Der Roman, 2012 erschienen, gewinnt mit der Studie Die Akte Rosenburg – Das Bundesjustizministerium und die NS-Vergangenheit[1] (2016) eine neue Aktualität. Denn auch bei Ursula Krechel geht es um die NS-Vergangenheit der Justiz am Beispiel des Landgerichts in Mainz. Ein heikles Thema, bei dem es auf Tatsachen ankommt.
Die Autorin hatte für diesen Roman zehn Jahre lang recherchiert, um ihn dann in zwei Jahren niederzuschreiben. Diese gründliche Vorarbeit merkt man dem Werk an. Wieviel Mühe muss es gekostet haben, in den Archiven von Justizbehörden, Gerichten, Ämtern etc. so akribisch zu forschen, damit all das erhobene Material im Original zitiert werden kann, das der erzählten Geschichte die „Beweisstücke“ liefert? Das allein schon ist zu würdigen.
Das Schicksal eines Richters
Der Roman ist aber alles andere als trockener Stoff. Das Thema ist eingebettet in die bewegte Lebensgeschichte eines Richters. Am Beispiel des 1903 in Breslau geborenen, später in Berlin lebenden promovierten Juristen Richard Kornitzer und seiner Familie wird eine Biografie aufgeschlüsselt, die von den 1930er Jahren der Weimarer Republik über das NS-Regime und den Zweiten Weltkrieg bis in die späten 1950er Jahre der BRD reicht. Das Schicksal eines Richters, der als jüdischer Emigrant auf Kuba vor der NS-Verfolgung Schutz suchte, und seiner versprengten Familie: Claire,
seine Frau, die ehemalige Geschäftsführerin einer Kinoreklamefirma, ist gezwungenermaßen in Deutschland geblieben, die Kinder wurden von den Eltern 1939 nach England gebracht, wo sie bei verschiedenen Pflegeeltern unterkamen. Die eheliche Entfremdung nach zehnjähriger Trennung und die Versuche der Wiederannäherung. Die Entfremdung von den Kindern und durch sie, die für Deutschland keinerlei Sympathie hegen, weil auf englische Städte deutsche Bomben fielen. Zerstörte Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Mainz, aber nahezu unzerstörte Institutionen, wie zum Beispiel die Justiz und das Landgericht, in dem Kornitzer nach seiner Rückkehr aus dem Exil zum Landgerichtsrat berufen wird. Unzerstörte oder nahtlos wiederangeknüpfte Karrieren von Juristen, ob als Richter oder Staatsanwälte oder Beisitzer oder psychologische Gutachter tätig, die große Mehrzahl war dies auch schon im Nazi-Regime. Personelle Kontinuität und kontaminierte Gesetzestexte, Kommentare, Auslegungen. Kornitzers Kampf um die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft; um Anerkennung als Opfer des Faschismus; um angemessenen Wohnraum für sich und seine Familie im zerbombten Mainz der Nachkriegszeit; um Entschädigung und sogenannte Wiedergutmachung; um seine Würde angesichts der Flut von Anträgen und Bescheinigungen, Ersuchen und Erlassen, angesichts der großen und kleinen Schikanen, Untersagungen, Auslegungen, die seinem Rechtsempfinden zuwiderlaufen. Eine tragische Geschichte, in der sich deutsche Geschichte in drei Epochen exemplarisch spiegelt wie selten in einem Romanwerk. Erzählt mit Hilfe verschiedener Stilmittel (u.a. dem Mittel des Dokumentarischen) und aus der Warte einer engagierten Autorin, die mit ihren Figuren um Aufklärung und Wiedergutmachung ringt.
Im folgenden will ich mich auf die Hauptfigur Richard Kornitzer konzentrieren, auf seine Erfahrungen im Justizapparat, sein Rechtsempfinden, seine Wahrnehmungen und seinen unnachgiebigen Kampf um Anerkennung und Gerechtigkeit, den er zum Schluss mit Krankheit, Verzweiflung und Tod bezahlt.
Ausgebürgert und staatenlos
Wie Kornitzer 1948 in Deutschland ankommt (das Wort angekommen wird mehrfach wiederholt), wie er seine Situation rekapituliert und welchen erbärmlichen Status er innehat, nämlich als Displaced Person, Emigrant und Staatenloser, wird von Ursula Krechel so beschrieben:
Wäre die Nichtigkeit der Ausbürgerung beantragt, würde ihm, Dr. Richard Kornitzer, mehr Achtung entgegengebracht, so dachte er, wenigstens eine Maßnahme, die zu seiner Demütigung und Behinderung im öffentlichen Leben geführt hatte (in der Nachfolge anderer Maßnahmen) wäre vom Tisch. Von der Ausbürgerung, die ihn in Kuba traf, wußte er damals nichts. Sein deutscher Paß verlor seine Gültigkeit, und er merkte es nicht einmal; ein hoffnungsvolleres Emigrantenland war nicht mehr zu erreichen. Zwischen England und den USA torpedierte Schiffe, zwischen den USA und Kuba komplizierte, vorwiegend mit Geld geschmierte Beziehungen. Die Kinder in England und weit weg, unerreichbar: Claire, die ihre nichtarischen Verwicklungen verleugnen, verstecken mußte als arische Geisel in Deutschland. Und so war die Fremdheit entstanden, die eigene Not und die fremde Not, außerhalb der Restriktionen und innerhalb der Grenzen des eigenen Empfindungsvermögens nicht vermitteln zu können. In Kuba war es häßlich und deprimierend für einen Flüchtling. Das einziges Interesse bestand darin, Geld aus ihm zu pressen und, wenn das nicht gelang, ihn in die Obhut von Hilfsorganisationen zu pressen, die dann das Geld, das erpreßt werden sollte, aus irgendwelchen Fonds zahlten, die gutmütige jüdische Gemeinden in den USA oder in Portugal aufbrachten in der Hoffnung, sie würden Glaubensbrüdern helfen, aber Kornitzer war kein Glaubensbruder, er war ein abtrünnig gewordener Bruder, und daß nur Hitler oder seine absurde Gesetzgebung bestimmten, wer ein Geltungsjude, ein halber Jude, ein Vierteljude oder ein Nennjude war und wie seine Kinder zu schikanieren waren unter welchen Bedingungen, ihn an seine Herkunft erinnerten, das wollte er in der Tat nicht an jedem Tag wissen, solange er noch juristische Fachzeitschriften gelesen hatte, solange er noch in öffentliche Bibliotheken ging, solange die Staatsbibliothek ihm noch offenstand, ihm, dem geschaßten Justizassessor am Landgericht, der danach gefiebert hatte, ein Landgerichtsrat zu werden.
In dieser Textpassage ist alles enthalten, was Kornitzer in den letzten zwölf Jahren seines Lebens bis zur Rückkehr nach Deutschland erfahren und durchgemacht hatte. Alles liegt ihm wie eine zentnerschwere Last auf den Schultern – die Not, die Erniedrigungen und Trennungen werden auch durch den Erzählstil der langen, nur durch Kommata gegliederten Sätze nachempfindbar. Inhaltlich bemerkenswert ist von vornherein sein Statusempfinden; einer, dem allein qua akademischem Abschluss, als geborener Jurist mit Bestnoten sozusagen, mehr Respekt oder Achtung gebührt, fühlt sich gedemütigt und behindert aufgrund von Gesetzen und Verordnungen und Umständen, die er nicht zu verantworten hat. Er hat Kuba als Exilort nicht freiwillig aufgesucht, sondern er hatte keine andere Wahl mehr. Er hat nur unter Zwang seine Familie verlassen und Frau und Kinder ihrem Schicksal überlassen müssen. Nun steht er erst einmal vor dem Nichts, aber es gibt für ihn keine sogenannte Stunde Null, wie sich zeigen wird. Der Roman handelt schließlich davon, dass seine Hauptfigur die Vergangenheit des Nationalsozialismus immer wieder einholt.
Entnazifizierung – eine Arbeit, die getan werden mußte
Das fängt schon damit an, dass Kornitzer zum 2. Vorsitzenden des Kreisuntersuchungsausschusses für die politische Säuberung in einer Gemeinde am Bodensee (wo Claire notdürftig wohnt und er untergeschlüpft ist) vorgesehen ist; immerhin eine erste Reaktion, nachdem sich Kornitzer bei den Behörden gemeldet und seinen Anspruch auf Anerkennung als Opfer des Faschismus angemeldet hatte. Die angebotene Tätigkeit ist an sich ein Zeichen der persönlichen Wertschätzung und auch seinen Kenntnissen und Erfahrungen angemessen; für sich jedoch sieht er die Gefahr darin, dass er sich den Anfeindungen und Repressalien durch diejenigen aussetzt, die vom NS-Regime profitiert hatten oder auch nur Mitläufer gewesen waren. Bei der sogenannten Entnazifizierung aktiv mitzuwirken, ist zwar ehrenwert, und ihre Berechtigung entspricht Kornitzers tiefster Überzeugung, jedoch können sich dadurch die Chancen für einen beruflichen Wiedereinstieg als Richter erheblich mindern. Er entscheidet sich dennoch für diese Arbeit, die getan gewerden muß, in der er einen Anfang sieht.
Was ist ein Landgericht?
Und sie schadet ihm allem Anschein nach auch nicht. Denn fast überraschend erreicht ihn eine Anfrage aus dem neu gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz und dessen Justizministerium, ob Kornitzer eine Stelle am Landgericht in Mainz antreten wolle. Krechel wirft rhetorisch die Frage auf: Was ist ein Landgericht?, um sie (stilistisch brillant) so zu beantworten: Man stellt sich ein Land vor, das Landesinnere des Landes, öde Wege, verschlammte Wege, ein geprügelter Hund, der im Schatten jault, ein Hund, dessen Vorfahren noch an einer Kette zerrten, Kläglichkeit, der Richter in einer speckigen Robe, glanzlos, Aktenstaub auf den Ärmeln, Aktenstaub auf dem schütteren Haupthaar, ein Räuspern, bevor er spricht, mit belegter Stimme. Im Namen des Volkes. Hat das Volk einen Namen, hat das Volk ein Gesicht? Hat es ein Gericht verdient? Hat das Land ein Gericht? Hat es ein Gericht verdient? Ist ein Gericht auf das Land niedergegangen? Ja und nein. … Zum Landgericht steigt man einige Stufen hoch, man steigt und steigt, eine gewisse Einschüchterung ist vorgesehen. Der Richter am Landgericht ist nie allein, er hat zwei Beisitzer, mit denen er jeden Fall sorgsam erörtert. Sie bewundern ihn, das erwartet er, er greift ein, er führt aus, und manchmal rücken die Beisitzer von ihm ab und zischeln hinter seinem Rücken, darüber muß er rätseln, aber die Verhandlungsführung läßt ihm keine Zeit zum Grübeln; er ist eine Instanz, nicht die letzte, gewiß nicht. Mit seinen Beisitzern zusammen bildet er eine Kammer, Wand an Wand wird auf das Recht gepocht, wird mit Anklagevertretern und Rechtanwälten gefeilscht, werden Zeugen in die Kammern geschleust, befragt und vereidigt. Das Landgericht vibriert, es lebt, es malmt, und am Ende spuckt es Urteile aus. Es ist eine große, gut geölte Maschine.
NS-Vergangenheit von Berufskollegen
In dieser Maschine wird Kornitzer zunächst als Landgerichtsrat tätig, was seinen Vorstellungen und Wünschen durchaus entspricht und ihm Genugtuung verschafft. Doch macht er bald die Erfahrung, dass unter seinen Kollegen Leute mit NS-Vergangenheit sind – so der Landgerichtsrat Beck, über den allerdings in den Akten nichts vermerkt ist; und was in den Akten nicht steht, das gibt’s auch nicht, so der alte Grundsatz in der Justiz; oder der frühere SS-Sturmmann und verdienter Nazi-Jurist Dr. Buch, der wegen fehlender Belege schon in Sorge um seine Ansprüche war, diese sich jedoch als unbegründet erwies, denn er wurde gleich nach Kriegsende wieder zum Staatsdienst vereidigt und in die Justiz aufgenommen. Solche Beispiele stehen für einen systematischen Zusammenhang von personeller und institutioneller Kontinuität[2] in der Restaurationsphase der jungen BRD; wie hier in der Justiz, war diese auch in vielen anderen staatlich-behördlichen Bereichen vorzufinden. Für Kornitzer ist diese Erfahrung zwar keine Überraschung, denn er wird als politisch denkender Jurist und überzeugter Nichtnazi beschrieben, doch in seinem Arbeitsumfeld auf kontaminierten Boden zu stoßen, erleichtert seine berufliche Situation und seine Ambitionen nicht gerade.
Auch in seinem privaten Umfeld und aus Zeitungsartikeln erfährt Kornitzer als Emigrant eine Zurücksetzung gegenüber denjenigen, die die Erfahrungen des Krieges mitgemacht haben. Er verspürt eine Art Wettlauf um die Leiden und Entbehrungen und einen gänzlichen Mangel an Empathie für diejenigen, die aus dem Land getrieben worden sind. Die Anpassungsleistungen, die die Emigranten schweigend, sich verneigend vor dem Los der Ausgebombten, Dezimierten leisten mußten, zählten nicht. Und die Vernichtung ihrer Existenz zählte auch nicht, sie waren auf eine schweigsam bestürzende Weise marginalisiert. Das eine war: in die Niederlage getrieben worden zu sein. Und das andere: in eine ausweglose Heimatlosigkeit getrieben worden zu sein, weitab von dem Empfinden für Sieg und Niederlage. Eine Marginalisierung bis Ausgrenzung der Emigranten stellt Kornitzer selbst bei der Gruppe 47 fest, wo man der Auffassung war, sie sprächen und schrieben ein altmodisches Deutsch, das nicht von den Erfahrungen des Krieges und der Kriegsgefangenschaft durchdrungen, gehärtet, gestählt war.
Wer ist Partei, wer ist befangen?
Mit einer merkwürdigen Verdrehung von Neutralität und Parteilichkeit wird Kornitzer konfrontiert, als seine Berufung zum Vorsitzenden einer Entschädigungskammer am Landgericht aussteht; zu der sieht er sich selbst prädestiniert, denn Verfolgten zu ihrem Recht zu verhelfen, ist seine Sache. Doch sein Vorgesetzter, der Landgerichtspräsident, verwehrt ihm diese Berufung, mit der Begründung, er sei ja Partei. Ihn hatte dieses Verdikt wie ein Keulenschlag getroffen. Weil er Jude war, weil er verfolgt worden war, weil ihm Wiedergutmachungsleistungen zustanden, war er Partei. Und diejenigen Richter, die Mitglieder einer nationalsozialistischen Partei gewesen waren, waren nicht Partei, waren befugt und besser geeignet, über Wiedergutmachungsleistungen zu urteilen.
Solche Erfahrungen widersprechen nicht nur Kornzitzers Gerechtigkeitsempfinden, sie nähren auch seine Verbitterung und seine Zweifel an den Institutionen des Justizapparats; er sagt von sich, in einer Mitläuferfabrik gelandet zu sein. Und er findet mehr und mehr Belege dafür, wie halbherzig die Alliierten die sogenannte Entnazifizierung betreiben, von Gründlichkeit und Glaubwürdigkeit kann keine Rede sein, Kompromisse werden schnell und leicht geschlossen, als wollte man sich so bald wie möglich aus der Verantwortung stehlen und einer lästigen Pflicht entledigen.
Der Fall Auerbach
Der vorläufige Gipfel der Empörung Kornitzers ist im sogenannten Fall Philipp Auerbach, dessen öffentliche Behandlung und mediale Inszenierung (wie etwa in einem Spiegel-Artikel von 1951) erreicht. Einem von ihm hoch geschätzten jüdischen Juristen, der das KZ in Auschwitz überlebt hatte, später in München tätig war und sich u.a. als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte verdient gemacht hatte, wird auf das Übelste mitgespielt; man wirft ihm Amtsmissbrauch und Unterschlagung u.a.m. vor, zählt ihn zu den Kriegsgewinnlern und unterstellt ihm, ein Jude griffe nach der Macht. Verleumdung, Vorverurteilung und Opfer-Täter-Verkehrung sowie die Diskreditierung der sog. Wiedergutmachungsanstrengungen sieht Kornitzer hier am Werk; und als es zur Anklage kommt, muss er feststellen, dass die, die ihm den Prozess machen, alle Nazis waren.
Der Richter, der außerplanmäßig den Vorsitz übernommen hatte, war ein ehemaliger Oberkriegsgerichtsrat, der Vorsitzende Richter, die Staatsanwälte, ein weiterer Beisitzer und der psychiatrische Gutachter waren Mitglieder der NSDAP gewesen; befangen fühlte sich niemand von ihnen gegenüber dem Überlebenden von Auschwitz. Der psychiatrische Gutachter nannte Auerbach einen ‚pseudologischen Psychopathen und Phantasten in chronologisch gehobener Stimmungslage‘ (meinte er ‚chronisch‘ und warum unterlief einem Psychiater dieser bemerkenswerte Lapsus, an welche Zeit, an welche Zeitabläufe fühlte er sich gekettet?), er nannte Auerbach weiter: ‚in der Pubertät steckengeblieben, impulsiv, wehleidig, hysterisch.‘ Es war schon eher eine Beschimpfung als eine Diagnose. Für ‚vermindert zurechnungsfähig‘ hielt er ihn allerdings nicht.
So etwas nennt man eigentlich einen Justiz-Skandal, aber dieser Prozess wurde keineswegs so gehandelt, er entsprach dem common sense. Auch wenn Auerbach von den meisten Anklagepunkten freigesprochen werden musste, war das Ziel erreicht: einen aufrechten Antifaschisten unter den Juristen fertig zu machen, ihn seiner Menschenwürde zu berauben und in die Verzweiflungstat des Suizids zu treiben.
Rechtslastiges Rechtsgutachten
Und so reiht sich Fall an Fall, Skandal an Skandal. Kronitzer greift in der Bibliothek des Landgerichts nach dem Buch: Das Wesen der Spruchkammern und der durch sie durchgeführten Entnazifizierung. Ein Rechtsgutachten von Dr. Otto Koellreuther. Er las Sätze wie: ‚Es wäre leicht nachzuweisen, daß in Spruchkammer-Fällen als öffentliche Kläger oder Spruchkammer-Mitglieder tätige Juristen sich in dieser Funktion nicht als Juristen, sondern als politische Funktionäre gefühlt und dementsprechend gehandelt hatten.‘ Und: ‚Die persönliche Unabhängigkeit der Richter gehört, entgegen der Ansicht des OLG München, notwendig zum Wesen der Rechtspflege im Rechtsstaat. Von einer solchen persönlichen Unabhängigkeit der Spruchkammer-Mitglieder kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil die Spruchkammer-Mitglieder einer ganz bestimmten Schicht, den Gegnern des Nationalsozialismus und Militarismus, entnommen werden mußten.‘ Und weiter mußte er lesen, daß ‚gewisse Kreise das Entnazifizierungsverfahren zur Befriedigung ihrer Rachegelüste und persönlichen Haßgefühle mißbrauchen wollten.‘ Und ‚daß es sich bei den meisten Vorsitzenden und Klägern der Spruchkammern in erster Linie um politische Fanatiker handelte, nicht um Menschen, denen die Erforschung des Rechts über alles geht.
Kornitzer ist fassungslos angesichts dieses Ausmaßes an Diffamierung. Auch hier war wieder der Mechanismus der Verkehrung festzustellen: diejenigen, die sich um Aufklärung und den Nachweis von Täter- oder Mittäterschaft bemühen, werden zu rachsüchtigen Fanatikern erklärt, denen es um sachfremde Motive geht. Es war ein massiver Angriff auf das erst ansatzweise wiedergewonnene Rechtsgefühl. Es war kein Rechtsgutachten, es war eine Anstiftung zum inneren Unfrieden. Der Staatsrechtler erlaubte sich eine rückwärts gewandte Richterbeschimpfung. Sie war niederschmetternd.
Kornitzer recherchiert über den Verfasser Koellreuther: der hatte sich – neben Carl Schmitt – als Theoretiker des Führerstaates einen Namen gemacht. Kein Wunder, dass sich seine Gesinnung in diesem Gutachten ungebrochen niederschlägt. Bemerkenswert auch, dass sich dieser Band in der Bibliothek des Landgerichts befindet, wo man doch annehmen könnte, ihr Bestand sei sorgsam bestückt mit Schriften, die der Einübung und Pflege rechtsstaatlicher und demokratischer Auffassungen förderlich zu sein hätte.
Verzweiflung
Ursula Krechel versteht es, die Gefühlslage Kornitzers sensibel auszuleuchten. Was bleibt ihm, wenn er nicht gänzlich verzweifeln will, übrig als sich in die Arbeit zu stürzen? Doch wie begrenzt das gelingt, wie trotz aller Bemühungen, sich um seine Sachen zu kümmern und das, was einen verzweifeln lässt, wegzuschieben, zeigt sich in folgendem Zitat: Am besten war es, man verhielt sich mucksmäuschenstill, man tat seine Arbeit, man fiel nicht auf, gab sich nicht als ehemaliges Mitglied einer Spruchkammer, als Jude, als Trauernder um Philipp Auerbach zu erkennen, gab keinen Anlaß, antisemitische Äußerungen, Taktlosigkeiten, Nadelstiche auf sich zu ziehen. Am besten, man war wortkarg, sah nicht nach links und nicht nach rechts und tat seine Arbeit. Am besten, man war tot. (Kornitzer wollte nicht denken: Am besten tötet man sich selbst wie Auerbach, obwohl auch darin eine schmerzende Logik war.) Es mußte eine Genugtuung für alle verkappten Feinde der Bundesrepublik, für alle verstockten Deutschen sein: Wer dem Konzentrationslager entkommen war, wer aus der Emigration nicht wirklich angekommen war in dem Land, das er verlassen hatte, verschwand wieder sang- und klanglos, putzte sich selbst weg, aus Scham, aus Traurigkeit, aus Erbitterung, aus Ekel. Es war ein Gedanke, den er sich zu denken verbot. Aber er kam wieder, ungefragt. Es gab Gedanken, die ein Richter nicht denken sollte. Und es gab Fragen, die ein Historiker nicht stellen durfte, weil sie metaphysisch sind. Und es gab Antworten, die niemand zu geben imstande war.
Sein Herz ausschütten, das war es nicht, was er wollte. Das Herz mußte versteinern.
Auch stilistisch trifft Krechel den Ton bzw. erzeugt eine Atmosphäre, die nach Empathie und Mitgefühl schreit – und dann der letzte Satz: Gefühle zeigen oder sie gar anderen mitteilen, verbat sich Kornitzer, sie mussten radikal unterdrückt werden. Nicht nur, um bestimmten Männlichkeitsnormen zu genügen, sondern aus abgrundtiefer Verbitterung. Hier deutet sich das tragische Ende des Protagonisten spätestens an.
Man wollte Bittsteller
Doch zunächst kommt im September 1953 noch das sogenannte Bundesergänzungsgesetz in SachenWiedergutmachung. Die Hoffnungen, die diese Reform bei vielen Betroffenen geweckt hatte, wurden gründlich enttäuscht.
In der Folge siegte die Paragraphenreiterei, die kleinliche und schleppende Bearbeitung der Anträge. Man wollte Bittsteller in den Ämtern und in den Wiedergutmachungskammern der Gerichte, keine Anspruchsberechtigten.
Entsprechend verschärfte sich auch das gesellschaftliche Klima. Die Emigranten wurden als Rentenjäger diskreditiert. Die Ungleichheiten bei der Entschädigung nahmen zu; die Opfer aus kommunistischen Ländern gingen genauso leer aus wie die Zwangsarbeiter. Die Künstler, deren Werke unter den Nazis zur sogenannten entarteten Kunst zählten, wurden nicht als Opfer von Verfolgung und damit für anspruchsberechtigt gewertet, denn man wollte hierin nur kulturpolitische Maßnahmen sehen. Es war eine Taktik der Zermürbung. Die Ansprüche aus dem Bundesentschädigungsgesetz durchzufechten, war so kompliziert, dass selbst Kornitzer als Jurist dafür eigens einen Rechtsanwalt engagierte.
Der Kampf um Gerechtigkeit und Menschenwürde
Sein Kampf gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung, so wie er sie empfindet, wird immer verbissener. Sein Antrag auf eine höhere Besoldungsgruppe als Wiedergutmachungsleistung, die er mit seiner Sprachkompetenz im Spanischen und der verlorenen Anspruchszeit während des kubanischen Exils begründet, wird abgewiesen. Der Antragsteller soll gefälligst nicht die öffentliche Hand damit behelligen, so sagen die Richter, die schon im Nationalsozialismus Recht gesprochen haben, und wähnen sich vollkommen im Recht gegenüber dem Antragsteller. ‚Auch mit dem Sinn der für den öffentlichen Dienst geltenden Wiedergutmachungsforderungen wäre es nicht vereinbar, wenn ein Beamter, dessen Wiedergutmachungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bereits erfüllt sind, nach Ablauf gewisser Zeiträume – unter Hinweis auf den beruflichen Aufstieg anderer Beamter– immer wieder Beförderungsansprüche mit der Begründung geltend machen könnte, daß er ohne die nationalsozialistischen Schädigungsmaßnahmen inzwischen eine höhere Amtsstelle erreicht haben würde.‘
Kornitzer kann sich mit dieser Begründung nicht abfinden, weil sie seinem Rechtsempfinden widerspricht. Um dagegen zu protestieren, denkt er sich einen Plan aus: Anlässlich der Eröffnung eines Verfahrens zitiert er vor der Gerichtsöffentlichkeit (auch sein Vorgesetzter, der Landgerichtspräsident, war geladen) und in Anwesenheit eines extra dafür eingeladenen Journalisten kommentarlos das Grundgesetz, Artikel 3, den Absatz über die Menschenwürde, die allen ohne Unterschied zusteht und keine Benachteiligung duldet. Diese Tat schlägt Wellen, sie schaukelt sich zum Skandal hoch. Was hat sich der Richter Kornitzer dabei gedacht?, wird nicht nur im Landgericht Mainz, sondern auch in der höheren Dienststelle in Koblenz, beim Oberlandesgericht, gefragt und in der Presse ausgebreitet. Aus dem Akt wird eine Akte, die auf dem Dienstweg hin und hergereicht wird. Und sie hat juristische Folgen.
Aber worin besteht der Verstoß gegen die Dienstpflichten, dessen sich Kornitzer nach Auffassung seines Vorgesetzten schuldig gemacht hat? Er hat gegen das Mäßigungsgebot verstoßen und seine private Erbitterung, Enttäuschung über die Zurücksetzung, als dienstältester Richter nicht weiter aufzusteigen und zum Präsidenten ernannt zu werden, in den Gerichtssaal getragen, da gehört sie nicht hin. Den Aufstieg auf der Karriereleiter bestimmt nicht die Gerechtigkeit, das Dienstalter, sondern die Opportunität, andere sprechen von Eignung. Sich dagegen aufzulehnen ist ein Verstoß. Ein gekränkter Direktor ist als Präsident nicht geeignet. Es ist ein Verstoß gegen die Dienstpflichten, dies zu ignorieren. Es ist ein Verstoß gegen die Dienstpflichten, sich ahnungsloser zu stellen als man ist. Auch die flackernde Emotion, sich aufzuregen, mit den Nerven fertig zu sein, nicht in der Lage zu sein, einer mündlichen Anhörung Folge zu leisten, paßt nicht zum Bild des Landgerichtsdirektors, wie er im Buche steht. Keinen kühlen Kopf zu behalten, verstößt gegen die Usancen der Justiz. (Ein kaltes Herz und ein sich überlegen gebender Verstand sind vorausgesetzt.)
Diese Begründung ist ausnahmsweise kein Zitat aus einem Dokument, doch Krechel formuliert hier wie eine erfahrene Juristin bzw. sie ironisiert das dahinterstehende Denkgebäude und die scheint‘s zwingende Logik der Argumentation. Der letzte Klammerausdruck verweist darauf, dass Kornitzers Herz noch nicht ganz versteinert ist, es ist noch nicht einmal kalt genug, um diesen Kampf zu gewinnen.
… bis zum bitteren Ende geführt
Er führt ihn schließlich immer akribischer und anscheinend um immer unwesentlichere Angelegenheiten, doch er geht aufs Ganze, und hier stehen auch Porzellan, eine Schreibmaschine oder ein Armband für mehr, sie werden zum Symbol. So macht er die Vermögensverluste seiner Frau Claire in der requirierten Berliner Wohnung als Anspruch vor der Finanzbehörde geltend, der wegen fehlender Belege abgewiesen wird. Kornitzer fordert, beantragt, beansprucht und klagt; aus dem Antragsteller ist ein Kläger geworden; er verliert das Maß und wird zur tragischen Figur: zu einem Michael Kohlhaas (ein Motto des Romans verweist auf Kleists Stück).
Die letzte Enttäuschung, die ihn quält: Wenn die Illusion, illusionsfrei zu sein, sich als solche herausstellt. Und: Er ist der Auffassung, der höchste Grad der Gegenwart ist die Abwesenheit.
Aus der Verfolgung seiner Person ist eine Verfolgung seiner Ansprüche geworden. …
Verbunkert schien ihm die Wiedergutmachung, das Erbe seiner Mutter, die efeugrünumrandeten Teller, die Wertpapiere, das Saphirarmband, alles weg. Ja, der Anspruch besteht, aber der Anspruch ist nicht einzulösen wie ein Rabattbuch. Er selbst als Kläger, der er geworden ist, nachdem der Antragsteller erfolglos war, ist eine fiktive Gestalt, er spürt es, und das macht ihn verzweifelt. … Ganz leise schlich er von sich selbst fort.
Einer wie Kornitzer kann keinen Frieden schließen mit den Behörden dieser Bundesrepublik und speziell dem Justizapparat und seinen Repräsentanten. Sein verzweifelt geführter Kampf um Recht und Gerechtigkeit trägt am Schluss paranoide, vielleicht auch neurotische Züge. Doch Ursula Krechel ist darauf bedacht, die grundsätzliche Legitimität seiner Anliegen niemals in Zweifel zu ziehen, auch wenn sie zum Schluss immer weniger nachzuvollziehen sind. Es hat, so heißt es am Ende, jemand gefehlt, der ihm rät, er solle es gut sein lassen, auch um sich selbst zu schützen.
[1] Die Autoren der Studie, die von der ehemaligen Bundesjustizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger in Auftrag gegeben worden war, sind Manfred Görtemaker und Christoph Safferling.
[2] Siehe Die Akte Rosenburg. Man war bei Neugründung des Staates und seiner Institutionen auf erfahrene Juristen angewiesen und nahm billigend deren Verstrickung in die NS-Justiz in Kauf.
Bildquelle: Verlag Jung und Jung