Als ein „System von beeindruckender Stabilität“ erschien den Verfassern der „Sozialenquete 1966“ das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Seither hat dieses System manche Veränderung erfahren. Es wurde an-, um-, aus- und abgebaut, so dass im Tempo der Veränderung möglicherweise die Systemfrage völlig aus dem Blick geriet. Manchen Reformern ergeht es wie Waldarbeitern, die „vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen.“
Reformbewegungen, die gleichzeitig vorwärts, rückwärts und seitwärts drängen, geraten leicht in Gefahr, in eine ständige schlingernde Kreisbewegung zu münden, die bekanntlich eine versteckte Variante des Stillstandes ist.
Wer dieser Gefahr begegnen will, sucht Orientierung an verlässlichen Prinzipien der Sozialpolitik, also an Verhaltensempfehlungen, die nicht lediglich ein von „Kostensenkung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ getriebenes Management von Ausgaben und Einnahmen zum Lernziel erklären.
Prinzipielle Sozialpolitik
Eine prinzipielle Sozialpolitik folgt anthropologischen Grundregeln, die im menschlichen Sozialverhalten angelegt sind. Die Auswahl und Kombination solcher Grundregeln formt die Gesellschaft.
Solidarität ist ein Fundament des menschlichen Zusammenhaltes. Zwei Solidaritätsformen begleiten dabei die Entwicklung der Gesellschaft.
Familiare Solidarität
Die familiäre Solidarität ist der Fundus, aus dem die Maxime „Der Stärkere hilft dem Schwachen“ entnommen ist. Die familiäre Solidarität ist eine elementare Überlebensbedingung der Menschheit. Ohne dass die Starken die Schwachen stützen, hätte die Menschheit das Neanderthal nie verlassen. Wir wären darin verhungert und erfroren. Der Mensch ist das Schwächste unter allen Lebewesen. Wir kommen zu früh zur Welt, wie Portman behauptet hat und sind zeitlebens aufeinander angewiesen.
Gegenseitige Solidarität
Die zweite Solidaritätsform entspricht dem Gebot der Gegenseitigkeit: „Wie Du mir, so ich Dir“. Diese Regel begleitet die Entwicklung der Menschheit von Anfang an. Gegenseitigkeit ist tief in unsere anthropologische Grundausstattung eingeprägt.
Auf diesem Pfad der Gegenseitigkeit entwickelte sich unsere Zivilisation. Schon unsere Sprachfähigkeit, die uns über die Tierwelt erhebt, ist dialogischer Natur. In unserer Sprache ist das Bedürfnis der Resonanz so eingebaut, wie die Erwartung der Antwort auf die Frage. – Das alttestamentarische Gebot: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist die Zähmung der blinden Rachsucht durch Reziprozität, welche das Gleichmaß von Tat und Strafe bestimmt? – Der Kantsche kategorische Imperativ ist die moralische Sublimierung der goldenen Regel, nach der man entsprechend den Gesetzen der Gegenseitigkeit niemand etwas zufügen soll, was man selber nicht will.
Schließlich überwanden unsere Vorfahren mit Hilfe des Tauschprinzips die engen Grenzen der Sippe und entgingen so der Degeneration durch Inzest. Die mit Tausch verbundenen Heiratsriten bestätigen dieses ethnologische Grundgesetz der Gegenseitigkeit.
Die entfaltete Marktwirtschaft erhebt die Gegenseitigkeit sogar zur Elementarregel der Wirtschaft. Gegenüber der familiären hauswirtschaftlichen Selbstversorgung ist die Marktwirtschaft ein emanzipativer Sprung aus der Enge der Sippe und der entscheidende Impuls einer bis dahin nicht gekannten Wohlstandsmehrung.
Fürsorge und Versicherung
Auch im modernen sozialen Sicherungssystem sind diese beiden solidarischen Grundregeln enthalten, nämlich die familiare Solidarität und die gegenseitige Solidarität.
Beide Solidaritätsformen unterscheiden sich bereits in der Aufbringung der Mittel. Fürsorge wird mit Steuern finanziert, Versicherung mit Beiträgen. (Die Privatversicherung misst allerdings die Beiträge an der Höhe des Risikos; die Sozialversicherung an der Leistungsfähigkeit des Versicherten, die sie am Lohn misst.) Die Differenz zwischen Fürsorge und Sozialhilfe setzt sich im Modus der Verteilung fort. Sozialhilfe organisiert eine interpersonelle Umverteilung zwischen Starken und Schwachen. Die Rentenversicherung ist dagegen auf intertemporale Umverteilung zwischen den Generationen gerichtet. Wie die Jungen die Alten versorgen, in dem Maße erhalten sie einen Anspruch an die nachfolgende Generation. Es handelt sich bei dieser Umverteilung um eine doppelte Gegenseitigkeit, die einerseits durch eine generationsübergreifende Umlage gekennzeichnet ist und andererseits durch die individuelle Anbindung der Rente an den Beitrag die Gegenseitigkeit berücksichtigt. Die Rentenversicherung ist eine geniale Verknüpfung von Eigen- und Mitverantwortung mit Hilfe von individueller und sozialer Gegenseitigkeit.
Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
Die Institutionen „Fürsorge“ und „Versicherung“ stehen in einem analogen Verhältnis zu den Prinzipien Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Barmherzigkeit fragt nicht nach Gründen. Sie will Abhilfe schaffen. Sie ist auf die Heilung der Wunden fixiert, also final orientiert. Der Samariter suchte nicht nach den Ursachen der Hilfsbedürftigkeit. Überwindung der Hilfsbedürftigkeit war der Auslöser seiner fürsorglichen Sozialhilfe. (Sozialhilfe hat sich freilich im modernen Sozialstaat von dem spontanen Almosencharakter mittelalterlicher Armenpolitik befreit. Sie basiert auf dem Rechtsanspruch auf menschwürdige Existenz und ist kein Ergebnis launenhafter Mildtätigkeit.)
Gerechtigkeit dagegen entfaltet sich im Miteinander der Beziehungen zwischen den Einzelnen und zwischen diesen und der Allgemeinheit. Die Gerechtigkeit ist dem Grunde nach kausaler Natur. Rechte lösen in der Gegenseitigkeit Pflichten aus und Pflichten sind umgekehrt mit Rechten verknüpft.
Gerechtigkeit misst jedem das Seine zu. Das „Zustehende“ ist der Grund der Gerechtigkeit. Das Zustehende geht über das Notwendige hinaus. Gerechtigkeit ist nicht aufs „Überleben“ fixiert, sondern aufs „angemessene Leben“.
Sozialhilfe und Sozialversicherung sind getrennte Systeme, wie Barmherzigkeit und Gerechtigkeit unterschiedliche Prinzipien sind. Beide ergänzen sich und sind aufeinander angewiesen. Nur in der Utopie ist Gerechtigkeit so perfekt, dass sie nicht des Beistandes ihrer Schwester Barmherzigkeit bedarf..
Fürsorge oder Sozialversicherung?
Wer hat den Vorrang? Kennzeichnend für die Art des Sozialstaates ist die Antwort auf die Frage: Ist die Fürsorge das allgemeine Instrument der sozialen Sicherheit und die Sozialversicherung die Zugabe oder ist Sozialversicherung die Basis der Sicherheit und die Fürsorge nur das letzte Auffangnetz für jene, die von der Sozialversicherung nicht oder nur ungenügend erreicht wurden.
Im Fürsorgefall wirkt der Staat kompensatorisch, in dem er die Mängel angleicht, welche Armut auslösen. Sozialversicherung ist dagegen emanzipatorischer Natur. Sie versucht Armut durch solidarische Selbsthilfe in Form genossenschaftlicher Vorsorge erst gar nicht entstehen zu lassen.
Sozialhilfe ist nachträglich. Sozialversicherung ist vorsorglich.
Sozialversicherung bindet ihre Leistungen an beitragsfundierte Ansprüche, also an Gegenseitigkeit. Das Grundprinzip der Rentenversicherung ist deshalb leistungsgerechte Differenzierung. Rente ist ein konkretisiertes Gegenprogramm gegen Gleichmacher. Die Rente ist Alterslohn für Lebensleistung. Sie entspricht dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit.
Die Rente ist selbstverdient. Selbsterworbene Ansprüche oder zugewiesene machen also einen weiteren Unterschied zwischen Sozialversicherung und Emanzipation auf der einen Seite und Sozialhilfe und Kompensation auf der anderen Seite deutlich.
Der sozialpolitische Gedächtnisschwund
Historische Fundierung und systematische Orientierung der Sozialpolitik geraten inzwischen allerdings unbemerkt in Vergessenheit. Die aktuellen sozialpolitischen Diskussionen verwandeln sich zusehends in ein Getümmel, in dem das Neueste der jeweils letzte Schrei ist, auf den alle warten. Erfahrung und Erinnerung an bewährte Prinzipien stören offensichtlich. Gedächtnisschwund erhöht die Erfolgsaussichten im sozialpolitischen Diskurs. Die Reformvorschläge überschlagen sich. Das Tempo nähert sich der Turbulenz. Das ist das Biotop, in dem die heimliche Systemveränderung beginnt..
Der schleichende Prinzipienwechsel
Fürsorge und Versicherung tauschen Schritt für Schritt den Platz des Vorranges.
Der Sozialstaat zieht sich auf die Armutsbekämpfung zurück. Die neue Sozialpolitik ist ein Programm des resignativen Rückzuges und die Verabschiedung von ihren emanzipativen Elementen. Die Veränderung geschieht nicht abrupt, sondern sukzessiv und auf scheinbar harmlosen Umwegen.
Rentenniveausenkung
Rentenniveausenkung und Festsetzung eines Beitragshöchstsatzes sind dabei die beiden Hebel der Systemveränderung der Rentenversicherung. Rentenniveausenkungen sind allerdings keine Neuheit. Der Streit um die Höhe des für notwendig erachteten Altersversicherungsniveaus begleitet die Rentenversicherung von Anfang an. Wenn jedoch mit Hilfe der Riester-Rente das allgemeine gesetzliche Rentenniveau in die Nähe des Sozialhilfeniveaus oder gar unter dies gerät, ist das keine Rentenreform, sondern eine Rentenrevolution, in der die Rentenversicherung sich selbst abschafft. Warum „Rente“ nach Arbeit und mit Beitrag, wenn die Leistung der „Sozialhilfe ohne Arbeit und Beitrag“ höher ist als Rente „mit Arbeit und Beitrag“? Warum soll jemand arbeiten, wenn er ohne Arbeit besser gesichert ist als ohne Anstrengung und Arbeit.
Paradigmenwechsel – streng vertraulich?
Bis zur Riester-Rente war in der gesetzlichen Rentenversicherung das erstrebte Rentenniveau der Fixpunkt, um den gestritten wurde. Jetzt ist es der Beitragshöchstsatz, um den das Rentensystem kreist und das Rentenniveau ist demnach die abhängige Variable. Unabhängige und abhängige Variablen tauschen also ihre Plätze. Das Rentenniveau ist jetzt der Variabilität ausgesetzt. Das ist ein lautloser Paradigmenwechsel. Von nun an kann niemand genau angeben, wo das zukünftige Rentenniveau endgültig landet. Das ist das Ende einer kalkulierbaren Rentensicherheit und neben der Niveauabsenkung der zweite frontale Schlag gegen die Rentensicherheit.
Die Behauptung, ein Beitragshöchstsatz müsse mit Rücksicht auf die Beitragslast der Jungen festgesetzt werden, erweist sich als ein Scheinargument, denn die Beitragszahler werden zukünftig eine höhere Gesamtlast aus dem gesetzlichen und dem Beitrag zur privaten Riester-Rente schultern müssen, als ihnen das alte System zugemutet hätte. Der Grund liegt in dem Wegfall des Arbeitgeberbeitrags zur Riester-Rente und den erheblich höheren Verwaltungskosten der Privatversicherung. Ganz abgesehen davon, dass die kapitalgedeckte Privatversicherung den zunehmenden Verwirrungen des globalen Finanzmarktes ausgesetzt ist und ihr realer Wert der Inflation ausgeliefert ist. Die paradoxe Quintessenz der Riester-Reform: höhere Gesamtbeiträge und niedrige Gesamtrenten.
Jenseits von Euro und Cent
Die Rente besitzt jedoch nicht nur eine materielle, quantitative Dimension, sondern auch eine ideelle, qualitative.
Es macht nämlich einen mentalen Unterschied aus, ob das Altersgeld selbst verdient oder das Ergebnis obrigkeitliche Zuwendung ist. Zwischen staatlicher Grundsicherung einerseits und Lohn-Rente andererseits klaffen Welten. Rente ist selbsterarbeitet und keine „Fremdleistung“. Staatsrenten sind dagegen eine Art von Subvention.
In der Bismarckschen Sozialgesetzgebung steckte eine originäre pädagogische Absicht. Mit der Äquivalenz von Beitrag und Rente sollte das Selbstbewusstsein der Arbeiter gestärkt werden. Sozialistische Gegner witterten damals in der Beitragsrente das Palliativ, welches das Proletariat vom Klassenkampf ablenken sollte. Neoliberale attackierten später die gesetzliche Rente als das Ruhekissen des Versorgungsstaates. So zeigt sich eine überraschende Konvergenz der Extreme. Beide sind Gegner der Subsidiarität, nämlich einer solidarischen Reglung zwischen Individualismus und Kollektivismus.
Sozialversicherung: Der Mittelweg zwischen Privatisierung und staatlicher Vormundschaft.
Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung stellte die Weichen des Sozialstaates zwischen angelsächsischer Selbstversorgungsideologie und skandinavischer Staatsversorgungsvorliebe. Die Sozialversicherung entspricht dem Prinzip subsidiärer Solidarität. Sie steht also zwischen Privatisierung und Verstaatlichung des Sozialsystems. In dieses Konzept, das Gegenseitigkeit mit sozialem Ausgleich verbindet, zog Bismarck sogar die Arbeitgeber ein, die einen eigenen Arbeitgeberbeitrag zahlen mussten. Der Arbeitgeberbeitrag sollte „Ersatz für die durch arbeitsverminderte Arbeitskraft“ sein, für welche die Unternehmen Mitverantwortung tragen.
Es war ein kluger Schritt, die Sozialversicherung mit der Selbstverwaltung der Kontrahenten Gewerkschafter und Arbeitgeber zu verbinden. In der Sozialversicherung übernahmen die „Klassenfeinde“ gemeinsame Verantwortung. Dort lernten sie sich kennen und schätzen. Die Sozialversicherung war die Grundschule der Partnerschaft, die Tarifautonomie und Mitbestimmung ermöglichte und uns Klassenkampf ersparte.
Ohne Bismarck kein Erhard. Ohne Sozialstaat keine soziale Marktwirtschaft.
Besänftigung statt Emanzipation
Riester-Rente und die Einschränkung der Arbeitslosenversicherung mindern die Selbstständigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Versicherung und überführen das Sozialsystem in die Huld des Fürsorgestaates. Bedürftigkeitsprüfung und – nachweise werden zukünftig die ständigen Begleiter der gläsernen Bittsteller sein. Die Armen werden auf Antrag besänftigt..
„Bist Du reich oder bist Du arm?“ wird der Refrain des neuen Fürsorgestaates. So entwickelt sich der Sozialstaat zur allgemeinen „Bedürfnisprüfungsanstalt“. Die neue Kennkarte des Sozialstaates wird das ausgefüllte Formular sein, in dem die Lebens- und Einkommensverhältnisse umfassend dargestellt werden müssen.
Im Verlust an Emanzipation wird der Unterschied zwischen Sozialversicherung und Fürsorge offenbar.
Keine Versicherung stellt z.B. nach einem Brandschaden die Frage, ob eine Ausweichwohnung zur Verfügung steht. Keine Kraftfahrzeugversicherung käme auf den Gedanken, nach dem Fahrrad zu fragen, mit dem man eventuell nach dem Verkehrsunfall weiterfahren könne. Es zählt in der Versicherung allein der Vorleistungsbeitrag. Die Fürsorge verlangt zu Recht die Klärung der Bedürftigkeit. Die Versicherung kann sich dagegen zu Recht mit der Klärung der Beitragsfrage begnügen.
Die Sozialversicherung war der Wegbereiter für die Emanzipation der Arbeitnehmer. Sie zieht sich zurück. Der alte Obrigkeitsstaat in der Maske des Wohltäters tritt wieder aus den Kulissen. Das Stück, das gespielt wird, heißt: Kompensation statt Emanzipation. Durch fürsorgliche Kompensation des Mangels sollen die Notliedenden besänftigt werden.
Doch die Rolle bittstellender Arbeitnehmer widerspricht der Selbstachtung der Arbeitnehmer. Ihr Selbstbewusstsein wollte Bismarck stärken. Jetzt geht es wieder rückwärts.
Die eilfertigen Reparaturkolonnen
Schon rücken die Kolonnen aus, um die ersten Schäden zu kaschieren. „Grundsicherung“ und „Lebensleistungsrente“ sind jedoch die untauglichen Rettungsversuche. Sie kaschieren Systembeschädigung, aber korrigieren sie nicht.
Wenn aber das Fundament der Sozialversicherung ramponiert ist, können auch die Dachdecker keine Abhilfe schaffen.
Das große Rentenkuddelmuddel
Im Eifer des Gefechtes gerät die neue Sozialpolitik ins Unübersichtliche. Drei zukünftige Rentner mit gleicher Rente aus drei unterschiedlichen Gründen können das bevorstehende Durcheinander exemplifizieren:
850 Euro kann ein Rentner erhalten, dessen Grundsicherung mit Wohngeld aufgestockt wurde. 850 Euro Rente kann ein Rentner erhalten, dessen kleine Rente mit Hilfe der geplanten Lebensleistungsrente erhöht wurde, und 850 Euro Rente erhält schließlich auch ein Rentner, der sie sich mit seinen eigenen Beiträgen verdient hat. Niemand weiß mehr, welche Hand aus welcher Kasse, mit welcher Begründung eine Rente bezieht.
Das Verwirrspiel geht weiter. Für die Lebensleistungsrente ist der Abschluss einer Riester-Rente Voraussetzung. Bei der Grundsicherung wird die Riester-Rente dagegen angerechnet. Sie mindert demnach die Grundsicherung: „Einmal positiv und einmal negativ“. Die Reformen gleichen einem Vehikel, dessen Vorderrad vorwärts und dessen Hinterrad rückwärtsfährt.
Am Ende des großen Renten-Kuddelmuddels wird ein großer Vereinfacher auftreten, der mit der Sense der Nivellierung dem Durcheinander kurzerhand mit einer staatlichen Einheitsrente ein Ende bereitet.
Die als Privatisierer mit der Riester-Fahne ausgezogen, kehren dann mit zerrissenen Hosenbeinen als Verstaatlicher zurück.
Die Dialektik der Sozialgeschichte ist nicht frei von solch witzigen Paradoxien. Schließlich ist der Weg zur Hölle auch mit guten Vorsätzen gepflastert.
Als „zeitlose Wahrheit“, die nicht wegreformiert werden kann, bleibt: Immer bezahlen die Jungen die Alten. Und immer werden alle Sozialleistungen aus dem laufenden Sozialprodukt finanziert.
Die Arbeit ist die Quelle des Wohlstandes, das wusste schon Adam Smith.
Bildquelle: Dr. Norbert Blüm cc BY-SA 3.0 – Udo Grimberg