brsg@zurich.com, Telefon: 0228 268 2620
Bildquelle: pixabay, User geralt, CC0 Public Domain
„Neue Chance für die Altersversorgung -Die Frage stellt sich für welche Personen oder Institutionen!“
Das deutsche gesetzliche Rentensystem ist wie ein angeschossener Rehbock, der sich in das Gebüsch noch retten konnte.
Die Folge des in die Jahre gekommenen gesetzlichen Rentensystems, welches weder die Demographie der Lebenserwartung, noch die Flüchtlingskrise in den Griff bekommen wird, ist die Vorsorge der Bürger selber.
Hier spielt es keine Rolle, ob es die betriebliche Altersversorgung (bAV1) oder durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, der Zielrente (bAV 2) die betriebliche Altersversorgung umgesetzt wird. Das System der Vorsorge bzw. betrieblichen Altersversorgung wird immer für einen Außenstehenden komplexer.
Korrektur der Aussage von Herrn Lars Golatka:
1) „Wir bieten Produktlösungen mit Sicherheiten, aber ohne Deckungsstock und klassisch teure Garantien“.
Korrektur: Das mag schon sein, dass die Zurich Gruppe Deutschland ohne Deckungsstock und klassischen teuren Garantien (Ein Gruß von
Solvency II) arbeitet. Allerdings will oder muss ein Unternehmen die Zielrente nach den gesetzlichen Vorgaben umsetzen,
muss ein eigener Deckungsstock (Neuer Deckungsstock, nicht angelehnt an den Durchführungswegen aus § 3 Nr. 63 EStG)
vorliegen. Ohne Deckungsstock ist leider die gesetzliche Vorgabe nicht erfüllt!
2)“Mit der Einführung der „Zielrente“ werden zudem die Arbeitgeber von Haftungsrisiken, die sich aus der „Garantierente“ ergaben und zum
Teil hohe Rückstellungen erforderten, entlastet.“
Korrektur: 1) Mit dem Durchführungsweg der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond (§ 1 a Abs. 1 BetrAVG & § 3 Nr. 63 EStG)
gab es grundsätzlich keine Rückstellungen. Diese kommen nur bei diesen aufgeführten Durchführungswegen vor, wenn hier
Rückstellungen für zukünftige Schadensregreßansprüche zurückgestellt wurden. Das ist bei den wenigsten Arbeitgebern
bekannt bzw. wird umgesetzt!
2) Anlagerisiko trägt in der Zielrente zukünftig der Arbeitnehmer!
3) Haftungsrisiko des Arbeitgebers besteht weiterhin. Nicht in der direkten Form, über die nicht vorhandenen garantierten
Leistungen (Altersrente oder Kapitalleistung), sondern über den „Sollbeitrag“, den die Regierung bisher nicht an eine
Beitragshöhe oder Zuschusshäufigkeit festgelegt hat (vgl. Letztes Jahr Pensionskasse des BVV; Expertenartikel von unserem
Hause).
Dieser aktuell noch nicht genau definierte Sollbeitrag orientiert sich allerdings an dem jeweiligen Deckungsstock => Der
Arbeitgeber haftet nicht nur für seine Arbeitnehmer, sondern für alle versorgungsberechtigten Personen, die in diesem
Deckungsstock vorhanden sind.
Durch den aktuell niedrigen Zins, wird das eine sehr schwierige Angelegenheit für die Anbieter.
Warum sollte ein Arbeitgeber, der die Zielrente für seine Mitarbeiter umsetzen möchte oder muss, auf ein
Versicherungsunternehmen zurückgreifen?
Viele Versicherungsgesellschaften haben es bis heute noch nicht geschafft, eine kostenbewusste Verwaltung umzusetzen.
Das ist auch ein Hauptgrund, warum die Regierung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die „Zielrente (bAV II)“ ins
Leben gerufen hat.
Mit Hilfe der „reinen Beitragszusage“ über die Zielrente, ist die bereits in anderen Ländern gängige „Defined Contribution“ in
Deutschland zum Leben erweckt worden.
Bei einer „reinen Beitragszusage“ wird kein Versicherungsunternehmen mehr benötigt! Hier kann eine freie Anlagestrategie
über den Berater seines Vertrauens umgesetzt werden.
Wir müssen jetzt abwarten, wie die Tarifvertragspartner auf die Zielrente reagieren und wie man diese in den
Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse mit neuem Deckungsstock) genau definiert.
Es besteht voraussichtlich die Möglichkeit, wie es bereits große Unternehmen umsetzen, das eine eigene Versorgungslösung
ohne ein Versicherungsunternehmen umgesetzt werden kann.
Die bAVProfis halten Sie mit dem bAVNews auf dem laufenden.
3)„Die Unternehmen erwarten von uns im Rahmen des Sozialpartnermodells digitale Lösungen, also Angebote für die betriebliche
Altersversorgung, bei denen alle Angelegenheiten von Beratung und Abschluss über Verwaltung und Änderung bis zum Ende der
Rentenphase digital möglich sind.“
Korrektur: Speziell kleine Firmen, sind oft nicht Tarifgebunden und müssen somit die „Zielrente“ nicht umsetzten. Gleichzeitig führen
bereits viele Firmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV 1). Durch die Einführung der „Zielrente“, sind alle Arbeitgeber mit
einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung (bAV 1 nach § 1a BetrAVG) verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15%
bis spätestens 31.12.2021 umzusetzen.
Gleichzeitig verwenden viele Arbeitgeber, die vom Versicherungsunternehmen angebotenen Entgeltumwandlungsmuster.
Leider sind hier nicht alle arbeitsrechtlichen Bestandteile enthalten, die für einen saubere Umsetzung nach dem Arbeitsrecht
notwendig sind. Somit sind auch Arbeitgeber betroffen, die bereits einen Arbeitgeberzuschuss gewähren.
Führen diese Arbeitgeber mit einer bestehenden arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente nicht in einem Nachtrag den richtigen
Arbeitspassus ein, werden diese Arbeitgeber zukünftig zweimal zu Kasse gebeten.
Digitale Verwaltung von der Betrieblichen Altersversorgung „Ja“, aber hier müssen alle Systeme und Durchführungswege der
betrieblichen Altersversorgung umgesetzt werden. Es reicht nicht nur die digitale Verwaltung des Sozialpartnermodelles!
Wir als bAVProfis arbeiten seit über 3 Jahren mit dem VIAKP e.V.. Der VIAKP e.V. verwaltet heute schon die bestehenden
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV 1: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Unterstützungskasse, Pensionskasse und „Zeitkonten / Arbeitzeitkonten“) über das modernste und sicherste
Verwaltungsprogramm für die betriebliche Altersversorgung (Digitale Betriebsrentenverwaltung by VIAKP e.V.).
Vom digitalen Arbeitgeberportal, digitalen Arbeitnehmerportal oder der Arbeitnehmer WebApp, die die Pflichten der
Arbeitgeberinformation (z.B. Ist-Stand; Überschussbeteiligung, aktuelle Rückkaufswerte) bereits heute übernimmt und
dokumentiert. Mit einem roten Button in der jeweiligen Web App beim Arbeitnehmer, wie Sie es bereits von Ihren sonstigen
App´s auf dem Smartphone kennen, wir der Mitarbeiter über aktuelle Inforamtionen in seiner persönlichen Postbox informiert.
Eine digitale Verwaltung einer betrieblichen Altersversorgung ist nur sinnvoll, wenn alle bestehenden Durchführungswege
(bAV I und bAV II) enthalten sind und nicht nur das „Neue System der Zielrente“.